BGH Kamera-Aufzeichnungen im Auto als Beweis zulässig

Kamera-Aufzeichnungen im Auto als Beweis zulässig Quelle: dpa

Bei einem Unfall dürfen Aufzeichnungen von Dashcams im Auto verwendet werden. Der BGH bewertet das Interesse an der Aufklärung der Schuldfrage höher als den Schutz der Daten des Unfallgegners.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Aufzeichnungen automatischer Kameras im Auto dürfen zur Klärung der Schuldfrage bei einem Unfall verwendet werden. Das Interesse an der Aufklärung sei höher zu bewerten als das Recht der Unfallgegner auf Schutz seiner persönlichen Daten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil am Dienstag in Karlsruhe. Zwar verletze das permanente Aufzeichnen des Straßenverkehrs über eine am Armaturenbrett montierte Kamera die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer, erklärte der Vorsitzende Richter Gregor Galke. Dies bedeute aber nicht, dass die Aufzeichnungen in einem Prozess nicht als Beweis herangezogen werden könnten. Schließlich müssten die Beteiligten an einem Unfall ohnehin ihre Daten austauschen.

Der Versicherungswirtschaft und dem IT-Verband Bitkom geht das Urteil aber nicht weit genug. Bitkom-Chef Achim Berg forderte: "Autofahrer brauchen klarere Regelungen, wann Dashcams eingeschaltet werden dürfen." Die Unsicherheit bleibe auch nach dem Richterspruch, kritisierte Bernhard Gause, Geschäftsführer des Versicherer-Verbandes GDV. Eine Lösung könnten Kameras sein, die nur einen kurzen Zeitraum aufzeichnen und ältere Aufnahmen nach und nach löschen. "Technisch wäre es möglich, die Aufnahmen einer Dashcam nach einem Unfall - und nur dann - automatisch zu sichern", erklärte der GDV. Er befürwortet den Einsatz, weil er auch die Schadenregulierung beschleunige. Nötig sei dafür aber ein verbindlicher datenschutzrechtlicher Rahmen.

Permanentes Filmen anderer ohne deren Einverständnis verstößt nicht nur gegen das Bundesdatenschutzgesetz, sondern auch gegen das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild. Diesen Standpunkt des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat der BGH klar bestätigt. Wer andauernd Dritte filmt, die Aufzeichnungen speichert oder gar ins Netz stellt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das gilt selbst dann, wenn das Video hilft, einen schweren Verkehrsverstoß aufzuklären.

Dashcams werden immer populärer. Laut Bitkom wurden von 2015 bis 2017 rund 150.000 davon verkauft. Im Schnitt lassen sich die Autofahrer die Kameras 88 Euro kosten.

In dem vor dem BGH verhandelten Fall ging es um einen Unfall in Sachsen-Anhalt. Zwei Autos waren seitlich zusammengestoßen, als sie parallel auf Linksabbiegerspuren fuhren. Welcher Fahrer in die Spur des anderen geraten war, konnte nicht geklärt werden; die Fahrer beschuldigten sich gegenseitig. Einer der beiden hatte auf seinem Armaturenbrett eine Dashcam installiert. Doch das Amtsgericht und das Landgericht Magdeburg hatten die Aufnahmen nicht zugelassen. Nun muss sich das Landgericht erneut mit dem Fall beschäftigen und die Kameraaufzeichnung auswerten, um den Unfallverursacher festzustellen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%