Anlegerskandal um Canada Gold Trust-Fonds Die Goldwäscher müssen zahlen

47 Millionen Euro sammelte der Canada Gold Trust-Fonds ein – und versprach glänzende Renditen. Doch das Geld ist spurlos verschwunden. Die Hintermänner sollen nun Schadensersatz zahlen. Für Anleger ein schwacher Trost.

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Keine riesigen Vorkommen. Quelle: Imago

Düsseldorf In den mutmaßlichen Anlegerskandal um die Canada Gold Trust-Fonds kommt Bewegung. Das Landgericht Konstanz hat jetzt erstmals die verantwortlichen Hintermänner zur Rückzahlung von Investments verurteilt. Die ehemaligen Geschäftsführer Jörg Moser (Familienname Schmolinski) und Peter Prasch sowie die Treuhandgesellschaft Xolaris Service GmbH müssen an Herrn Dr. Karl Hoffmann* Strafzahlungen in Höhe von 14.500 Euro leisten. Hoffmann hatte 2012 rund 20.000 Euro in die Canada Gold Trust-Fonds investiert.

„Laut dem Urteil des Landgerichts Konstanz sind Jörg Moser und Peter Prasch Kapitalanlagebetrüger“, so Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der Hoffmann vor Gericht vertreten hat. „Das Urteil ist eine Blaupause für die geschädigten Anleger“, erklärt der Anwalt. „Auf dieser Grundlage können sie Schadensersatzforderungen gegen Moser und Prasch geltend machen. Es werden bereits weitere Klagen gegen die beiden ehemaligen Geschäftsführer des Canada-Gold-Trusts und der Treuhandgesellschaft Xolaris Service GmbH vorbereitet.“

Eine Rückschau: Im Jahr 2011 legte das Emissionshaus Canada Gold Trust unter Führung von Prasch und Moser vier geschlossene Fonds auf und lockte Anleger mit sagenhaften 14 Prozent Rendite. Dem Lockruf folgten rund 2.000 Sparer. Sie vertrauten dem Fonds 47 Millionen Euro an.

Das Anlegergeld sollten die Canada Gold Trust-Fonds als Darlehen an die kanadische Schürfgesellschaft Henning Gold Mines und deren Töchter vergeben. Zurückbezahlt werden sollte das Darlehen mit dem in Kanada gefundenen Gold – plus Zinsen in Höhe von 27 Prozent, wobei 14 Prozent an die Anleger fließen sollten. Geschürft wurde allerdings kaum. Und von den knapp 50 Millionen Euro fehlt heute jede Spur.

Im Fondsprospekt hatte Canada Gold Trust noch mit dem vielversprechenden Schürfpotenzial in der kanadischen Region British Columbia geworben und dabei auf Experten verwiesen. So hätte die Explorationsgesellschaft SRK angeblich riesige und zudem einfach zu schürfende Goldvorkommen ausfindig gemacht. Genau darüber sind die verantwortlichen Hintermänner nun gestolpert. Denn die SRK habe genau das Gegenteil festgestellt. „Die Tatsache, dass ein Gutachten der SKR Zweifel an den Explorationschancen im Schürfgebiet äußert, wird im Prospekt nicht mitgeteilt“, so die Richter.

Im Urteil des Landgerichts Konstanz, das dem Handelsblatt vorliegt, heißt es, dass „die behaupteten Goldmengen zu keinem Zeitpunkt wirtschaftlich rentabel hätten gewonnen werden können“. Im Prospekt sei die kritische Schlussfolgerung des Gutachtens der SRK-Experten nicht erwähnt worden. Gegenüber potenziellen Anlegern seien „Fehlvorstellungen“ erzeugt, „negative Tatsachen“ unterdrückt und „nicht vorhandene Umstände als vorhanden bezeichnet“ worden.

Da die ehemaligen Geschäftsführer Moser und Prasch zum Zeitpunkt der Prospekterarbeitung im Jahr 2011 Prospektveranlasser waren, müssen sie auch für den Inhalt haften. Die Richter sahen es zudem als erwiesen an, dass die beiden aus Vorsatz gehandelt hätten. Die Xolaris Service GmbH wiederum habe als unmittelbare Treuhandvertragspartnerin ihre Aufklärungspflichten verletzt.

Verloren ist verloren

Für Moser und Prasch zieht sich mit dem Urteil langsam die Schlinge zu. Aus mit der Sache vertrauten Personenkreisen heißt es, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim mittlerweile die Ermittlungen aufgenommen habe, was ein Strafverfahren zur Folge haben könnte. Der Pressesprecher wollte dies jedoch auf Anfrage des Handelsblatts weder dementieren noch bestätigen. Auch die Anwälte von Prasch und Moser wollten sich dazu nicht äußern.

Allerdings könnten eventuelle Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ein Grund dafür gewesen sein, dass die beiden ehemaligen CGT-Geschäftsführer nicht zum Prozess in Konstanz erschienen sind. Unklar ist zudem, wo sich die beiden derzeit aufhalten. Moser hat eine Adresse in Wien, wird aber in Dubai vermutet. Prasch wiederum soll angeblich in Liechtenstein wohnhaft sein.

Und nicht nur der genaue Aufenthaltsort der beiden Verurteilten ist unklar. Es ist zweifelhaft, ob die Anleger mit dem Urteil ihr investiertes Geld jemals wiedersehen. Der Kläger Hoffmann macht sich keine allzu großen Hoffnungen. „Man sollte jeden Strohhalm ergreifen. Angeblich sollen die Hintermänner noch über irgendwelche versteckten finanziellen Mittel verfügen“, erklärt Hoffmann seine Motivation, Klage zu erheben. Auch Kapitalmarktexperte Klaus Heiermann von der Arag-Rechtsschutzversicherung ist skeptisch. „In der Regel sind die Chancen für Kläger gering, bei Kapitalmarktklagen ihr verlorenes Geld wiederzubekommen“, erklärt Heiermann. Prasch und Moser dürften kaum in der Lage sein, für die in die Fonds geflossenen Summen aufzukommen. Auch aus der Insolvenzmasse der Canada Gold Trust-Fonds sollte kaum etwas zu holen sein. „Bei insolventen Fonds ist es für geprellte Anleger immer sehr schwierig, an das investierte Geld zu kommen, da Fonds meist nur über eine sehr geringe Insolvenzmasse verfügen“, schränkt Heiermann ein. Einzig die Treuhänderin Xolaris Service GmbH könnte als mögliche Geldquelle dienen.

Karl Hoffmann hat eine Rechtsschutzversicherung. Wenn er Glück hat, bekommt er noch ein paar Euro zurück. Doch Anleger ohne Rechtsschutzversicherung sollten sich aus Kostengründen gut überlegen, ob sich für sie eine Klage lohnt. Die Verurteilung der beiden ehemaligen Geschäftsführer durch das Landgericht Konstanz dürfte allenfalls für Genugtuung bei den Anlegern sorgen. Die könnte umso größer werden, wenn sich die Staatsanwaltschaft des Falles annehmen sollte.

*Name von der Redaktion geändert

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