




Käufer von Zertifikaten der pleitegegangenen Lehman-Bank haben eine weitere Schlappe vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erlitten. Die Richter in Karlsruhe wiesen am Dienstag vier Schadenersatz-Klagen zurück an die Vorinstanzen.
„Mit der bisherigen Begründung gibt es keinen Anspruch auf Schadenersatz“, stellte BGH-Richter Hans-Ulrich Joeres klar. „Die beratende Bank muss nicht über Gewinnmargen und Eigengeschäfte aufklären.“
Die Kläger hatten über die Commerzbank zwischen 17 000 und 300 000 Euro in „Global Champion Zertifikate“ investiert und das Geld nach der Insolvenz der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers verloren. Urteile der Vorinstanzen hatten den Anlegern Recht gegeben. Die Commerzbank hatte dagegen Revision eingelegt.