Bafög Einkommensgrenze So hoch darf das Einkommen der Eltern sein

Antrag auf Bafög stellen. Wer ist überhaupt Bafög-berechtigt? Und wie hoch darf das Einkommen der Eltern sein?  Quelle: dpa

Mit Bafög finanzieren viele Studenten, Azubis und Schüler ihr Studium oder ihre Ausbildung. Das Geldgeschenk des Staates bringt den Vorteil mit sich, dass nur die Hälfte der Förderung später auch zurückgezahlt werden muss. Doch Bafög-Anträge sind kompliziert. Wer wird überhaupt gefördert? Und wie hoch darf das Einkommen der Eltern sein, um Bafög-berechtigt zu sein?

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Viele Studenten, Azubis und Schüler sind Bafög-berechtigt. Doch um einen Bafög-Antrag zu stellen, müssen einige Dinge beachtet werden.  

Wer kann überhaupt einen Antrag auf Bafög stellen?

Grundsätzlich ist es wichtig, erst einmal herauszufinden, ob man Bafög-berechtigt ist. Das Geldgeschenk des Staates gibt es nur für Studenten, Azubis und Schüler, bei denen die Kosten des Studiums oder der Ausbildung nicht selbst oder von der Familie getragen werden können. Studenten können zudem nur gefördert werden, wenn sie in Vollzeit studieren.

Um Bafög zu erhalten gibt es zwei wichtige Voraussetzungen: Zum einen muss man deutscher Staatsbürger sein. Hier gibt es allerdings auch Ausnahmen. Sollte man nach Abschluss der Ausbildung oder des Studiums planen, langfristig in Deutschland zu bleiben, kann man sich beim Auslandsamt der Universität oder Hochschule nach Möglichkeiten einer staatlichen Förderung durch Bafög informieren.


Eine weitere Voraussetzung, welche erfüllt werden muss, um Bafög-berechtigt zu sein, ist das Alter. Zu Beginn des Studiums oder der Ausbildung darf der Antragsteller maximal 29 Jahre alt sein. Bei einem Masterstudium liegt die Altersgrenze bei 34 Jahren. Auch hier gibt es Ausnahmen. Sollten betroffene Personen ein Kind haben oder ihren Schulabschluss auf dem zweiten Bildungsweg nachholen, könnte eine Ausnahmeregelung gelten.

Studenten haben zudem nur Anspruch auf Bafög, wenn sie sich in der Regelstudienzeit befinden.

Neben dem klassischen Bafög, können Azubis und Studierende auch gefördert werden, wenn sie ein Auslandssemester oder eine Ausbildung im Ausland beginnen. Hierbei handelt es sich dann um das sogenannte Auslands-Bafög.

Schüler, Azubis und Studenten sollten zudem darauf achten, dass nur folgende Ausbildungsstätten durch den Staat gefördert werden:

  • Studenten: Universitäten, Fachhochschulen, Hochschulen und Akademien
  • Auszubildende: Berufsfachschulen, Fachschulen, Berufsaufbauschulen und Berufskollegs
  • Schüler: alle anerkannten Schulen (Gymnasium bis Hauptschule), zweiter Bildungsweg über Abendrealschulen, Abendgymnasien, Abendhauptschulen, Kollegs

Bafög-Höchstsatz – wie viel Geld erhält man maximal?

Der Bafög-Höchstsatz für Studenten liegt bei 861 Euro pro Monat. Wie viel Geld ein Student, Azubi oder Schüler letztendlich erhält, hängt auch davon ab, ob man noch bei den Eltern oder schon in einer eigenen Wohnung wohnt. Schüler und Auszubildende erhalten weniger Bafög als Studierende. Studierende, die noch zu Hause bei den Eltern wohnen, erhalten beispielsweise maximal 592 Euro monatlich.

Wie hoch der Höchstsatz für Schüler und Azubis ist, ist von der Ausbildungsstätte abhängig. Ein Vorteil für Schüler und Azubis ist jedoch, dass sie vollständig gefördert werden und somit nach Beendigung der schulischen oder beruflichen Ausbildung nichts zurückzahlen müssen. Hierbei ist es auch egal, ob beispielsweise eine Klasse wiederholt werden muss. Informationen darüber, wie viel Geld Studenten, Schüler oder Auszubildende je nach Wohnsituation maximal erhalten können, befinden sich auf der Webseite des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Wie hoch darf das Einkommen oder Vermögen der Eltern sein?

