




ELStAM kommt – mit zwei Jahren Verspätung. ELStAM steht für „Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale“. Hinter dem Wortungetüm verbirgt sich nichts anderes als die elektronische Lohnsteuerkarte – die ab 2013 ihren alten Pappkameraden ablöst. Nach diversen Pannen bei der Umsetzung scheint es diesmal tatsächlich zu klappen.
Im digitalen Verfahren erfasst ELStAM alle für die Lohnsteuererhebung wichtigen persönlichen Daten, etwa Familienstand, Religionszugehörigkeit, Steuerklasse, Kinderzahl und: die Frei- und Pauschbeträge. Wegen der zweijährigen Verschiebung von ELStAM mussten die Freibeträge in den vergangenen beiden Jahren nicht neu beantragt werden, sondern blieben entsprechend der Einträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 automatisch erhalten. Nun aber ist ein Neuantrag fällig. Und damit Steuerzahler auch etwas davon haben, sollten sie sich beeilen.
Noch sieben Wochen bis zum Jahresende. Höchste Zeit also, auch seine Finanzen auf Vordermann zu bringen. Damit ein bislang auf der Lohnsteuerkarte eingetragener Freibetrag auch 2013 greift, muss er bis zum Jahresende neu beantragt werden. Wer sogar für 2012 noch rückwirkend Freibeträge anmelden möchte, hat nur noch zwei Wochen Zeit: Einträge sind nur noch bis 30. November dieses Jahres beim Finanzamt möglich - und sollten dem Arbeitgeber unverzüglich durch einen Ausdruck der aktuellen ELStAM-Daten mitgeteilt werden.
Das kann sich allerdings lohnen. „Durch den Schachzug kann unter Umständen ein Großteil des Arbeitslohns für November und Dezember steuerfrei bleiben", sagt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Auch vom Weihnachtsgeld bleibt dann dank Freibetrag netto deutlich mehr übrig.
Tipps zum Steuern sparen
Eltern erhalten für ihre Kinder im Lauf des Jahres Kindergeld, jeden Monat 184 Euro für die ersten beiden Kinder, 190 Euro für das dritte und für jedes weitere 215 Euro. Daneben gibt es Steuerfreibeträge für Kinder. Von den 7008 Euro pro Kind wird das Kindergeld allerdings abgezogen, nur der darüber hinausgehende Steuervorteil wird vom Finanzamt berücksichtigt. Vorteile ergeben sich bei dieser Berechnung allerdings nur für fünf Prozent der Steuerzahler.
Auch für volljährige Kinder kann es Kindergeld geben. Dafür muss das Kind noch in der ersten Ausbildung sein und von den Eltern unterstützt werden. Für Kinder, die sich in einer Anschlussausbildung oder einer zweiten Berufsausbildung befinden, gibt es eine Reihe von Kriterien, die darüber entscheiden, ob Kindergeld gewährt wird oder nicht. Die Prüfung des Einkommens des Kindes ist seit 2012 jedoch weggefallen. Insofern ist für das Kindergeld unerheblich, wie viel der Sprössling selbst verdient.
Eine weitere Möglichkeit: Wenn Eltern die Beiträge zur studentischen Krankenversicherung bezahlen, können sie damit ebenfalls die Steuerlast mindern.
Außerdem können berufstätige Eltern für jedes Kind unter 14 Jahren bis zu 4000 Euro Betreuungskosten absetzen.
In der aktuellen Steuererklärung lässt sich die Steuerlast durch Kranken- und Pflegeversicherung deutlich mindern – die Beiträge werden als Vorsorge berücksichtigt. Besonders attraktiv ist dies für Rentner, Selbständige und privat versicherte Arbeitnehmer mit Familie.
Abgesetzt werden die Beiträge als Sonderausgaben, egal ob privat oder gesetzlich versichert. Grundsätzlich können die Ausgaben für die Basiskrankenversicherung komplett abgezogen werden – Krankentagegeld, Chefarztbehandlung, Zahnzusatz oder Einbettzimmer aber nicht. Auch bei Privatversicherten sind die Aufwendungen absetzbar, die für einen Basisschutz gezahlt werden. Alles darüber wird unter sonstiger Vorsorge verbucht. Aufwendungen für die gesetzliche Pflegeversicherung und die private Pflege-Pflichtversicherung sind mit der aktuellen Steuererklärung erstmals komplett absetzbar. Lediglich die Beiträge für Krankengeld bleiben außen vor.
