Anlagebetrug Erste Revisionen gegen Urteil im Infinus-Prozess eingelegt

Mit der Urteilsverkündung ist der Infinus-Prozess nicht abgeschlossen. Zwei der sechs Angeklagten gehen gegen die Haftstrafen in Revision.

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Gegen das Urteil des Dresdner Landgerichts legen zwei der sechs Angeklagten Revision ein. Quelle: dpa

Dresden Das Urteil des Dresdner Landgerichts im Infinus-Prozess wird den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Die Verteidiger von zwei der insgesamt sechs Angeklagten haben Revision eingelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Bei ihren Mandanten handelt es sich um den ehemaligen Vertriebschef und den früheren Rechtsberater des Unternehmens. Diese waren zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren und zehn Monaten beziehungsweise fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hatte den Gründer des ehemaligen Dresdner Finanzdienstleisters und Ex-Infinus-Chef sowie vier ehemalige Manager am Montag des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs und Kapitalanlagebetrugs schuldig gesprochen, einen weiteren Angeklagten wegen Beihilfe.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Männer ein „Schneeballsystem“ betrieben und Anleger bewusst täuschten und verhängten Haftstrafen bis zu acht Jahren. Die Verteidigung hatte Freisprüche gefordert.

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