Eltern sind grundsätzlich ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Diese Unterhaltspflicht endet, anders als oft gedacht, weder mit dem 18. Geburtstag noch wie beim Kindergeld, mit dem 25. Geburtstag. Eine Unterhaltspflicht endet erst dann, wenn das Kind sich finanziell selbst tragen kann. Die Unterhaltspflicht besteht zudem unabhängig davon, ob das Kind bereits aus dem Elternhaus ausgezogen ist oder nicht. Je nach Einkommen der Eltern oder des Partners verringert sich die Förderung durch den Staat dementsprechend, da davon ausgegangen wird, dass die Ausbildung teilweise von den Eltern oder dem Partner getragen werden kann.

Deshalb müssen bei einem Bafög-Antrag die Einkünfte der Eltern oder des Ehe- oder Lebenspartners offengelegt werden. Hierfür muss der Steuerbescheid der Eltern oder des Partners aus dem vorletzten Kalenderjahr beim Bafög-Amt eingereicht werden. Sollten sich die finanziellen Möglichkeiten der Eltern oder des Partners im laufenden Jahr im Vergleich zum vorletzten Kalenderjahr verschlechtert haben, kann auch dies angegeben werden.

Aktuell besteht zudem aufgrund der Corona-Pandemie die Möglichkeit, einen Aktualisierungsantrag zu stellen, wenn die Eltern oder der Partner aufgrund der Coronakrise weniger Einkommen haben.

Wie hoch das Einkommen der Eltern oder des Partners genau sein darf, um Bafög-berechtigt zu sein, lässt sich schwer sagen. Es gibt bestimmte Freibeträge, welche vom Bafög-Amt berücksichtigt werden. Diese hängen beispielsweise davon ab, ob die Eltern verheiratet oder alleinstehend sind.

Seit August 2021 sind die monatlichen Freibeträge wie folgt gestaffelt:

  • Verheiratete Eltern: 2000€
  • Alleinstehender Elternteil: 1330€
  • Stiefeltern: 665€
  • Pro unterhaltsberechtigtes Kind: 605€
  • Ehepartner: 1330€

Grundsätzlich sollten sich Studenten, Schüler oder Azubis aber nicht von den Freibeträgen abhalten lassen. Denn es besteht immer noch die Möglichkeit auf eine Teilförderung, wenn das monatliche Einkommen der Eltern über dem Freibetrag liegt. Wichtig ist zudem: Das Ersparte der Eltern spielt für den Bafög-Antrag keine Rolle, sondern nur die Einkünfte aus denen die Eltern Vermögen erzielen. Hierzu zählen somit beispielsweise Kapitalerträge.

Wer kann elternunabhängiges Bafög beantragen?

Neben dem elternabhängigen Bafög, kann in einigen Fällen auch elternunabhängiges Bafög beantragt werden. Das gilt für folgende Fälle:

  • Ausbildung auf dem zweiten Bildungsweg: Wer eine Ausbildung auf dem zweiten Bildungsweg absolviert, beispielsweise an einem Abendgymnasium, muss beim Bafög-Amt keinerlei Angaben über das Einkommen der Eltern machen.
  • Ausbildungsbeginn nach dem 30. Lebensjahr: Auch wer nach dem 29. Geburtstag eine Ausbildung beginnt, muss keine Angaben über die Einkünfte der Eltern machen. Hier ist allerdings zu beachten, dass nur in Ausnahmefällen eine Förderung durch das Bafög-Amt nach dem 29. Geburtstag möglich ist.
  • Bereits fünf Jahre gearbeitet: Personen, die nach dem 18. Geburtstag bereits fünf Jahre gearbeitet haben, können elternunabhängiges Bafög beantragen. Wer sich nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung für ein anschließendes Studium entscheidet und zuvor bereits sechs Jahre gearbeitet hat, kann ebenfalls elternunabhängiges Bafög beantragen.
  • Eltern verweigern Unterhaltszahlungen: In dem Falle, dass die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen, springt das Bafög-Amt ein. Wichtig hierbei ist: Die Unterhaltsansprüche gegen die Eltern werden in diesem Falle an das Bafög-Amt übertragen.

