BGH-Urteil zu Bausparkassen Das Ende der Kontogebühr?

Es geht um 9,48 Euro pro Jahr: Am Dienstag entscheidet der Bundesgerichthof, ob Bausparkassen eine Kontoführungsgebühr von ihren Kunden verlangen dürfen. Für die Kassen sieht es nach einer Niederlage aus.

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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte wegen einer Kontogebühr der Bausparkasse Badenia. Quelle: dpa

Karlsruhe Der Bundesgerichtshof bezweifelt, dass Bausparkassen Kontogebühren verlangen dürfen. Kunden würden dadurch wohl unangemessen benachteiligt, sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger am Dienstag bei einer mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Die Bausparkassen wälzten dadurch Kosten ab, die für „rein innerbetriebliche Leistungen“ entstünden. (Az. XI ZR 308/15)

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wegen einer Kontogebühr der Bausparkasse Badenia von 9,48 Euro im Jahr. Aus Sicht der Verbraucherschützer sollen Bausparkassen ihr Geld in der Darlehensphase nicht über Gebühren, sondern über Zinsen verdienen.

Der Anwalt der Bausparkasse befürchtete, dass dadurch „eine jahrzehntelange Praxis (...) von heute auf morgen für illegal erklärt“ würde. Die Badenia erhebt die Kontogebühr nach Unternehmensangaben tatsächlich bereits seit über 50 Jahren.
Um 14 Uhr will der Bankensenat sein Urteil verkünden.

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