Betrugsprozess S&K-Verfahren könnte teilweise platzen

An ein schnelles Urteil glaubt im Prozess um die Frankfurter Immobilien-Gruppe S&K niemand mehr. Nun wurde das Verfahren gegen einen Angeklagten wegen Krankheit abgetrennt – doch es könnte bald schon eingestellt werden.

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Am 24. September 2015 war die Anklagebank noch voller. Quelle: dpa

Frankfurt Die S&K-Hauptverhandlung ist ab sofort um einen Angeklagten ärmer, aber zugleich um ein prozessuales Problem reicher: Wie soll die 28. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt gleichzeitig die Hauptverhandlung gegen die nunmehr fünf Angeklagten im Betrugsprozess um die Frankfurter Immobiliengruppe S&K führen und zugleich ein separates Verfahren gegen den sechsten Angeklagten voranbringen? Darüber wurde in der Verhandlung am Dienstag heftig diskutiert, doch die Frage könnte sich in wenigen Wochen von selbst erledigen.

Am Montag hatte das Handelsblatt erfahren, dass das Verfahren gegen Hauke B., den ehemaligen Geschäftsführer des Hamburger Fonds-Emissionshauses United Investors, abgetrennt wird. Er war in den vergangenen Wochen mehrfach nicht verhandlungsfähig gewesen. Einige Verhandlungstermine mussten deshalb verkürzt werden oder fielen aus. Wie das Gericht am Dienstag in der Verhandlung mitteilte, hat eine Sachverständige den Angeklagten für unbestimmte Zeit für nicht verhandlungsfähig erklärt – allerdings nicht dauerhaft. Er leide unter Schlafstörungen und könne nicht lange sitzen. Zuletzt hätte sich sein körperlicher und psychischer Befund noch verschlechtert.

„Weiteres Zuwarten“, so der Vorsitzende Richter Alexander El Duwaik, halte die Kammer nicht für zumutbar. Mehrere Angeklagte hätten wegen den Verzögerungen schon Entlassung aus der Untersuchungshaft beantragt. Der Beschleunigungsgrundsatz gebiete es, dass die Hauptverhandlung ohne Hauke B. fortgesetzt werde. Die Verhandlung läuft bereits seit mehr als einem Jahr. Die S&K-Gründer Stephan Schäfer und Jonas Köller sowie vier weitere Männer sind wegen schweren bandenmäßigen Betrugs und ebensolcher Untreue angeklagt. Mit einem verschachtelten Firmen- und Beteiligungssystem sollen sie etwa 11.000 Anleger um mindestens 240 Millionen Euro gebracht haben.

Erst kürzlich hatte die Beweisaufnahme mit der Anhörung des ersten Zeugen begonnen. Zuvor hatte die Frankfurter Staatsanwaltschaft eine mehr als 1.750-seitige Anklageschrift vorgetragen und einige Angeklagte hatten dazu teils ebenfalls sehr ausführliche Stellungnahmen angebracht.

Zur Abtrennung des Verfahrens äußerten sich einige Verteidiger am Dienstag verständnislos. „Ich halte den Beschluss für falsch“, sagte etwa der Schäfer-Verteidiger Ulrich Endres. Er forderte Informationen zum weiteren Fortgang der Verfahren gegen B. und gegen die restlichen fünf Angeklagten. Doch El Duwaik hielt sich mit konkreten Antworten zurück: „Wir sind der Meinung, dass eine Abtrennung erforderlich ist. Wie das praktisch umzusetzen sein wird, wird man sehen.“ Er habe „kein Patentrezept“ und wisse auch noch nicht, ob sich die Problematik einer doppelten Verhandlung überhaupt stelle, denn: „Wenn Hauke B. nicht bald wieder vernehmungsfähig ist, ist das Verfahren gegen ihn geplatzt“, so der Vorsitzende Richter.

