Baukredit vorzeitig kündigen Überzogene Strafen für Kreditaussteiger

Banken verlangen zu viel Entschädigung, wenn Kunden früher als geplant Kredite zurückzahlen wollen. Verbraucherschützer hoffen nun auf die neue Baukreditrichtlinie der Regierung.

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Der Widerruf eines Kreditvertrages kann sehr teuer werden Quelle: dpa

Es sieht schlecht aus: Wenn im März 2016 das neue Wohnimmobilien-Kreditgesetz in Kraft tritt, über das der Bundestag zur Zeit berät, dürfen Banken bei vorzeitiger Kreditkündigung wohl weiter hohe „Vorfälligkeitsentschädigungen“ verlangen. Mit dem sperrigen Begriff wird umschrieben, dass die Bank für entgangene Zinseinnahmen entschädigt werden muss. Der Gesetzentwurf sieht keine Deckelung der Entschädigung auf fünf Prozent der Restschuld vor, wie sie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert.

Die Verbraucherschützer hoffen aber noch auf Änderungen. Neben der Deckelung seien „faire Regeln zur Berechnung“ der Vertragsstrafe erforderlich, sagt vzbv-Finanzexpertin Dorothea Mohn. Aktuell fordern Banken, die Kunden meist ohnehin nur aus dem Kredit entlassen, wenn die Wohnung verkauft wurde, im Schnitt zehn Prozent der Restschuld.

2014 hatte der vzbv herausgefunden, dass zwei Drittel der Entschädigungen „signifikant überhöht“ sind. Ein beliebter Kniff: Banken ignorieren Sondertilgungsrechte. Diese erlauben dem Kunden, jedes Jahr zum Beispiel fünf Prozent der Kreditsumme auf einen Schlag und zusätzlich zu den regulären Raten zu tilgen. Bei der Berechnung ihres Zinsschadens müssten die Banken eigentlich unterstellen, dass Kunden diese Sondertilgungsrechte voll ausgeschöpft hätten. Und wer schneller tilgt, zahlt weniger Zinsen.

Hinzu kommt: Banken müssen von den Zinseinnahmen, die ihnen bei vorzeitiger Tilgung entgehen, die Erträge abziehen, die sie mit der Wiederanlage des zurückgezahlten Geldes erzielen. Die meisten unterstellen dabei aber nicht, dass sie neue Kredite vergeben – sondern dass sie in erster Linie Hypotheken-Pfandbriefe kaufen, die oft nicht mal ein halbes Prozent abwerfen.

„Die Rechenmethode führt in der aktuellen Niedrigzins-Phase zu extrem hohen Vertragsstrafen“, kritisiert der Anlegeranwalt Julius Reiter. „Die Banken dürfen sich deshalb nicht über das große Interesse am Kreditwiderruf wundern.“

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