
Die Kartellrechtsexpertin ist Anwältin im Noerr-Fachbereich Regulatory & Governmental Affairs in Berlin berät seit vielen Jahren deutsche und internationale Unternehmen in allen Fragen des deutschen und des europäischen Kartellrechts. Dabei kann sie unter anderem auf ihre früheren Erfahrungen aus einer vierjährigen Tätigkeit im Bundeskartellamt zurückgreifen. Neben der Betreuung von Fusionskontrollverfahren ist sie insbesondere in der Beratung von Unternehmen in Kartell- und Missbrauchsverfahren der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamtes sowie in sich anschließenden Gerichtsverfahren tätig.
Einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet die in den letzten Jahren immer wichtiger werdende private Durchsetzung des Kartellrechts. Hier berät Westermann in- und ausländische Unternehmen unter anderem bei der (prozessualen) Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzforderungen wegen des Verstoßes gegen das Kartellrecht. Zu den wichtigsten von ihr aktuell betreuten Schadensersatzprozessen vor deutschen Gerichten in diesem Bereich gehören die Verteidigung der CEMEX (Deutschland) AG und der Arkema France S.A. gegen Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe, die von einem eigens zu diesem Zweck gegründeten belgischen Unternehmen geltend gemacht werden.
Westermann publiziert regelmäßig zu Kartellrechtsthemen, unter anderem im führenden Münchener Kommentar zum Europäischen und Deutschen Kartellrecht und im Kartellrechtskommentar Loewenheim/Meessen/Riesenkampff. Sie ist Mitglied der Studienvereinigung Kartellrecht und eine der Verantwortlichen für die Regionalveranstaltungen der Studienvereinigung in Berlin.