
Karlsruhe Der Bundesgerichtshof (BGH) will seine Rechtsprechung zu Anzahlungen für Pauschalreisen nachjustieren. „Vielleicht waren wir mit den Verhältnissen nicht hinreichend vertraut, als wir skizziert haben, wie man dieses Feld bewältigen könnte“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Meier-Beck am Dienstag bei einer mündlichen Verhandlung in Karlsruhe.
Er bezog sich damit auf ein Urteil von 2014, mit dem der Senat bereits einmal über den Fall entschieden hatte. Es geht dabei um eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen TUI, weil der Reiseveranstalter für bestimmte Pauschalreisen bei der Buchung eine Anzahlung von 40 Prozent des Preises verlangt. Üblich sind um die 20 Prozent.
Nach dem ersten BGH-Urteil braucht es dafür einen sachlichen Grund. Der Veranstalter muss zumindest darlegen, dass er selbst bereits bei Vertragsschluss in Vorleistung treten muss und dadurch Aufwendungen hat, die so hoch sind, wie die verlangte Anzahlung. Es blieb aber unklar, welche Kosten dabei berücksichtigt werden dürfen. In der Verhandlung zeichnete sich ab, dass Provisionen für Reisebüros wohl dazuzählen. Bei Flug- und Hotelkosten ist es etwas komplizierter. Ein Urteil will der Senat am Dienstag gegen 15.00 Uhr verkünden. (Az.: X ZR 71/16)