Gegenüber dem Handelsblatt erklärte auch der zuständige Staatsanwalt Noah Krüger: „Falls der Angeklagte noch lange Zeit nicht verhandlungsfähig ist, wäre das Verfahren auszusetzen und B. müsste aus der Untersuchungshaft entlassen werden.“ Ginge es nach der Verteidigerin von B. sollte das Gericht sofort handeln: „Unserer Ansicht nach müsste das Verfahren gegen Herrn B. sofort eingestellt werden und er müsste umgehend aus der Haft entlassen werden“, so Anwältin Iris Killinger gegenüber dem Handelsblatt. Eine schnelle Genesung innerhalb der Haftanstalt hält sie nicht für möglich. „Vor der Inhaftierung war unser Mandant komplett gesund, doch die völlig unverhältnismäßig lange Haft und die Trennung von seiner Familie haben ihn so krank gemacht, dass er nicht mehr an der Verhandlung teilnehmen kann.“


Verteidiger fordern Fahrplan für Beweisaufnahme

Sollte das Verfahren gegen B. tatsächlich „platzen“, könnte es später wieder aufgenommen werden, wenn die Hauptverhandlung gegen die übrigen fünf Angeklagten abgeschlossen ist. Alles, was bisher vorgetragen wurde, wäre dann hinfällig und müsste erneut erörtert werden. Gängige Meinung ist jedoch, dass mit einem Ende der Hauptverhandlung vor Ablauf von ein oder sogar zwei Jahren nicht zu rechnen ist.

Doch auch eine andere Möglichkeit ist denkbar: „Die Anklage gegen B. könnte reduziert werden und die Kammer könnte relativ zeitnah auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung ein Urteil fällen“, sagt Staatsanwalt Krüger. Wie die Kammer am Dienstag mitteilte habe es zu einer etwaigen Beschränkung der Anklage zwischen einer der zuständigen Richterinnen und einem Staatsanwalt bereits ein Gespräch gegeben. Sogenannte „Verständigungen“ gebe es aber nicht.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung diskutierten die Streitparteien über die Notwendigkeit eines klaren Fahrplans zum weiteren Ablauf der Beweisaufnahme. Ursprünglich hätte der erste Zeuge, ein Polizeibeamter, der im Vorfeld an Vernehmungen beteiligt war, erneut gehört werden sollen. Schon 14 Mal war er in den vergangenen Wochen vor Gericht erschienen, doch erst zwei Mal kam er kurz zu Wort. Am Dienstag aber, war er krank und die Kammer hatte kurzfristig keinen weiteren Zeugen erreicht.

Alternativ wollte sie nun Tonbänder aus der Telekommunikationsüberwachung vorspielen, doch das passte den Verteidigern nicht: Sie hätten sich darauf nicht vorbereitet. Das beharrliche Abwehren einiger Verteidiger brachte dann Staatsanwalt Krüger zu dem Vorwurf, sie würden „obstruieren“, also den Fortgang des Verfahrens behindern. Das erhitzte mache Verteidiger umso mehr. Gewohnt gelassen blieb indes Richter El Duwaik: „Es ist ein Verfahren von außerordentlichem Umfang“, kommentierte er.

Einer breiteren Öffentlichkeit wurde die S&K-Immobiliengruppe insbesondere durch die Partybilder der Unternehmenschefs Schäfer und Köller bekannt. Sie zeigen das, was die Staatsanwaltschaft als „ausschweifenden Lebensstil“ bezeichnet: mit dem Lamborghini ins Büro, Übernachten in der Hugh-Hefner-Suite, Feiern mit Elefanten.

Im Februar 2013 hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt ihren Geschäften mit einer Großrazzia ein Ende bereitet. Damals waren etwa 1200 Ermittler und 15 Staatsanwälte in sieben Bundesländer ausgerückt, um gegen die Bande mutmaßlicher Anlagebetrüger vorzugehen. Erst knapp zwei Jahre später stand die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Im September 2015 begann die Hauptverhandlung vor dem Frankfurter Landgericht. Seit mehr als dreieinhalb Jahren befinden sich die Angeklagten in Untersuchungshaft. Nur einer war in Mai dieses Jahres nach einem Geständnis entlassen worden.

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