Arbeitszeit, Unfallschutz, Steuern Was Arbeitnehmer über Dienstreisen wissen müssen

Eine Frau mit Bahn und Flugzeug im Hintergrund und mit einem Koffer blickt auf die Uhr Illustration Quelle: imago images

Viele Arbeitnehmer sind beruflich unterwegs, oft tagelang und gelegentlich auch vermischt mit privaten Stationen. Was Sie über Überstunden, Spesen, Unfallschutz und Steuervorteile bei Dienstreisen wissen müssen.

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Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Dienstreisen sorgt für Aufsehen. Demnach wird die Zeit in Auto, Zug oder Flugzeug als Arbeitszeit gewertet. Das dürfte weitreichende Folgen hinsichtlich Überstunden und Spesenabrechnungen mit sich bringen, viele Unternehmen werden ihre Regelungen und Betriebsvereinbarungen anpassen müssen. Für konkrete Konsequenzen ist es zwar noch etwas zu früh, da die detaillierte Urteilsbegründung erst zum Jahresende vorliegen dürfte.

Aber schon heute ist klar: Bei Dienstreisen steckt der Teufel im Detail. Rund um die Themen steuerliche Vorteile, Unfallversicherungsschutz und Spesenabrechnung gibt es zahllose Urteile zu Einzelfällen, viele Gesetze und Regeln dazu wurden im Laufe der Jahre präzisiert und viele Unternehmen haben eigene Regeln für Dienstreisen aufgestellt. Wo die Fallstricke liegen und was Arbeitnehmer über Dienstreisen wissen sollten, ist im Folgenden anhand eines Beispielfalls nachgezeichnet.

Gemischte Dienstreise: ein bisschen privat, viel geschäftlich

Roland Schmitz ist Angestellter in Frankfurt und soll auf Wunsch seines Chefs an einem Kongress in Hamburg teilnehmen sowie im Rahmen der Dienstreise zwei wichtige Kunden in Schleswig-Holstein aufsuchen. Er muss montags um 9 Uhr auf dem Kongress sein. Sein Plan: Zusammen mit seiner Frau will er schon Freitagnacht in Hamburg im Hotel einchecken, um ein entspanntes Wochenende mit ihr in der Hansestadt zu verbringen. Für den Samstagabend hat er bereits Tickets für das Musical "Mary Poppins" gebucht.

Sein Chef hat nichts dagegen, dass die Reise schon Freitagabend beginnt. Für die zwei Nächte gemeinsam mit seiner Frau bucht Schmitz über die Firma ein Doppelzimmer in einem Hotel, ca. 15 Gehminuten vom Kongresshotel entfernt. Für die Anreise mit der Bahn bucht er zudem ein Ticket für sich auf Kosten seiner Firma mit Rückreise am darauffolgenden Freitagvormittag, sowie eins für seine Frau mit Rückreise am Sonntagnachmittag auf eigene Rechnung. Das erleichtert später die Trennung von geschäftlichen und privaten Ausgaben erheblich.

Unfallschutz auf Dienstreisen mit privaten Momenten

Stößt Angestellten auf Dienstreisen etwas zu, sind sie generell durch die gesetzliche Unfallversicherung vor den finanziellen Folgen geschützt, genauso wie auf dem täglichen Weg in die Firma und zurück. Der Versicherungsschutz greift bei Dienstreisen aber bereits bei den vorbereitenden Tätigkeiten. Geht Herr Schmitz etwa Freitagabend vor seiner Hamburg-Reise und nach dem Verlassen des Büros noch im Reisebüro vorbei, um die Zugtickets abzuholen, ist er über den Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Allerdings nur für den direkten Weg vom Büro zum Reisebüro und von dort bis zu seiner Wohnung.

