Antrag bis Jahresende Nettogehalt aufbessern mit Steuerfreibeträgen

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Mehr Netto vom Brutto

Wie sich die Steuern 2013 verändern
Aufbewahrungsfristen: Für Unternehmen soll es eine weitere Steuervereinfachung gebe – einige Aktenordner können bald aussortiert werden. Künftig müssen Firmen Rechnungen und Belege nicht mehr zehn Jahre aufbewahren. Von 2013 an gilt eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren und ab 2015 von dann dauerhaft sieben Jahren. Nach Angaben der Koalition kann sich der Aufwand für die Unternehmen damit um bis zu 2,5 Milliarden Euro reduzieren. Quelle: dpa
„Goldfinger“: Die schwarz-gelbe Koalition geht gegen ein Steuersparmodell vor, mit dem Top-Verdiener mit Goldanlagen den Fiskus zunehmend austricksen. Dabei werden Rohstoffe oder Edelmetalle über Auslandsgesellschaften gekauft, was zunächst zu Verlusten führt und die Steuerlast senkt. Quelle: dpa
„Goldfinger“: Werden die Metalle später verkauft, entstehen zwar Gewinne. Diese wirken sich aber bei Top-Verdienern wegen der Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf die Besteuerung in Deutschland aus. Die Einnahmeausfälle für den Staat summieren sich Schätzungen zufolge auf jährlich 700 Millionen Euro – aufgrund der zweifelhaften Legalität wurde der Steuertrick nach dem James-Bond-Bösewicht benannt, der seine Opfer in Gold hüllte. Quelle: dapd
Elektroautos: Teil des Gesetzespakets sind weitere Steueranreize für Elektroautos als Dienstwagen. Nach heutigem Recht muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Bei dieser Regelung gilt das Elektroauto wegen der höheren Anschaffungskosten finanziell aber als unattraktiv – doch das soll sich ändern. Quelle: dpa
Elektroautos: Denn Nutzer eines Strom-Firmenwagens hätten wegen des höheren Listenpreises einen weit größeren geldwerten Vorteil zu versteuern. Bei E-Fahrzeugen soll nun die sehr teure Batterie ausgeklammert werden; ihr Anteil am Wert des Fahrzeugs würde dann nicht mehr die Steuerlast erhöhen. Quelle: dpa
Private Bildungseinrichtungen: Umsatzsteuerfrei bleiben private Musik-, Tanz- und Ballettschulen. Ursprünglich sollten alle privaten Bildungseinrichtungen, die nicht der Berufsvorbereitung dienen, mit der Umsatzsteuer von 19 Prozent belegt werden. Die Neuregelungen zur Umsatzsteuerfreiheit von Bildungsleistungen sind insgesamt aus dem Regierungsentwurf herausgenommen worden. Dies betrifft auch gewerbliche Fortbildungsinstitute, die damit wie gehabt vorsteuerberechtigt bei der Umsatzsteuer sind. Quelle: dpa
Wehrsold: Nicht mehr Bestandteil der Gesetzespläne ist die ursprünglich vorgesehene Besteuerung des Wehrsolds. Die Bezüge von Reservisten bleiben steuerfrei. Beim freiwilligen Wehrdienst wird der Grundwehrsold freigestellt. Durch den steuerlichen Grundfreibetrag und Pauschalen werden auch darüber hinausgehende Bezüge weitgehend steuerlich verschont. Verzichtet wird aber auf das vorgesehene Kindergeld für Eltern freiwillig Dienender. Quelle: dapd

Wer schon vorher mehr Netto vom Brutto möchte, um dem Staat nicht auch noch ein zinsloses Darlehen zu geben, und gleichzeitig das monatlich verfügbare Einkommen erhöhen will, sollte die Möglichkeiten prüfen, einen Steuerfreibetrag in seine ELStAM-Lohnsteuerdaten eintragen zu lassen. Im normalen Verfahren werden die persönlichen Daten der alten Lohnsteuerkarten von den Ämtern der Kommunen und dem Finanzamt ab dem kommenden Jahr an ein zentrales Register im Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Steuerklasse, Familienstatus und derlei Merkmale sind also automatisch vermerkt. Nicht aber die Steuerfreibeträge, die normalerweise jedes Jahr neu beantragt werden müssen.

Die Eintragung der Freibeträge erfolgt nach einem „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ beim zuständigen Finanzamt. Solch ein Antrag ist nicht weiter schwierig und kommt für Millionen von Arbeitnehmern in Frage. Die vorgezogene Lohnsteuerermäßigung sei interessant für fast alle Arbeitnehmer, betonte unlängst Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Die Formulare für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gibt es seit Anfang Oktober entweder bei den Service-Centern der Finanzämter, oder im Internet unter www.formulare-bfinv.de.

Tipps zur Steuererklärung

Mehr Spielraum

"Man schafft sich mithilfe der Freibeträge finanziell mehr Spielraum, Monat für Monat", erklärt Nöll vom BDL. Die Abzüge für Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag fallen dann geringer aus. Je nach Verdienst und Steuersatz kann der Unterschied beim Nettolohn monatlich einige Hundert Euro ausmachen. Wer den Antrag versäumt, verliert zwar nichts, denn zu viel gezahlte Steuern können über die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 wieder zurückgeholt werden. Aber das Geld gibt es mit deutlicher Verzögerung, oftmals erst etwa anderthalb Jahre später, wie Klocke betont.

Damit das Finanzamt einen Steuerfreibetrag vermerkt, gibt es allerdings ein paar Grundvoraussetzungen. Die Aufwendungen, die geltend gemacht werden, müssen mindestens 600 Euro im Jahr betragen, ansonsten ist ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung unzulässig. Außerdem verpflichten sich Arbeitnehmer durch eine Eintragung eines Steuerfreibetrages dazu, eine Steuererklärung bis zum 31. Mai 2013 abzugeben – auch wenn diese für sie bisher nur freiwillig war. Denn letzten Endes kalkuliert der Fiskus die Einkommensteuer immer auf der Basis der zu versteuernden Jahreseinkünfte. Ausgenommen von der Pflicht zur Steuererklärung bleiben lediglich eingetragene Behinderten- und Hinterbliebenenfreibeträge sowie Steuerzahler mit einem Bruttolohn von weniger als 10.200 Euro im Jahr.

Dirk Bracht, Steuerberater in Köln, nennt die häufigsten Gründe für Anträge auf Lohnsteuerermäßigung. „Grundsätzlich eignet sich für einen eingetragenen Steuerfreibetrag alles, was die Einkünfte des Steuerzahlers mindert“, so der Experte. „In Frage kommt so ein eingetragener Freibetrag vor allem für Steuerpflichtige, die eine lange Anfahrt zu Arbeitsplatz haben oder die eine doppelte Haushaltsführung geltend machen können. Aber auch Immobilieneigentümer, die Verluste aus der Vermietung erleiden, können einen Freibetrag in Höhe des steuerlichen Verlusts angeben.“ Dass mehr Netto vom Bruttolohn im Geldbeutel landet, kann auch für Arbeitnehmer wichtig sein, die bald Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld erwarten – denn das berechnet sich abhängig vom bisherigen Nettoeinkommen. Die Möglichkeit, durch einen Steuerfreibetrag im Vorfeld später ein höheres Elterngeld zu beziehen, hat der Gesetzgeber inzwischen abgeschafft.

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