Arbeitszeiterfassung BAG-Präsidentin sieht Gesetzgeber in der Pflicht

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt Quelle: dpa

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, sieht die Politik nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung unter Zugzwang.

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So verlange der EuGH von den Mitgliedstaaten „Regelungen, die sicherstellen, dass die von den Arbeitnehmern täglich geleistete Arbeitszeit gemessen wird“. Im deutschen Arbeitszeitrecht gebe es bislang nur eine Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers, wenn eine werktägliche Arbeit von acht Stunden überschritten wird. „Daraus lässt sich unschwer erkennen, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht“, sagte Schmidt der WirtschaftsWoche. Sie sieht weitreichende Folgen des EuGH-Urteils: „Ob Modelle von Vertrauensarbeitszeit fortgeführt werden können, hängt von deren Ausgestaltung ab.“

Die oberste Arbeitsrichterin in Deutschland schaltet sich mit ihren Aussagen in einen koalitionsinternen Zwist ein. Zuletzt hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) signalisiert, vorerst keinen Handlungsbedarf in Folge des EuGH-Urteils zu sehen. Er stellte sich gegen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der eine zügige Umsetzung des EuGH-Urteils angekündigt und Gesetzesänderungen nicht ausgeschlossen hatte.

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