Banker zahlen Geldbuße LBBW-Prozess wird eingestellt

Schnelles Prozessende bei der LBBW: Das Verfahren gegen die früheren Vorstände der Landesbank ist vorläufig eingestellt worden. Die Angeklagten müssen eine Geldauflage zahlen.

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Michael Horn (l), freigestellter Vorstand der LBBW Bank, und der Ex-LBBW-Chef Siegfried Jaschinski (r) unterhalten sich am Donnerstag im Landgericht in Stuttgart. Quelle: dpa

Die Justiz hat das Kapitel LBBW abgehakt: Nach gut zwei Monaten Verhandlungsdauer stellte das Stuttgarter Landgericht das Verfahren gegen Ex-LBBW-Chef Siegfried Jaschinski und weitere ehemalige Vorstände vorläufig ein. Die Angeklagten, darunter auch zwei Wirtschaftsprüfer, müssen eine Geldauflage zahlen. Im Laufe des Prozesses waren die Manager von einem Gerichtsgutachter mehrfach entlastet worden. Die Wirtschaftsstrafkammer hatte deshalb vorgeschlagen, das Verfahren einzustellen.

Die Staatsanwaltschaft stimmte dem nun nach längerem Zögern zu. Es sei ein vertretbarer Weg, um das Verfahren zu beenden, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Zu Beginn des Prozesses hatte die Anklagebehörde eine Teileinstellung noch abgelehnt.

Die Verteidigung begrüßte das Ende des Verfahrens. Jaschinski muss 50.000 Euro für die Einstellung an gemeinnützige Einrichtungen zahlen, die übrigen Vorstände der Landesbank Baden-Württemberg 40.000 Euro. Für die beiden mitangeklagten Wirtschaftsprüfer wurden 20.000 Euro festgelegt. Sobald das Geld bezahlt worden ist, wird das Verfahren endgültig zu den Akten gelegt. Jaschinski zeigte sich erleichtert. „Das ist auch eine Frage der Ökonomie. Wir hätten auch für gewisse Teile einen Freispruch bekommen können, aber dann hätte das auch länger gedauert.“

Die Anklage hatte den Vorständen zur Last gelegt, die Lage der größten deutschen Landesbank im Konzernlagebericht 2008 geschönt und Risiken aus Zweckgesellschaften in den Bilanzen 2005 und 2006 nicht richtig dargestellt zu haben. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Sie betonten immer, legal gehandelt zu haben.

Gerichtsgutachter Mark Wahrenburg hatte zwar das Risikomodell der Bank bemängelt. Er betonte aber zugleich, dass die Aufsichtsbehörden den Banken damals große Spielräume gelassen hätten. Die LBBW musste in der Finanzkrise mit Milliarden vom Land, der Stadt Stuttgart und den Sparkassen gestützt werden.

Richter Hartmut Schnelle sagte, die Angeklagten hätten im Laufe des Verfahrens einen Schaden für ihre Reputation erlitten. Die Einstellung des Prozesses sei keine Schlappe der Staatsanwaltschaft. Die Strafkammer habe die Anklage in vollem Umfang zugelassen. In der Verhandlung hatte Schnelle angedeutet, dass beim Thema Zweckgesellschaften für die Angeklagten auch ein Freispruch herauskommen könnte.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen 2009 mit einer spektakulären Durchsuchungsaktion der Konzernzentrale von Deutschlands größter Landesbank aufgenommen. Am Anfang stand auch noch der Verdacht der Untreue im Zusammenhang mit Kreditgeschäften im Raum. Dieser wurde dann aber fallengelassen.

Mindestens zwei der Angeklagten hatten ein besonderes Interesse an einem schnellen Ende. LBBW-Vize Michael Horn hatte sein Amt im November 2013 wegen des Strafprozesses vorläufig niedergelegt. Sein Vertrag läuft im Juni aus.

Die LBBW erklärte: „Wir begrüßen den heutigen Beschluss des Gerichts und freuen uns für Herrn Horn, dass dieses belastende Kapitel für ihn nun beendet ist.“ Die Bank gehe davon aus, dass sich auch der Aufsichtsrat mit dieser Angelegenheit in Kürze befassen wird. „Im Übrigen ist es auch für die Bank selber gut, dass diese Themen nun abgeschlossen sind“, hieß es in einer Stellungnahme.

Auch einer der beiden Wirtschaftsprüfer stand unter Zeitdruck, weil seine Probezeit als Partner einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Juni endet.

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