Der Taxi-Knigge fürs Ausland
Das Taxi an der Farbe erkennen – geht das?Das klassische kräftige Taxigelb ist mittlerweile eher die Ausnahme. Schwarz-gelb sind die Taxifarben Barcelonas. In Deutschland sind die meisten Taxen mittlerweile elfenbeinfarben. In der Schwabenmetropole Stuttgart bestimmt der Taxibetreiber sogar nach eigenen Belieben die Farbe. Ebenso in den polnischen Städten Warschau, Danzig und Krakau. Dort ist jede Farbe erlaubt. Das berühmte Londoner Cab ist natürlich schwarz. In Rom, Mailand und Madrid werden Ihnen weiße Taxis begegnen. Schwarz wäre dort im Sommer wohl auch viel zu heiß.Quelle: mytaxi Quelle: REUTERS
Muss man am Bahnhof oder Flughafen immer das erste Taxi in der Reihe nehmen?Fahrgäste in Deutschland und Österreich haben freie Taxiwahl, denn es gilt der "Grundsatz der Vertragsfreiheit." Wer also lieber in das zweite oder dritte Taxi einsteigen will, muss keine Rücksicht auf die Reihenfolge in der Taxischlange nehmen. In anderen Ländern ist das unüblich. Im Vereinigten Königreich zum Beispiel, wo stets großer Wert auf gesittetes Schlangestehen gelegt wird, ist die Beachtung der Reihenfolge entsprechend wichtig. Dort und auch in Italien, Portugal oder Polen ist das vorderste Taxi zu nehmen. Dies gilt ganz besonders an Flughäfen. Aufgepasst in Spanien! Hier ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass immer das erste Fahrzeug in der Reihe zu wählen ist. Nur falls das Fahrzeug in offenkundig schlechtem Zustand ist oder die gewünschte Zahlungsweise nicht unterstützt, kann der Fahrgast es verweigern. Quelle: dpa
Darf ein Taxifahrer eine Fahrt ablehnen?Generell haben Taxifahrer und -unternehmen eine Beförderungspflicht - auch bei Kurzstrecken. Das bedeutet, dass sie eine Fahrt nur dann ablehnen können, wenn der Fahrgast eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs darstellt. Das ist etwa dann der Fall, wenn Personen stark betrunken sind, sich aggressiv verhalten oder eine ansteckende Krankheit haben. Diese Regelung gilt auch in anderen Ländern. In Italien können außerdem Jugendliche unter 18 Jahren ohne erwachsene Begleiter als Fahrgäste abgelehnt werden und spanische Taxifahrer können Fahrten zu gefährlichen Bereichen, wie etwa Drogenumschlagsplätzen, verweigern. Quelle: dpa
Was ist mit Kindersitzen?Auch Familien mit Kindern können als Fahrgäste abgelehnt werden, wenn das Fahrzeug nicht über genügend Kindersitze verfügt. Beim Bestellen des Taxis sollten Reisende mit Kindern deshalb immer angeben, ob und wie viele Kindersitze sie benötigen. Quelle: REUTERS
Wie viel Gepäck ist erlaubt?Während in Deutschland, Österreich und Polen Hand- und Reisegepäck des Fahrgasts in der Regel kostenlos befördert wird, ist in Portugal nur das Handgepäck im Fahrpreis inbegriffen. Reisegepäck kostet 1,60 Euro extra. Ausnahmen sind Kinderwagen oder ein Rollstuhl, die ebenfalls kostenlos befördert werden. Pragmatisch sieht die Regelung in Italien, Spanien und Polen aus: Was in den Kofferraum passt, muss mit, sofern es nicht das Fahrzeug beschädigt oder die Sicherheit beeinträchtigt. In Italien und Spanien werden jedoch in einzelnen Städten zusätzliche Gebühren fällig. So kostet die Beförderung eines zusätzlichen Gepäckstücks, das größer ist als 35 x 25 x 50 cm, in Rom einen Euro. In Barcelona ebenso, aber unabhängig von der Koffergröße. Sehr gründlich ist das Thema in Deutschland geregelt: Hier muss ein Taxi laut Gesetz mindestens 50 Kilogramm Gepäck mitnehmen können. Und wenn beim ersten Versuch nicht das ganze Gepäck in den Kofferraum passt, ist der Taxifahrer sogar verpflichtet, mehrere Beladungsversuche zu unternehmen. Quelle: REUTERS
Darf das Haustier mitfahren?In Italiens Taxis ist das Mitnehmen von Tieren - außer Blindenhunden - grundsätzlich verboten. Hier muss ein spezieller Taxi-Service gebucht werden. Weniger klar ist die Situation für Spanien-Urlauber: Nur wenn der Fahrer zustimmt, darf das Tier an Bord. In Deutschland hingegen dürfen Tiere grundsätzlich mitgenommen werden – allerdings nicht auf den Sitzplätzen. Einzige Voraussetzung ist hier, wie auch in Polen, dass die Sicherheit des Betriebs nicht gefährdet wird und andere Fahrgäste nicht belästigt werden. Außerdem fallen in Deutschland vielerorts Zusatzkosten an – nicht jedoch für Blindenhunde. Sie müssen kostenlos transportiert werden. In Portugal müssen die vierbeinigen Begleiter in Käfigen untergebracht sein. Quelle: AP
Darf man im Taxi essen und trinken?Das Essen und Trinken der Fahrgäste während der Fahrt ist bei Taxifahrern in allen Ländern wenig beliebt, weil es leicht zu Verschmutzungen und Geruchsbelästigung führt. Darüber hinaus ist es in Portugal, Italien und Polen generell verboten und in Spanien zumindest solange der Fahrer es nicht ausdrücklich erlaubt. Auch in Deutschland kann der Fahrer grundsätzlich selbst bestimmen, ob in seinem Auto gegessen werden darf. Hungrige Fahrgäste sollten das vor Fahrtantritt klären. Gegen einen Schokoriegel oder einen Apfel wird kaum jemand etwas sagen. Bei einem Döner, einem Fischbrötchen oder einer Currywurst kann das schon anders aussehen. Daher das Taxi lieber als Transportmittel zum Restaurant nutzen anstatt darin zu essen. Quelle: AP

