Antrag bis Jahresende Nettogehalt aufbessern mit Steuerfreibeträgen

Wer mit einer hohen Steuerrückzahlung rechnet, kann stattdessen eventuell monatlich mehr Netto vom Brutto rausschlagen. Das geht mit einem Steuerfreibetrag. Wie das funktioniert und warum es eilt.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
So sparen Sie vor Jahresende bares Geld
Lohnsteuerkarte fuer das Jahr 2010 Quelle: dapd
Last minute Steuern sparenDas Jahr neigt sich dem Ende zu. Doch bevor sie die Adventskerzen anzünden und Weihnachtsplätzchen backen, sollten sich Steuerzahler noch einmal Zeit für ihre Steuerunterlagen nehmen. Der Bund der Steuerzahler gibt wertvolle Tipps, mit denen sich jetzt noch bares Geld sparen lässt. Quelle: dpa
Freiwillige Steuererklärung bis zum JahresendeViele Steuerzahler sind gar nicht dazu verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das gilt grundsätzlich für alleinstehende Arbeitnehmer, die nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind. „Eine freiwillige Steuererklärung kann sich aber trotzdem lohnen“, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler, „bei hohen Werbungskosten, Spenden oder außergewöhnlichen Belastungen kann der Steuerzahler mit ordentlichen Rückzahlungen rechnen.“ Wer nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, kann sie noch vier Jahre nach Ablauf des betreffenden Steuerjahres abgeben. Die Frist für die Abgabe der Erklärung für 2008 endet also am 31. Dezember 2012. Quelle: dpa
Oh du schöne SpendenzeitIn der Adventszeit werben gemeinnützige Organisationen besonders intensiv um Spender. Wer mit finanziellen Mitteln etwas Gutes tut, sollte das auch seinem Finanzamt sagen. Kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Spenden können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des sogenannten Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden, sie reduzieren also die Summe der Einkünfte und damit auch die Steuerlast. „Überschreiten die geleisteten Spenden diesen Höchstbetrag, können diese in die nächsten Jahre vorgetragen und dann steuerlich geltend gemacht werden“, sagt Käding. Ohne Beleg funktioniert das aber nicht. Bei Spenden bis 200 Euro genügt die Vorlage eines Kontoauszuges, bei höheren Beträgen braucht der Spender eine formale Spendenbescheinigung. Quelle: AP
Von Verlusten profitierenAnleger, die Depots bei verschiedenen Banken unterhalten und Verluste gemacht haben, sollten sich diese Verluste von den Banken bescheinigen lassen. Der Vorteil: In der Einkommensteuererklärung können Verluste im einen Depot mit Gewinnen im anderen Depot verrechnet werden. Das senkt die Summe der Kapitalerträge und damit auch die Steuerlast. Können die Verluste in der Steuererklärung für 2012 nicht genutzt werden, weil ihnen keine Gewinne gegenüber stehen, werden sie im folgenden Jahr vom Finanzamt berücksichtigt. Den Antrag müssen Steuerzahler jedoch spätestens bis zum 15. Dezember 2012 bei der Bank stellen. Quelle: dpa
Kosten für Kinderbetreuung Seit diesem Jahr können alle Eltern die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder im Alter bis 14 Jahre von der Steuer absetzen. Als Sonderausgaben können pro Jahr zwei Drittel der Kosten, maximal aber 4.000 Euro abgezogen werden. Bisher konnten solche Ausgaben nur dann geltend gemacht werden, wenn beide Elternteile arbeiteten oder besondere persönliche Umstände, wie Ausbildung, Krankheit oder eine Behinderung vorlagen. Entsprechende Belege wie beispielsweise der Betreuungsvertrag oder Kontoauszüge sollten daher nicht zum Jahresende aussortiert werden, sondern für die Einkommensteuererklärung 2012 aufgehoben werden. Quelle: dpa
Kassensturz I: GesundheitskostenKosten für Zahnersatz, Brillen, Kuren und Zuzahlungen zu Rezepten sowie die Arztpraxisgebühr können bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die Kosten über der zumutbaren Eigenbelastung liegen. Diese Grenze richtet sich nach dem Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem sogenannten Gesamtbetrag der Einkünfte. „Bei einer Familie mit drei Kindern und einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 Euro wird der zumutbare Eigenanteil beispielsweise bei 400 Euro überschritten“, sagt Anita Käding. Die Steuer-Expertin empfiehlt: „Wer knapp unter der Grenze liegt, kann beispielsweise noch in diesem Jahr eine neue Brille kaufen und den Fiskus damit an seinen Gesundheitskosten beteiligen.“ Wer dagegen die Belastungsgrenze in diesem Jahr nicht mehr erreichen kann, verschiebt die Anschaffungen besser ins nächste Jahr. Wichtig in jedem Fall: Als Nachweis müssen die Belege gesammelt werden. Quelle: dapd

