Bankgeheimnis vor dem Aus Wohin mit dem Schwarzgeld?

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Banknoten im Gepäck (zur Vollansicht bitte auf die Grafik klicken)

Am wahrscheinlichsten ist eine Steuernachzahlung in der Größenordnung von 30 Prozent des Vermögens. Und wer sich selbst anzeigt, kommt immerhin ohne zusätzliche Strafe davon. Randt: „Viele wissen nicht, wie gut das Instrument der Selbstanzeige ist, und haben völlig unbegründete Ängste.“

Auslandsbanken raten oft nicht nur ab, sondern legen Anlegern auch Hürden in den Weg, wenn sie ihr Geld abziehen wollen. „Das kann bis zu Strafgebühren von 1000 Euro pro Depot-Position gehen, die von einer Schweizer an eine deutsche Bank oder Vermögensverwaltung übertragen werden soll“, weiß Seibold. „Das ist natürlich juristisch nicht haltbar, zeigt aber, wie sehr die Schweizer Banken um ihre Kundengelder kämpfen.“

Einige Banker suggerieren zudem, dass Anleger den Fiskus weiterhin problemlos austricksen könnten. Ein beliebter Tipp lautet, den Konteninhaber zu verschleiern – etwa indem eine anonyme Offshore-Firma in Panama als offizieller Eigentümer eingetragen wird. Oft kooperieren Banker bei solchen Angeboten mit zwielichtigen Finanzdienstleistern.

Waghalsige Bargeldtransporte sind genauso wenig zu empfehlen wie derartige Verschleierungstaktiken. Die Brotdose an der Luxemburger Grenze zeigt: Kein Versteck ist sicher. Immer wieder erzählen Zöllner mit stolzgeschwellter Brust von Funden in Motorölflaschen, Babystramplern oder Skischuhen.

Eindeutige Rechtslage

Die Rechtslage ist eindeutig: Wer mit mehr als 10.000 Euro aus der Schweiz einreist, muss den Zoll informieren und Angaben zur Herkunft des Geldes machen. Auch Reisende aus EU-Ländern wie Österreich müssen Summen über 10.000 Euro melden, allerdings nur auf Nachfrage.

Medienberichten zufolge versuchen einige Anleger, die Meldepflicht mit österreichischen Ein-Unze-Silbermünzen zu umgehen. Der angebliche Clou: Die Münzen sind offizielles Zahlungsmittel mit einem Nennwert von 1,50 Euro, an dem sich der Zoll trotz des Materialwertes von rund 15 Euro pro Stück orientieren müsse.

„Dass den Zöllnern die Hände gebunden sind, weil der Nennwert unter 10.000 Euro liegt, ist falsch“, sagt Jürgen Wamser von der Bundesfinanzdirektion Süd-Ost. „Natürlich legen die Zöllner den Silberkurs zugrunde.“ Der Nennwert sei zweitrangig, zudem dürfe der Zoll bei Verdacht auf Geldwäsche oder Steuerbetrug „unabhängig von der Summe“ beschlagnahmen.

Die wohl schärfste Waffe der Zöllner ist allerdings eine „Kontrollmitteilung“ ans Finanzamt des Anlegers – sobald diese eintrifft, können Betroffene sicher sein, dass ihre Steuererklärungen der Vorjahre noch mal ganz genau unter die Lupe genommen werden.

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