Holt er allerdings nur die Musical-Karten in dem Reisebüro ab, schützt ihn die Unfallversicherung nicht, wenn er dafür den direkten Weg zwischen Büro und Heim verlassen muss. Liegt das Reisebüro auf dem Weg, setzt der Versicherungsschutz zumindest während des Aufenthalts im Reisebüro aus, da Schmitz in diesem Fall einer rein privaten Tätigkeit nachgeht. Im Prinzip gilt: Wird der direkte Weg einer Dienstreise verlassen, um privaten Interessen nachzugehen, besteht währenddessen kein gesetzlicher Schutz durch die Unfallversicherung. Er beginnt aber wieder bei Rückkehr auf den direkten Weg der Dienstreise. Übrigens: Der "direkte Weg" muss nicht der kürzeste sein, solang es gute verkehrstechnische Gründe dafür gibt, Umwege in Kauf zu nehmen, etwa um Baustellen, Stau oder häufiges Umsteigen zu vermeiden.

Dienstreisen: Alles über Arbeitszeit, Unfallschutz, Steuern. Quelle: imago images

Ob private Reise oder Dienstreise ist nicht immer eindeutig

Zurück zu Schmitz: Wenn er sich am Freitagabend mit Frau und Musicaltickets auf den Weg nach Hamburg macht, hat er nach gängiger Auffassung keinen gesetzlichen Unfallschutz. Die Tatsache, dass er seine dienstliche Anreise aus privatem Interesse deutlich vorverlegt hat, spricht für eine private Anreise an den Tagungsort. Daran ändert auch die ausdrückliche Erlaubnis seines Vorgesetzten nichts.

