




Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert, die Steuererklärung deshalb kein Vergnügen. Für Finanzbeamte und Steuerberater sind die aufwendig bearbeiteten und geprüften Steuererklärungen daher Teil der Daseinsberechtigung. Jetzt sind womöglich ihre Jobs bedroht, denn künftig könnten Computer die Steuererklärungen prüfen und automatisch Bescheide verschicken. Zumindest wird darüber im Bundesfinanzministerium von Wolfgang Schäuble nachgedacht.
Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" könnten die Steuererklärungen der Bürger künftig vollständig von Computerprogrammen bearbeitet werden. Durch die computergestützte Fallprüfung könnten „Steuerbescheide auch vollautomatisch ergehen“, meldet das Magazin unter Berufung auf ein Diskussionspapier des Bundesfinanzministeriums für eine Arbeitsgruppe mit den Ländern. Ein Ministeriumssprecher bestätigte lediglich, es werde fortlaufend geprüft, wie moderne technische Möglichkeiten in der Verwaltung umzusetzen seien. Konkrete Pläne bestünden aber nicht.
Computer als Finanzbeamte
Der „Spiegel“ meldete hingegen, die Neuerungen sollten bereits 2016 in Kraft treten. Für Steuerzahler hätte das gleich mehrere Vorteile. Bei der maschinenlesbaren Steuererklärung sollen demnach Belege über Ausgaben nur noch „bei entsprechendem Anlass vom Finanzamt gezielt angefordert“ werden. Das schmälert den Papierberg. Außerdem ist im Fall eines Computerbescheides damit zu rechnen, dass er den Steuerzahler deutlich früher erreicht.
Ganz ohne Finanzbeamte wird es aber natürlich nicht gehen. Das „Programm werde so eingerichtet, „dass es treffsicher risikobehaftete Fälle zur personellen Prüfung aussteuert“, zitiert das Blatt aus dem Arbeitspapier. Regelmäßige und stichprobenartige Prüfungen einzelner Steuerfälle soll es auch weiterhin geben.
Die Bundesregierung treibt das Thema Automatisierung beim Thema Steuern weiter voran. Seit diesem Frühjahr können Steuerpflichtige auch die Vorausgefüllte Steuererklärung nutzen, die die Finanzämter über die Dienste der elektronischen Steuererklärung ELSTER anbietet. Darin sind die Daten der Lohnsteuerbescheinigung sowie von Versicherungen und Altersvorsorgeeinrichtungen bereits eingetragen.
Allerdings übernimmt die Finanzbehörde keine Garantie für deren Richtigkeit, die Kontrolle und Bestätigung der Daten liegt weiter beim Steuerzahler. Außerdem sind Anmeldung und Abruf der vorausgefüllten Steuererklärung kompliziert und fehleranfällig. Das dürfte einer der Gründe dafür sein, dass sich erst 14.000 Steuerzahler für dieses Verfahren angemeldet haben.