Bernd Schottdorf BGH bestätigt Freispruch für Augsburger Laborarzt

Der Medizin-Großunternehmer Bernd Schottdorf ist rechtskräftig freigesprochen. Die Revision der Staatsanwaltschaft vor dem BGH wurde zurückgewiesen. Für den Vorwurf des extremen Abrechnungsbetrugs fehlen Beweise.

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Der Freispruch des Laborunternehmers (2.v.l) wurde vom BGH bestätigt. Quelle: dpa

Karlsruhe/Augsburg Der Augsburger Laborarzt Bernd Schottdorf ist rechtskräftig von Betrugsvorwürfen freigesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Mittwoch die Revision der Staatsanwaltschaft Augsburg zurück, die weiter für Schuldsprüche gegen den 77-Jährigen und dessen Ex-Frau gestritten hatte. Damit hat ein Urteil des Landgerichts Augsburg aus dem Januar 2016 Bestand.

Die Ankläger versuchen seit vielen Jahren vergeblich, dem Medizin-Großunternehmer Abrechnungsbetrug im großen Stil zulasten der Krankenkassen nachzuweisen. Zuletzt ging es um den Vorwurf, Schottdorf habe mithilfe seiner damaligen Frau zwischen 2004 und 2007 durch Einrichtung mehrerer scheinselbstständiger Medizinlabors 12,8 Millionen Euro zu viel kassiert. Dem Landgericht fehlte es dafür aber an Beweisen. Die obersten Strafrichter in Karlsruhe konnten dabei „keine Lücken oder Widersprüche“ entdecken. (Az. 1 StR 535/16)

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