Letztlich muss hier im Einzelfall genauer betrachtet werden, ob der private oder der dienstliche Charakter der Reise dominiert. Im Beispiel ließe sich etwa aus Schmitz Sicht argumentieren, dass die Privatreise über das Wochenende im Verhältnis zur relativ langen, fünftägigen Dienstfahrt nur einen geringen Anteil ausmacht. Sträubt sich die gesetzliche Unfallversicherung im Falle eines Unfalls, müsste letztendlich ein Gericht klären, ob eine Dienstreise und damit Unfallschutz bestand oder nicht.

Unfallschutz bei Reisevorbereitungen

Definitiv zur Dienstreise zählen jedoch Reisevorbereitungen wie die Ticketabholung, die Suche nach einer Unterkunft am Zielort, die Gepäckaufgabe im Vorfeld der Reise oder ein Orientierungsrundgang am Diensteinsatzort. Ebenso zur Dienstreise zählen kurze Unterbrechungen um zu essen, das Auto zu betanken oder ein WC aufzusuchen.

Roland Schmitz ist gemeinsam mit seiner Frau wohlbehalten in Hamburg angekommen und hatte dabei glücklicherweise auch keinen Unfall. Seine Stadtrundgänge samt Musicalbesuch mit der Gemahlin am Wochenende waren natürlich ein rein privates Vergnügen auf eigene Gefahr. Ergo kein Unfallschutz, keine beruflichen Ausgaben und keine Spesen.

Mahlzeiten müssen sein, Barbesuche nicht

Aber nun ist Montagmorgen und er macht sich auf den Weg zum Kongress. Erneut gilt: Auf dem direkten Weg morgens zum und abends vom Kongress zurück zum Hotel ist er versicherungstechnisch auf Dienstreise. Als er sich aber nach der Rückkehr im Hotel noch mit Kollegen auf ein Bier trifft, hat er Pech. Beim Knabbern gebrannter Mandeln in einer nahegelegenen Bar bricht er sich eine Zahnkrone aus. Die Erneuerung der Krone werden seine Krankenversicherung und er persönlich bezahlen müssen, da der abendliche Ausklang mit den Kollegen zu den privaten Freizeitvergnügen zählt. Wäre ihm das in einem hotelnahen Restaurant beim Abendessen passiert, hätte er argumentieren können, dass sein Hotel kein Restaurant hat und er ja auf Dienstreisen auch etwas essen müsse. Der Barbesuch aber zählt klar zum privaten Vergnügen.

Steuern und Spesen pauschal

Nach drei Kongresstagen soll Schmitz am Donnerstag und Freitag auf Wunsch seines Chefs Kunden in Kiel und Quickborn besuchen. Da für den ersten der Kundenbesuche inklusive An- und Abreise ein ganzer Arbeitstag von mindestens acht Stunden nötig ist, und der Arbeitgeber die Kosten für die Fahrten und Essen nicht übernimmt, profitiert Schmitz hier vom 2014 reformierten Reisekostenrecht.

Schmitz kann die sogenannten Verpflegungspauschalen in seiner Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen. Für die drei Kongresstage in Hamburg und den Tag beim Kunden in Kiel sind das jeweils 24 Euro pro Tag. Für den An- und Abreisetag muss ihm das Finanzamt bei einer mehrtägigen Dienstreise eine Verpflegungspauschale von zwölf Euro pro Tag zusprechen. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange genau die An- und Abreise jeweils gedauert hat. So bekommt Schmitz für die Anreise am Freitagabend genauso zwölf Euro wie für darauffolgenden Freitag, an dem er zusätzlich zur Rückfahrt auch noch drei Stunden für den Kundenbesuch in Quickborn unterwegs ist. Die gleiche Pauschale gilt zudem für kürzere Dienstreisen, die zwischen acht und 24 Stunden dauern.

