Bewertungsbetrug Sauforgien am Pool trotz sechs Super-Sonnen

Vor dem Landgericht München wehrt sich Holidaycheck gegen falsche Bewertungen. Quelle: dpa

Das Urlaubsportal Holidaycheck wehrt sich gegen eine Agentur, die Hoteliers wohl für positive Bewertungen bezahlen ließ. Der Fall zeigt, wie das Geschäft mit falschen Nutzerempfehlungen läuft und wer davon profitiert.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Pool und Meer leuchten blau, die Sonnenschirme stehen adrett aufgereiht am Sandstrand und die Zimmer im Hotel seien „alle neu renoviert“ und „mit allem ausgestattet, was man braucht“, einfach „wunderschön und sauber!“, heißt es in den Bewertungen. Auf den ersten Blick wirkt das Strandhotel in Chalkidiki, einer Halbinsel im Norden Griechenlands, wie der Hauptgewinn der großen Reiselotterie. Nur ein kleiner Hinweis auf der Hotelbewertungsplattform Holidaycheck trübt das Bild vom großen Urlaubsglück: „Dieses Hotel wird gerade von unserem Team beobachtet und überprüft.“ Klickt man darauf, wird das Symbol einer Warnsirene eingeblendet. Dazu die Erklärung: „Achtung Manipulationsverdacht! Es gibt Grund zu der Annahme, dass versucht wurde, gefälschte Bewertungen für dieses Hotel abzugeben oder Gästemeinungen unlauter zu beeinflussen.“  Die Plattform würde Hotels kennzeichnen, „bei denen Fake-Verdachtsfälle und unlautere Gästebeeinflussung aufgetreten sind“, heißt es weiter. 

Tatsächlich finden sich schnell Hinweise, die die Zweifel an dem vermeintlichen Traumhotel verstärken: Von Sauforgien am Pool, Toilettenmangel und unfreundlichem Personal berichtet ein ehemaliger Gast: „Wir haben uns aufgrund der positiven Bewertungen und der Hotelbeschreibung für dieses Hotel entschieden“, schreibt er. „Es war der größte Reinfall der letzten Jahre und das Geld nicht wert!“ 

Mit Fällen wie diesem hat sich das Landgericht München am Donenrstag beschäftigt. Holidaycheck hatte im Februar 2019 vor dem Landgericht München Klage wegen unlauteren Wettbewerbs gegen Fivestar Marketing eingereicht, einen Dienstleister der sich im Internet als „Partner für qualitatives Review- und Ratingmanagement“ präsentiert. Im Klartext: Fivestar verkauft Bewertungen für Produkte und Dienstleistungen aller Art. Darunter bis vor einigen Monaten auch Hotel-Bewertungen.

Im vergangenen Jahr sei man bei Holidaycheck auf das Vorgehen von Fivestar Marketing aufmerksam geworden und konnte nach und nach ein „Netzwerk von insgesamt 68 Hotels aufdecken, die Bewertungen gekauft hatten“, teilt das Reiseportal mit. Die Hotels wurden abgemahnt und wurden mit ähnlichen Warnhinweisen versehen, wie sie noch immer bei der griechischen Herberge zu besichtigen sind. Gegen den Bewertungsanbieter zog Holidaycheck vor Gericht. Fivestar will sich nicht zu dem Prozess äußern.

Generell sieht sich die Firma mit Sitz im zentralamerikanischen Belize aber als Korrektiv zum üblichen Bewertungsbashing. Die meisten Kunden, so argumentiert Fivestar, würden ja nur dann bewerten, wenn sie unzufrieden seien, was zu einer „unverhältnismäßig hohen Anzahl an negativen Rezensionen“ führt. Fivestar mache insofern „nichts anderes, als einen Anreiz für Personen zu schaffen, auch zu bewerten, wenn die Erfahrung positiv war.“ Gekaufte Bewertungen gegen notorisch nörgelnde Kunden?

Zumindest die Richter konnte die Argumentation offenbar nicht überzeugen. Das Gericht gab der Klage des Urlaubsportals statt. Fivestar darf künftig keine Bewertungen mehr von Menschen verkaufen, die nicht tatsächlich in dem jeweiligen Etablissement übernachtet haben.

Schon bei einem Verhandlungstermin im Sommer hatten sich die Richter überrascht gezeigt, wie ein Bewerter „innerhalb kürzester Zeit 30 Hotels mit sechs Super-Sonnen“, der Bestnote bei Holidaycheck, gekürt haben konnte.

Bewertungsbetrug ist allerdings nicht nur in der Reisebranche ein Problem, sondern auch beim Online-Einkauf, bei der Wahl eines Arztes oder Restaurants.

Denn Nutzerbewertungen sind längst zur Währung im Netz geworden. Nicht nur in Sachen Bewertungshandel müssen sich Gerichte mit möglichem Missbrauch beschäftigen, auch die Inhalte von Bewertungen und ihre Abgrenzung zur Werbung sind inzwischen Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. So hatte der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) einen Händler aus Essen verklagt, der auf Amazon sogenannte Kinesiologie-Tapes anbietet. Dort hatten Nutzer geschrieben, das Produkt lindere Schmerzen. Medizinisch ist das nicht gesichert. Der Verband hatte den Händler wegen dieser Behauptung schon vor einigen Jahren abgemahnt. Dieser hatte sich damals per Unterlassungserklärung verpflichtet, nicht mehr damit zu werben. Der VSW sah diese Verpflichtung durch die Kundenbewertungen gebrochen und verlangte die Zahlung einer Vertragsstrafe. Vor dem Landgericht Essen und dem Oberlandesgericht Hamm war der VSW damit allerdings gescheitert und ging in Revision.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%