Anlagebetrug Erstes S&K-Urteil steht bevor

Im Betrugsprozess um die Frankfurter Immobilien-Gruppe S&K könnte es bald das erste Urteil geben. Ein Angeklagter könnte schon bald aus der Haft entlassen werden. Dahinter soll aber kein „Deal“ stehen.

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ARCHIV - Ein Polizeifahrzeug steht am 19.02.2013 in Frankfurt auf dem Gelände einer Villa der Firmengruppe S&K. Foto: Roland Holschneider/dpa (Zu dpa

Frankfurt Im Prozess um die mutmaßlichen Millionenbetrügereien des Immobilien-Unternehmens S&K ist nach knapp eineinhalb Jahren das erste Urteil gegen einen der sechs Angeklagten in Sicht. Voraussichtlich am Montag werden Staatsanwaltschaft und Verteidiger im Fall des Fondsvertreibers Hauke B. plädieren. Die Urteilsverkündung soll dann noch in der kommenden Woche stattfinden.

Das Verfahren gegen den 50-jährigen war vor einigen Wochen wegen dessen eingeschränkter Verhandlungsfähigkeit abgetrennt worden. Um die Wirtschaftsstrafkammer sowie den gesundheitlich angeschlagenen Angeklagten nicht noch mehr zu belasten, schlug die Staatsanwaltschaft vor, zahlreiche Vorwürfe gegen ihn fallen zu lassen und die Anklage auf neun Untreue-Vorwürfe mit einem Volumen in einstelliger Millionenhöhe zu beschränken. Die Richter stellten dem Angeklagten eine Haftstrafe von fünf bis fünfeinhalb Jahren in Aussicht, die durch die knapp vierjährige Untersuchungshaft nahezu verbüßt wäre.

Hauke B. hatte in dem seit September 2015 laufenden Prozess zwar eine umfangreiche Erklärung verlesen, dabei aber kein Geständnis abgelegt. Die von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagene Lösung könne deshalb auch nicht als „Deal“ verstanden werden, meinte Staatsanwalt Noah Krüger am Freitag auf Anfrage. Der Prozess gegen die übrigen fünf Angeklagten - darunter die S&K-Gründer Stephan S. und Jonas K. - wird fortgesetzt. Vier von ihnen sitzen noch in Untersuchungshaft. Es geht um Wirtschaftsstraftaten im Volumen von rund 240 Millionen Euro.

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