Hohe Übernachtungspauschalen im Ausland - ohne Beleg

Hätte Schmitz den Kongress statt in Hamburg etwa in Paris oder Mailand besucht, sähe seine Steuererklärung womöglich anders aus. Für Dienstreisen ins Ausland gelten je nach Land besondere Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, die das Bundesfinanzministerium jährlich aktualisiert. Für Paris gibt es beispielsweise pro 24-Stunden-Tag 58 Euro Verpflegungspauschale sowie 156 Euro Übernachtungspauschale, für Mailand sind es analog 39 und 152 Euro. Die Liste des Bundesfinanzministeriums für das Jahr 2018 können Sie hier abrufen.

Die teils hohen Übernachtungspauschalen im Ausland nutzen viele Dienstreisende zu ihren Gunsten, indem sie sich eine deutlich günstigere Unterkunft buchen oder bei Bekannten übernachten, aber die Pauschalen – die keinerlei Belege erfordern – steuerlich geltend machen. Arbeitgeber können natürlich Rechnungen über die tatsächlichen Kosten verlangen und wie die übrigen Dienstreisekosten als Betriebsausgaben steuer- und sozialabgabenfrei dem Arbeitnehmer erstatten. „Für Arbeitnehmer ist es immer vorteilhaft, wenn ihnen ihr Arbeitgeber die tatsächlichen Reisekosten erstattet“, sagt Josef Bühlmaier, Steuerberater bei Lehleiter + Partner in Neckarsulm. „Erstattet der Arbeitgeber nichts, bleibt nur der Ansatz als Werbungskosten im Rahmen der Steuererklärung. Das Finanzamt erstattet aber höchstens in Höhe des individuellen Steuersatzes die tatsächlichen Kosten.“

Hätte sein Chef nicht schon die Übernachtungsbuchung übernommen, müsste Schmitz für Hamburg ohnehin die tatsächlichen Hotelkosten belegen, egal ob für den Arbeitgeber oder das Finanzamt. Es gibt lediglich eine beleglose Pauschale von 20 Euro für eine Übernachtung, etwa wenn der Reisende bei Verwandten unterkommt.

Reisenebenkosten nicht vergessen

Ebenfalls abrechenbar sind Reisenebenkosten: Ausgaben für Telefonate, Mautgebühren, Gepäckaufbewahrung, Parkgebühren oder Bewirtungskosten können auch von der Steuer abgesetzt werden. Wichtig ist allerdings wie bei allen Reiskosten die Vorlage der Originalrechnungen. Dadurch soll ausgeschlossen werden, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der reisende Mitarbeiter die Kosten zugleich geltend machen oder der Angestellte die Kosten sowohl beim Arbeitgeber als auch beim Finanzamt geltend macht.

Die Quittungen sollten immer möglichst genau sein, die Mehrwertsteuer klar ausweisen und das Produkt oder die Dienstleistung klar bezeichnen. Bei Bewirtungsbelegen müssen zudem Anlass und Datum der Bewirtung, die bewirteten Personen und den Zweck des gemeinsamen Lokalbesuchs ausweisen. Zur Not ist das zusammen mit der Quittung auf einem zusätzlichen Blatt zu notieren.

Privatwagen pauschal oder nach tatsächlichen Kosten

Steuervorteile bringt auch die Dienstreise im Privatwagen: Hätte sich Schmitz für die Kundenbesuche nicht ein Auto auf Firmenkosten mieten können, sondern sein privates Auto benutzt, hätte er 0,30 Cent je dienstlich gefahrenen Kilometer als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Anders als bei der Pendlerpauschale für Arbeitnehmer für die Fahrt zum Arbeitsplatz gelten hier die Kilometer für Hin- und Rückfahrt. Ansonsten können Reisende auch tatsächliche Fahrtkosten nachweisen, etwa durch Taxi-Quittungen, U-Bahn-Fahrkarten oder mittels Fahrtenbuch, Tankbelegen und andere Fahrzeugkosten.