Bis wann sollte der Bafög-Antrag gestellt werden?

Um Bafög zu beantragen, muss zunächst geklärt sein, an welcher Universität, Hochschule oder anderen Bildungseinrichtung studiert oder in welchem Betrieb die Ausbildung gemacht wird. Allgemein gilt jedoch, dass der Antrag spätestens im Monat des Ausbildungs- oder Studienbeginns eingereicht werden sollte, da Bafög nicht rückwirkend ausgezahlt wird. Sollte die Zeit zwischen der Stellung des Bafög-Antrags und der ersten Zahlung nur schwer finanziell zu überbrücken sein, kann es hilfreich sein, sich an den entsprechenden Sachbearbeiter zu wenden und die Situation zu schildern. Oftmals werden die Anträge dann schneller bearbeitet.

Nachdem alle benötigten Unterlagen gesammelt wurden, sollten Bafög-Anträge also so schnell wie möglich eingereicht werden, da die Bearbeitungsdauer einige Zeit in Anspruch nimmt. Studenten müssen den Bafög-Antrag beim Studentenwerk ihrer Hochschule einreichen. Auszubildende die das Abendgymnasium, Kollegs, höhere Fachschulen oder Akademien besuchen, müssen den Antrag beim Bafög-Amt im Bezirk der Ausbildungsstätte einreichen. Alle anderen Schüler müssen den entsprechenden Bafög-Antrag beim Bafög-Amt am Wohnort der Eltern einreichen. Eine entsprechende Liste der zuständigen Ämter befindet sich auf der Bafög-Webseite.

Wie oft muss ein neuer Bafög-Antrag gestellt werden?

Das Bafög-Amt bewilligt die Förderung grundsätzlich immer nur für ein Jahr. Somit muss der Bafög-Antrag einmal pro Jahr, also nach Ende des sogenannten Bewilligungszeitraums, neu gestellt werden. Eine der Voraussetzungen für den Erhalt von Bafög ist, das Studium in Regelstudienzeit zu beenden. Studierende müssen daher ab dem fünften Semester mit Abgabe ihres Bafög-Antrags einen Leistungsnachweis beim Bafög-Amt einreichen, der bestätigt, dass genügend Klausuren bestanden wurden und die Anzahl der Leistungspunkte hoch genug ist, um das Studium in Regelstudienzeit abzuschließen. Wer aufgrund der Corona-Pandemie Prüfungen nicht ablegen konnte, behält jedoch seinen Anspruch auf Bafög.

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Bis zum vierten Semester ist es zudem möglich, das Fach zu wechseln, ohne dass ein Nachteil entsteht. Mit dem Fachwechsel beginnt die Regelstudienzeit und somit auch die Bezugsdauer von neuem.

Wann muss das Bafög zurückgezahlt werden und wie viel Geld muss maximal zurückgezahlt werden?

Bafög wird oftmals auch als Geldgeschenk des Staates bezeichnet. Das liegt daran, dass die Hälfte der Bafög-Förderung vom Staat bezahlt wird und somit nicht zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Staatsdarlehen und muss zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach der Beendigung des Studiums und beträgt maximal 10.010 Euro, auch wenn der Student im Laufe des Studiums mehr als 20.020 Euro erhalten hat. Die monatliche Rate liegt in der Regel bei 130 Euro. Die Tilgung beginnt allerdings nur dann nach fünf Jahren, wenn die Person berufstätig ist und entsprechend verdient.

Wenn die gesamte Summe auf einmal zurückgezahlt wird, gewährt der Staat attraktive Rabatte. Die Rabatte hängen von der Summe ab, die auf einmal getilgt wird. Je höher die Summe, die getilgt werden muss, desto höher ist auch die Ersparnis. Weitere Informationen hierzu: Nachlasstabelle.


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