Für Eltern privat versicherter Kinder gilt: Die Versicherungsbeiträge können ebenfalls als Sonderausgaben abgesetzt werden, solange die Eltern unterhaltsverpflichtet sind und Kindergeld bekommen. Auch die Beiträge für privat versicherte Ehepartner können Ersparnisse bringen.
Die neuen Regeln lohnen sich vor allem für Gutverdiener. Wer hohe Beiträge zahlt, bekommt vom Fiskus auch mehr zurück.
Neue Höchstbeträge gelten auch für Unterhaltszahlungen an Kinder, Lebensgefährten, Ex-Ehepartner und sonstige Verwandte. Wer andere so unterstützt, bekommt mit der aktuellen Steuererklärung mehr zurück als bisher.
Die Krankenversicherungsbeiträge für Kinder und ehemalige Partner können wie eigene Beiträge als Vorsorgeaufwand abgesetzt werden. Die Höchstbeträge für Unterhaltszahlungen von 13.805 € (Sonderausgaben) bzw. 8.004 € (außergewöhnliche Belastungen) werden um die Krankenkassenbeiträge erhöht. Letztere sind also komplett absetzbar, unabhängig von der Höhe der sonstigen Unterhaltszahlungen. Ob der Unterhaltsempfänger oder der Zahler Versicherungsnehmer ist, ist hierbei irrelevant.
Wer nicht mehr beruftätig ist, darf nun auch Versicherungskosten beim Finanzamt anrechnen. Allerdings könnten Rentner und Pensionäre durch die neuen Regeln auch schlechter gestellt werden. Dann gilt die so genannte Günstigerprüfung und es wird auf altem Weg berechnet, wenn so mehr erstattet wird. Arztkosten und Handwerkerrechnungen sind für Rentner und Pensionäre künftig ebenfalls abzugsfähig.
Die neuen Grundfreibeträge gelten genauso für Rentner: Auch sie müssen ab Einkünften von 8004 Euro (16009 Euro bei Ehepaaren) ihr Einkommen versteuern.
Bei beruflich bedingten Umzügen können Steuerzahler diesmal mehr absetzen, die Pauschalen für Umzüge im Jahr 2010 wurden erhöht. Alleinstehende können 636 Euro absetzen, Ehepaare 1271 Euro. Für Kinder, Partner und Verwandte, die mit umziehen, gibt es eine Pauschale von je 280 Euro. Die Pauschalen steigen, wenn der letzte beruflich bedingte Umzug vor weniger als fünf Jahren stattgefunden hat.
Der Fiskus beteiligt sich damit an Kosten wie Umzugsfirma, Wohnungssuche, Reisekosten, doppelte Mietzahlungen, Maklergebühren, Nachhilfeunterricht der Kinder und sogar Trinkgeldern für Umzugshelfer oder die Ummeldung des Wohnortes.
Viele Kurzarbeiter werden voraussichtlich Steuern nachzahlen müssen. Denn das Kurzarbeitergehalt des Staates ist zwar steuerfrei, erhöht aber die Progressionsstufe.
Starke Belastung
Die jährliche Anstrengung gegen die Steuerlast ist längst Teil deutscher Lebensart. Hinzu kommt: In kaum einem anderen Industrieland ist Belastung durch Steuern so stark gestiegen wie zuletzt in Deutschland, hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, kurz OECD, festgestellt. Nach OECD-Zahlen erhöhte sich 2011 die Steuerbelastung gemessen am Bruttoinlandsprodukt von 36,1 Prozent im Jahr zuvor auf 37,1 Prozent. Im OECD-Schnitt stieg die sogenannte Fiskalquote hingegen nur minimal von 33,8 auf 34,0 Prozent. Die Erhöhung der Abgabenlast ist für deutsche Zahler besonders bitter, denn Steuereinnahmen des Bundes sprudeln wie nie. Erst kürzlich hat die Regierungskoalition damit angefangen, die Abgabenlast zu senken - allerdings nur durch die Abschaffung der Praxisgebühr und die Senkungen der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Eine echte Senkung der Einkommensbesteuerung ist weiterhin nicht in Sicht.
Doch gerade bei der Einkommensteuer suchen Arbeitnehmer nach Möglichkeiten, die Belastung zu verringern - macht sie doch den Löwenanteil der Steuerzahlungen aus. Die Suche beginnt meist erst im Zuge der jährlichen Steuererklärung. Aber selbst, wenn Monate nach Abgabe der Steuererklärung eine ansehnliche Rückzahlung ins Haus steht – der Steuerzahler ist zunächst einmal in Vorleistung gegangen – und es liegt an ihm, die Rückerstattung mittels Steuererklärung zu erwirken.