Karlsruhe Ebay-Verkäufer, die unerlaubterweise um die eigene Ware mitbieten und den Preis in die Höhe treiben, kann das teuer zu stehen kommen. Einem Mitbieter sprach der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch nach einer so manipulierten Auktion 16.500 Euro Schadenersatz zu.
Der Mann war mit einem Gebot von 1,50 Euro in die Auktion für einen gebrauchten VW Golf VI eingestiegen. Ein Bietagent steigerte das Angebot dann auf 17.000 Euro. Zu dem Preis erhielt der Käufer den Zuschlag.
Doch der Bietagent reagierte nur Angebote, die der Verkäufer selbst von einem zweiten Konto getätigt hatte. Die Karlsruher Richter erklärten die Eigengebote des Anbieters sämtlich für unzulässig – und damit das Einstiegsgebot in Höhe von 1,50 Euro zum höchsten gültigen Gebot zum Auktionsende.
„Nachdem außer den unwirksamen Eigengeboten des Beklagten nur ein einziges reguläres Gebot in Höhe von 1 Euro auf den Gebrauchtwagen abgegeben worden war, wurde der Kläger mit dem nächsthöheren Gebot von 1,50 Euro Höchstbietender“, so das BGH.
Weil das Auto im Wert von 16 500 Euro inzwischen anderweitig verkauft ist, steht dem Bieter Schadenersatz zu, wie der BGH entschied. Dass der Mann in der Vergangenheit schon massenhaft Ebay-Verkäufer verklagt hatte, spielte für die Beurteilung des Falls keine Rolle. (Az. VIII ZR 100/15)