Prominente haben es manchmal schwerer als Normalbürger. Weil sie einer breiten Öffentlichkeit namentlich bekannt sind und zugleich als wohlhabend gelten, sind sie auch attraktive Ziele für Betrüger. Ein deutschlandweit bekannter Entertainer etwa, der nicht namentlich genannt werden möchte, wurde schon mehrfach Opfer von Identitätsmissbrauch im Internet. Cyberkriminelle hatten sich alle notwendigen Identitätsmerkmale des Künstlers verschafft und mehrfach auf seine Rechnung im Internet eingekauft.
Identitätsdiebstahl oder -betrug trifft aber nicht nur Promis: Ein Viertel aller Internetnutzer in Deutschland wurde bereits Opfer von Datenmissbrauch oder Internetkriminalität. Das Internet macht es den Betrügern heute relativ leicht: Der Daten- und Identitätsdiebstahl über Schadprogramme auf Web-Seiten oder in E-Mails erfolgt automatisiert und tausendfach, der Betrüger bleibt unsichtbar, die Betrugsmöglichkeiten über den Online-Handel sind schier unendlich. In den dunklen Ecken des Internet gibt es sogar einen florierenden Handel mit Online-Identitäten und Zugangsdaten, die Kriminelle dort einfach erwerben können.
"Vor allem wird versucht, in betrügerischer Absicht Bankkonten zu eröffnen, multimediale Geräte zu erlangen, Kraftfahrzeuge zu mieten oder zu finanzieren - solche Dingen stehen zurzeit hoch im Kurs", sagt Peter Hessel, Erster Polizeihauptkommissar und Leiter der zentralen Ermittlungen im Polizeipräsidium Frankfurt am Main. Beliebte Einsatzgebiete für Cyber-Kriminelle sind etwa Kreditkartenbetrug beim Online-Einkauf oder beim Bezahlen im Internet. Auch Online-Serviceportale, etwa Telekommunikationsanbieter, sind das Ziel von Betrügern. Sie bestellen zum Beispiel neue Smartphones und Tablet-Computer unter dem fremden Namen.
Schutz für Betrogene und Händler
Bekommt ein Händler sein Geld nicht und bleiben die Waren verschwunden, ist er genauso Opfer wie der Verbraucher, dessen Identität missbraucht wurde und der befürchten muss, wiederholt abgezockt zu werden. Dann stellt sich für beide Seiten die Frage, wie sie künftig Betrug und einen wiederholten Identitätsmissbrauch verhindern.
Zumindest Wiederholungsfälle will die Schufa ab dem 1. September mit einer Erweiterung der Schufa-Auskunft bekämpfen. Ab sofort will sie auf Wunsch der Verbraucher das Merkmal „Identitätsbetrugsopfer“ in ihre Schufa-Auskunft aufnehmen.
Fordert nun ein Online-Händler oder ein Bank eine Identitäts- oder Bonitätsprüfung über die Schufa an, erhält er künftig eine Warnung, sollten Betrüger die Identität des Kunden bereits missbraucht haben. "Durch diesen Warnhinweis kann das Unternehmen prüfen, ob es sich bei dem Besteller tatsächlich um die echte Person handelt oder ob ein erneuter Betrugsversuch vorliegt", erklärt Schufa-Sprecher Ingo Koch. "So kann der Betrugsversuch rechtzeitig erkannt und finanzieller Schaden für das Unternehmen vermieden werden - und dem Verbraucher, dessen Identität betrügerisch missbraucht werden sollte, bleibt viel unnötiger Ärger erspart.“
Identitätsdiebstahl sofort melden
Damit die Datenbank zu den Betrugsopfern ihre Wirkung nicht verfehlt, müssen aber die betroffenen Verbraucher den Identitätsdiebstahl möglichst sofort nach seiner Entdeckung zur Anzeige bringen und an die Schufa melden. Betrogene Händler können dem Verbraucher zwar auf eine mögliche Schufa-Meldung nahelegen, diese aber nicht selbst vornehmen.