Diese Dienstwagen kommen 2018
Audi A6 Quelle: Audi
Audi A7 Quelle: Audi
BMW 3er Quelle: BMW
Ford Focus Quelle: Ford
Hyundai i40 Quelle: Hyundai
Peugeot 508Im Segment der Mittelklasse-Limousinen und vor allem -Kombis hat der Peugeot 508 bislang kaum eine Rolle gespielt – zumindest in Deutschland. Das soll die Neuauflage 2018 ändern. Bei der Limousine geht das Design eher in Richtung viertüriges Coupé, der Kombi soll ein halbes Jahr später kommen. In beiden Fällen stammt die Technik von der EMP2-Plattform des PSA-Konzerns, auf der unter anderem auch der Citroën C4 Picasso aufbaut. Der neue Konzernbruder Opel Insignia basiert hingegen noch auf einer Plattform von GM. Quelle: Peugeot
Mercedes A-Klasse Quelle: Daimler

Wird wie bei Schmitz eine geschäftliche Reise mit einem privaten Urlaub vermengt, ist eine strikte Kostentrennung von Beginn an zu empfehlen. Denn die Finanzämter werden schnell misstrauisch und verweigern Steuervorteile, wenn sie hinter einer Reise vorrangig private Zwecke vermuten. Auch so mancher Arbeitgeber fühlt sich über den Tisch gezogen, wenn auf der Spesenabrechnung Posten auftauchen, die eher dem Freizeitvergnügen zuzuordnen sind. Solch ein Missbrauch kann Mitarbeiter sogar ihren Job kosten.

Misstrauen vermeiden

Also am besten getrennte Belege für private und geschäftliche Ausgaben sammeln. Dann können Finanzamt und Arbeitgeber die genaue Höhe der dienstlich begründeten Reisekosten klar nachvollziehen. Es schadet sicher auch nicht, Nachweise für die berufliche Tätigkeit zu sammeln, etwa Selfies mit den Gesprächspartnern, Zutrittskarten für Kongressteilnehmer oder Gesprächsprotokolle.

Auch Notizen zur Arbeitszeit sind grundsätzlich zu empfehlen. Zum einen, weil das eingangs erwähnte Urteil bis zum Vorliegen der genauen Urteilsbegründung noch nicht eindeutig interpretiert werden kann. Es ist also möglich, dass künftig die Zeit, die ein Mitarbeiter im Auto, Zug oder Flugzeug verbringt, in mehr Fällen als bisher der Arbeitszeit zugerechnet wird und somit auch für Überstunden und höhere Verpflegungspauschalen sorgt.

Zeiten erfassen, mit dem Arbeitgeber besprechen

Bislang gilt jedoch noch: Dienstreisen während der regulären Arbeitszeit zahlen auch dann auf das Arbeitszeitkonto ein, wenn der Mitarbeiter im Zug sitzt und schläft. Bei Gleitzeitmodellen hängt es von den Betriebsvereinbarungen zur Gleitzeit ab und außerhalb der regulären Arbeitszeit, kommt es auf die Anweisungen des Arbeitgebers an. Damit die Reisezeit als Arbeitszeit gilt, muss der Vorgesetzte währenddessen Arbeitsleistung anordnen oder die Zeit nachträglich als Arbeitszeit billigen. Gleiches gilt, wenn der Chef erwartet, dass der Mitarbeiter selbst im Auto fährt – etwa um Material zu transportieren. Dann ist die Fahrt Arbeitszeit – so wie bei Außendienstmitarbeitern die Fahrten grundsätzlich Arbeitszeit sind.

Für Roland Schmitz zählt seine Zugfahrt am Freitagabend ebenfalls zur Arbeitszeit. Denn so war es mit seinem Chef besprochen – auch wenn er neben seiner Frau gesessen und keine E-Mails beantwortet hat. Offenbar hat er Glück mit seinem Arbeitgeber.

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