BAG Urteil Arbeitgeber müssen Beschäftigte auf nicht genommenen Urlaub hinweisen

Ein Wissenschaftler hat die Max-Planck-Gesellschaft München auf Auszahlung übriger Urlaubstage verklagt. Jetzt stellt das Arbeitsgericht die Lage klar.

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Bei seinem Urteil zu Urlaubsansprüchen musste das Arbeitsgericht auch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes im Blick haben. Quelle: dpa

Erfurt Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten künftig auffordern, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen und darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt entschieden und damit EU-Recht in deutsches Recht integriert.

Ein Wissenschaftler hatte die Max-Planck-Gesellschaft München auf Auszahlung übriger Urlaubstage verklagt.

Arbeitgeber müssen ihre Angestellten „klar und rechtzeitig“ auf nicht genommenen Urlaub hinweisen, wie der vorsitzende BAG-Richter Heinrich Kiel am Dienstag in Erfurt sagte.

Dazu, wann ein Hinweis rechtzeitig kommt, trafen die Bundesrichter noch keine Entscheidung. „Dieser Punkt wird die Rechtsprechung in Zukunft sicher noch beschäftigen“, sagte Oliver Klose, Sprecher beim Bundesarbeitsgericht nach der Urteilsverkündung.

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