Die Meldung erfolgt kostenlos mit einem Formular „Einmeldung für Opfer von Identitätsbetrug“, das Verbraucher auf den Internetseiten der Schufa finden. Wer seine persönlichen Daten, aktuelle Anschrift und Kontaktdaten angibt, sowie Kopien von Personalausweis oder Reisepass sowie die gestellte Strafanzeige nebst Aktenzeichen beifügt, kann sich als Betrugsopfer kennzeichnen lassen und sich so vor fremdverursachten Negativeinträgen und ungerechtfertigten Rechnungen schützen.
Was die Schufa speichert – und was nicht
Die Schufa speichert zu natürlichen Personen personenbezogene Daten wie:
- Namen
- Geburtsdatum und gegebenenfalls Geburtsort
- Anschrift, eventuelle sonstige, auch frühere Anschriften
- auf Wunsch und nur nach Anzeige: Identitätsbetrugsopfer (soll erneuten Betrug verhindern)
Ferner erhält die Schufa Informationen über:
- Bankkonten
- Kreditkarten
- Leasingverträge
- Mobilfunkkonten
- Ratenzahlungsgeschäfte
- Kredite und Bürgschaften
- sowie etwaige Zahlungsausfälle bei angemahnten und unbestrittenen Forderungen
Die Schufa speichert keine Informationen über:
- Vermögen und Einkommen
- Marketingdaten (Kaufverhalten oder Ähnliches)
- Beruf
- Lebenseinstellungen und Mitgliedschaften (z. B. religiöse, politische etc…)
- Ehegatten
- Nationalität
Die Schufa erhebt selbst keine Daten und führt keine Recherchen durch. Sie erhält die Daten von:
- ihren Vertragspartnern
- öffentlichen Schuldnerverzeichnissen
- und anderen öffentlichen Bekanntmachungen
Texte: Walter Epp.
Der Eintrag bleibt vier volle Kalenderjahre bestehen und wird anschließend automatisch gelöscht. Auf Wunsch des Verbrauchers wird der Eintrag aber auch sofort gelöscht. Wer seine Einträge bei der Schufa prüfen möchte, kann einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft anfordern und eventuelle Fehler bei der Schufa nötigenfalls korrigieren lassen.
Da immer mehr Online-Händler zumindest die Identität der Online-Kunden prüfen – vor allem bei Neukunden – hofft die Schufa, so den Identitätsmissbrauch deutlich zurückzudrängen. Auch bei einem großen Mobilfunkanbieter in Deutschland ist man froh über die erweiterte Schufa-Auskunft. "Das neue Mitteilungsverfahren zum Identitätsbetrug trägt im Sinne aller Verbraucher und Unternehmen wesentlich dazu bei, diese Betrugsform bereits im Ansatz zu unterbinden", heißt es dort. Geld verdient die Schufa damit nicht, die zusätzliche Information ist in den gängigen Auskünften an zahlende Kunden und in den einmal jährlich kostenlos abrufbaren Selbstauskünften zusätzlich enthalten.
Verbraucher, die Ihre Identität besonders schützen wollen, können außerdem das kostenpflichtige Service-Paket „meineSchufa Plus“ der Schufa buchen. Für knapp fünf Euro monatlich erhält der Verbraucher zusätzlichen Identitätsschutz. "Die Kunden werden beispielsweise bei eingehenden Anfragen zu Ihrer Person und ausgewählten Änderungen ihrer Schufa-Daten per SMS oder E-Mail informiert", sagt Koch. "So können sie prüfen, ob die Anfrage aufgrund eigener Bestellungen oder Kreditanfragen erfolgt ist oder ob gegebenenfalls ein unberechtigter Dritter gerade die Daten missbraucht."
Zudem durchsucht die Schufa systematisch das Internet nach sensiblen Informationen des Privatkunden. Taucht etwa der Name in Kombination mit der Kreditkartennummer in Internet auf, erhält der Kunde sofort eine Warnung per E-Mail oder SMS. Im Beratungsgespräch mit einer Hotline der Schufa werden dann zum Einzelfall passende Gegenmaßnahmen gesucht, etwa die Löschung oder Sperrung von veröffentlichten persönlichen Daten.