
Prominente haben es manchmal schwerer als Normalbürger. Weil sie einer breiten Öffentlichkeit namentlich bekannt sind und zugleich als wohlhabend gelten, sind sie auch attraktive Ziele für Betrüger. Ein deutschlandweit bekannter Entertainer etwa, der nicht namentlich genannt werden möchte, wurde schon mehrfach Opfer von Identitätsmissbrauch im Internet. Cyberkriminelle hatten sich alle notwendigen Identitätsmerkmale des Künstlers verschafft und mehrfach auf seine Rechnung im Internet eingekauft.
Identitätsdiebstahl oder -betrug trifft aber nicht nur Promis: Ein Viertel aller Internetnutzer in Deutschland wurde bereits Opfer von Datenmissbrauch oder Internetkriminalität. Das Internet macht es den Betrügern heute relativ leicht: Der Daten- und Identitätsdiebstahl über Schadprogramme auf Web-Seiten oder in E-Mails erfolgt automatisiert und tausendfach, der Betrüger bleibt unsichtbar, die Betrugsmöglichkeiten über den Online-Handel sind schier unendlich. In den dunklen Ecken des Internet gibt es sogar einen florierenden Handel mit Online-Identitäten und Zugangsdaten, die Kriminelle dort einfach erwerben können.
"Vor allem wird versucht, in betrügerischer Absicht Bankkonten zu eröffnen, multimediale Geräte zu erlangen, Kraftfahrzeuge zu mieten oder zu finanzieren - solche Dingen stehen zurzeit hoch im Kurs", sagt Peter Hessel, Erster Polizeihauptkommissar und Leiter der zentralen Ermittlungen im Polizeipräsidium Frankfurt am Main. Beliebte Einsatzgebiete für Cyber-Kriminelle sind etwa Kreditkartenbetrug beim Online-Einkauf oder beim Bezahlen im Internet. Auch Online-Serviceportale, etwa Telekommunikationsanbieter, sind das Ziel von Betrügern. Sie bestellen zum Beispiel neue Smartphones und Tablet-Computer unter dem fremden Namen.





Schutz für Betrogene und Händler
Bekommt ein Händler sein Geld nicht und bleiben die Waren verschwunden, ist er genauso Opfer wie der Verbraucher, dessen Identität missbraucht wurde und der befürchten muss, wiederholt abgezockt zu werden. Dann stellt sich für beide Seiten die Frage, wie sie künftig Betrug und einen wiederholten Identitätsmissbrauch verhindern.





Zumindest Wiederholungsfälle will die Schufa ab dem 1. September mit einer Erweiterung der Schufa-Auskunft bekämpfen. Ab sofort will sie auf Wunsch der Verbraucher das Merkmal „Identitätsbetrugsopfer“ in ihre Schufa-Auskunft aufnehmen.
Fordert nun ein Online-Händler oder ein Bank eine Identitäts- oder Bonitätsprüfung über die Schufa an, erhält er künftig eine Warnung, sollten Betrüger die Identität des Kunden bereits missbraucht haben. "Durch diesen Warnhinweis kann das Unternehmen prüfen, ob es sich bei dem Besteller tatsächlich um die echte Person handelt oder ob ein erneuter Betrugsversuch vorliegt", erklärt Schufa-Sprecher Ingo Koch. "So kann der Betrugsversuch rechtzeitig erkannt und finanzieller Schaden für das Unternehmen vermieden werden - und dem Verbraucher, dessen Identität betrügerisch missbraucht werden sollte, bleibt viel unnötiger Ärger erspart.“