Arbeitsrecht Die deutschen Arbeitszeitregeln sind überholt

Die Arbeitszeitregeln in Deutschland passen kaum zur gelebten Realität, etwa im Homeoffice. Quelle: imago images

Jeder fünfte Arbeitnehmer verstößt gegen die gesetzlichen Ruhezeiten. Ein Skandal? Der eigentliche Skandal ist, dass die Arbeitszeitregeln völlig überholt sind, aber niemand handelt.

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Fast ein Fünftel der Beschäftigten räumt in Befragungen ein, die gesetzlichen Ruhezeiten wegen hohen Arbeitsdrucks nicht einhalten zu können. Das hat das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage der Linkspartei im Bundestag angegeben. Wer sich nun fragt, um welche Ruhezeit es geht: Zwischen dem Ende der Arbeit am einen Tag und dem Beginn der Arbeit am nächsten Tag müssen elf Stunden Ruhezeit liegen. Elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit. Eine Verkürzung ist in manchen Branchen, etwa in Krankenhäusern, möglich – weniger als zehn Stunden dürfen es aber nicht sein. Und jede Verkürzung muss zeitnah durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit ausgeglichen werden.

Arbeitszeitregeln sind wichtig. Sie sollen einen Rahmen stecken und im Idealfall Arbeitgeber und Arbeitnehmer davor schützen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich aufreiben. Denn davon hat auf Dauer niemand etwas. Nur müssen die Regeln einzuhalten sein und zur Realität passen. Leider ist genau das beim deutschen Arbeitszeitgesetz nicht der Fall. Darin stehen viele Regeln, die in der gelebten Realität kaum Relevanz haben. Wie die gesetzliche Ruhezeit. Denn die gilt – eigentlich – ausnahmslos: Wenn jemand im Homeoffice abends um 22 Uhr noch seine beruflichen Mails liest, darf er nach strenger Lesart vor 9 Uhr morgens nicht mit der Arbeit beginnen. Was gut gemeint sein mag, kann in der Realität einer Flexibilisierung der Arbeit, auch der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sogar schaden.

Bislang ist die Lösung simpel: Die Regeln werden in vielen Branchen kaum beachtet. Das aber ist heikel, auch für Arbeitgeber, denn Arbeitsgerichte halten sich sehr wohl an die gesetzlichen Vorgaben. Deswegen sollte das deutsche Arbeitszeitrecht zügig reformiert werden. Eine solche Reform würde sowohl Arbeitgeber vor rechtlicher Unsicherheit bewahren als auch Arbeitnehmern helfen, die durch die überholten Regeln kaum noch wirksam geschützt werden.



So dürfen Arbeitnehmer beispielsweise maximal acht Stunden am Tag arbeiten. Ausnahmsweise dürfen es mal zehn Stunden sein, wenn diese Mehrarbeit wieder ausgeglichen wird. Diese Regel wird in Deutschland ebenfalls massenhaft missachtet. Schon der Nachweis aber ist schwierig, denn in vielen Branchen wird die genaue Arbeitszeit gar nicht dokumentiert. Dabei hatte der Europäische Gerichtshof schon vor drei Jahren geurteilt, dass die Staaten Regelungen sicherstellen müssten, damit die von Arbeitnehmern täglich geleistete Arbeitszeit gemessen wird. Die damalige Präsidentin des Bundesarbeitsgericht sagte der WirtschaftsWoche in Reaktion auf das Urteil, dass in Deutschland „gesetzgeberischer Handlungsbedarf“ bestehe. Sie sah sogar einige Modelle von Vertrauensarbeitszeit auf der Kippe.

Drei Jahre sind seitdem vergangen. Passiert ist wenig. Gerichte verdonnerten Arbeitgeber teils zur Nachzahlung der allein von Mitarbeitern dokumentierten Überstunden, weil es eben an einer Aufzeichnung durch den Arbeitgeber fehlte. Aber die Bundesregierung duckte sich weg. In diesem Februar legte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zumindest einen Gesetzesentwurf vor, mit Verschärfungen für die Erfassung der Arbeitszeiten in einigen Branchen, vor allem in der Bau- und der Gastrobranche.

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Ein Klein-Klein, das einzelne Missstände in einzelnen Branchen angeht, greift angesichts der Arbeitsrealität aber viel zu kurz. Nötig wäre ein großer Wurf, der das Arbeitszeitrecht in die Neuzeit überführt. Davon ist bislang nichts zu sehen.

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