Betrugsprozess S&K-Chef wünscht sich „Sieben vor dem Komma“

Im Prozess um die Frankfurter Immobiliengruppe S&K führt die Staatsanwaltschaft Gespräche mit den Angeklagten. Bei der Haftdauer äußert Firmengründer Schäfer einen frommen Wunsch, gibt sich zugleich aber realistisch.

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Ein Justizbeamter steht am 24.09.2015 im Gerichtssaal des Landgerichts in Frankfurt am Main (Hessen) neben der Anklagebank, auf der die Firmengründer der Immobilienfirma S&K sitzen. Wegen schwerem und bandenmäßigen Betrugs sowie Untreue sind die beiden Firmengründer sowie vier weitere Männer angeklagt. Laut Anklage sollen die Männer mehrere tausend Anleger mit einem verschachtelten Firmen- und Beteiligungssystem um ihr Geld gebracht haben. Den Gesamtschaden beziffern die Ermittler auf mehr als 240 Millionen Euro. Foto: Arne Dedert/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ Quelle: dpa

Frankfurt Kurz vor dem einhundertsten Verhandlungstag im Prozess um die Frankfurter Immobiliengruppe S&K hat die Staatsanwaltschaft erste Verständigungsgespräche mit den Angeklagten und ihren Verteidigern geführt. Jeweils im kleinen Kreis wurde darüber beraten, ob sich die Anklagevorwürfe auf einzelne Punkte beschränken lassen, damit das Frankfurter Landgericht schneller ein Urteil fällen kann. Nach den ersten beiden Gesprächen – mit dem S&K-Gründer Stephan Schäfer und dem Hamburger Unternehmer Thomas G. – zeigt sich: Die Staatsanwaltschaft ist bereit, weite Teile ihrer ursprünglichen Anklage fallen zu lassen; die Angeklagten scheinen ebenfalls kooperativ. Das Gericht, das einer Verständigung zustimmen müsste, will sich erst später äußern.

Ursprünglich hatte die Frankfurter Staatsanwaltschaft im S&K-Verfahren sechs Männer wegen schweren bandenmäßigen Betrugs und ebensolcher Untreue beziehungsweise Beihilfe dazu angeklagt. Mit einem verschachtelten Firmen- und Beteiligungssystem sollen sie etwa 11.000 Anleger um mindestens 240 Millionen Euro gebracht haben. Dargelegt hatten sie die Vorwürfe in einer 3.150-seitigen Anklageschrift. Zur Ermittlungsakte gehören rund 1.000 Ordner, insgesamt haben die Ermittler 100 Terrabyte Daten erfasst.


Im Zuge der Verständigungsgespräche wird von den Betrugsvorwürfen jetzt wohl nichts mehr übrig bleiben. Wie Oberstaatsanwalt Noah Krüger am heutigen Dienstag vor Gericht berichtete, will die Staatsanwaltschaft im Falle des S&K-Gründers Schäfer die Anklage in Bezug auf die Betrugsvorwürfe einstellen und sich auf Untreuevorwürfe in Zusammenhang mit einzelnen Fonds und Immobiliengeschäften konzentrieren. Dabei handele es sich um solche Vorwürfe, bei denen ein „Tatnachweis einfach zu führen“ sei. Insgesamt schwebe der Staatsanwaltschaft nun ein Strafmaß von neun bis zehn Jahren vor.

Schäfers Verteidiger sollen sich optimistisch geäußert haben, dass eine Einigung „zeitnah möglich“ sei. Schäfer selbst wünsche sich eine Gesamtfreiheitsstrafe „mit einer Sieben vor dem Komma“, sagt Krüger. Gleichzeitig wisse der Angeklagte, dass eine „Acht“ realistischer sei. Wichtig sei ihm aber, dass er mit der Urteilsverkündung aus der Haft entlassen und die restliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt werde. Überzogen scheint dieser Wunsch nicht, denn Schäfer sitzt bereits seit Februar 2013 in Untersuchungshaft. Die U-Haft wird auf das Strafmaß angerechnet und bei guter Führung werden Haftstrafen häufig bereits nach zwei Dritteln der Zeit erlassen oder eben zur Bewährung ausgesetzt.

„Wir waren überrascht, wie nah unsere Vorstellungen beieinander liegen“, so Krüger über das Gespräch mit Schäfer und seinen Verteidigern. Auch das Gespräch mit den Anwälten von Thomas G. scheint konstruktiv verlaufen zu sein. Bei ihm soll eine Abtrennung des Verfahrens in Frage kommen – dieser müssten neben den Richtern aber auch die anderen Angeklagten zustimmen. Der Vorwurf gegen G. könnte womöglich auf seine Tätigkeit als Treuhänder bei einem einzelnen Fonds beschränkt werden.

Ihm könnte auch zu Gute kommen, dass er bereits im vergangenen Mai ein Geständnis abgegeben hat – das hatte ihm auch schon die Entlassung aus der Untersuchungshaft beschert. Die Staatsanwaltschaft hält bei ihm ein Strafmaß zwischen vier Jahren und sechs Monaten und fünf Jahren für angemessen. Seine Verteidiger fordern etwa ein Jahr weniger.

Auch mit den drei anderen Angeklagten – darunter auch der zweite S&K-Gründer, Jonas Köller, – und ihren Verteidigern will die Staatsanwaltschaft in Kürze sprechen. Sie befinden sich ebenfalls seit Februar 2013 in Untersuchungshaft. Gegen den sechsten Angeklagten, den Hamburger Unternehmer Hauke B., ist im vergangenen Dezember ein Urteil gesprochen worden, nachdem sein Verfahren wegen Krankheit abgetrennt worden war. Er wurde wegen schwerer Untreue und Anstiftung zur Untreue verurteilt. Seine Verteidiger haben gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

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