ELStAM kommt – mit zwei Jahren Verspätung. ELStAM steht für „Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale“. Hinter dem Wortungetüm verbirgt sich nichts anderes als die elektronische Lohnsteuerkarte – die ab 2013 ihren alten Pappkameraden ablöst. Nach diversen Pannen bei der Umsetzung scheint es diesmal tatsächlich zu klappen.

Im digitalen Verfahren erfasst ELStAM alle für die Lohnsteuererhebung wichtigen persönlichen Daten, etwa Familienstand, Religionszugehörigkeit, Steuerklasse, Kinderzahl und: die Frei- und Pauschbeträge. Wegen der zweijährigen Verschiebung von ELStAM mussten die Freibeträge in den vergangenen beiden Jahren nicht neu beantragt werden, sondern blieben entsprechend der Einträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 automatisch erhalten. Nun aber ist ein Neuantrag fällig. Und damit Steuerzahler auch etwas davon haben, sollten sie sich beeilen.

Noch sieben Wochen bis zum Jahresende. Höchste Zeit also, auch seine Finanzen auf Vordermann zu bringen. Damit ein bislang auf der Lohnsteuerkarte eingetragener Freibetrag auch 2013 greift, muss er bis zum Jahresende neu beantragt werden. Wer sogar für 2012 noch rückwirkend Freibeträge anmelden möchte, hat nur noch zwei Wochen Zeit: Einträge sind nur noch bis 30. November dieses Jahres beim Finanzamt möglich - und sollten dem Arbeitgeber unverzüglich durch einen Ausdruck der aktuellen ELStAM-Daten mitgeteilt werden.

Das kann sich allerdings lohnen. „Durch den Schachzug kann unter Umständen ein Großteil des Arbeitslohns für November und Dezember steuerfrei bleiben", sagt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Auch vom Weihnachtsgeld bleibt dann dank Freibetrag netto deutlich mehr übrig.

Tipps zum Steuern sparen

Starke Belastung

Die jährliche Anstrengung gegen die Steuerlast ist längst Teil deutscher Lebensart. Hinzu kommt: In kaum einem anderen Industrieland ist Belastung durch Steuern so stark gestiegen wie zuletzt in Deutschland, hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, kurz OECD, festgestellt. Nach OECD-Zahlen erhöhte sich 2011 die Steuerbelastung gemessen am Bruttoinlandsprodukt von 36,1 Prozent im Jahr zuvor auf 37,1 Prozent. Im OECD-Schnitt stieg die sogenannte Fiskalquote hingegen nur minimal von 33,8 auf 34,0 Prozent. Die Erhöhung der Abgabenlast ist für deutsche Zahler besonders bitter, denn Steuereinnahmen des Bundes sprudeln wie nie. Erst kürzlich hat die Regierungskoalition damit angefangen, die Abgabenlast zu senken - allerdings nur durch die Abschaffung der Praxisgebühr und die Senkungen der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Eine echte Senkung der Einkommensbesteuerung ist weiterhin nicht in Sicht.

Doch gerade bei der Einkommensteuer suchen Arbeitnehmer nach Möglichkeiten, die Belastung zu verringern - macht sie doch den Löwenanteil der Steuerzahlungen aus. Die Suche beginnt meist erst im Zuge der jährlichen Steuererklärung. Aber selbst, wenn Monate nach Abgabe der Steuererklärung eine ansehnliche Rückzahlung ins Haus steht – der Steuerzahler ist zunächst einmal in Vorleistung gegangen – und es liegt an ihm, die Rückerstattung mittels Steuererklärung zu erwirken.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%