BGH-Urteil Unfall im Urlaub – müssen Veranstalter entschädigen?

Unfall im Urlaub – müssen Veranstalter entschädigen? Quelle: imago images

Eine Verletzung im Urlaub ist doppelt ärgerlich. Trifft den Veranstalter eine Mitschuld? Das nachzuweisen, kann schwierig sein. Ein Urteil erhöht nun die Chancen von Pauschaltouristen, finanziell entschädigt zu werden.

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Ein Moment der Unachtsamkeit, ein falscher Tritt – und schon ist es passiert: Eine Verletzung auf Reisen kann den ganzen Urlaub ruinieren. Glück im Unglück, wenn es vom Veranstalter immerhin Geld zurück gibt. Aber wann muss er zahlen, wann nicht?

Was ist passiert?

Ein Mann bucht seinen Urlaub, eine Woche all inclusive auf Gran Canaria im Juli 2016. Aber gleich am Ankunftstag läuft der siebenjährige Sohn seiner Lebensgefährtin im Hotelzimmer gegen die geschlossene Balkontür, die Scheibe geht zu Bruch. Der Junge schneidet sich an den Scherben und muss im Krankenhaus ambulant behandelt werden. Die nächsten fünf Tage darf er nicht ins Wasser.
Der Kläger behauptet, dass die Tür nicht den spanischen Bauvorschriften entspricht. Welche Vorschrift konkret missachtet worden sein soll, hat er offen gelassen. Das OLG hat die Revision ermöglicht, damit der BGH klären kann, ob deutsche Gerichte einer solchen Behauptung trotzdem nachgehen müssen. Es geht also um die Frage, wie gründlich sich Urlauber nach einer Verletzung selbst mit den örtlichen Sicherheitsvorschriften auseinandersetzen müssen. Das Urteil wird möglicherweise noch am Dienstag verkündet.

Wie hat der Bundesgerichtshof entschieden?

Der BGH hat in seinem Urteil am Dienstag die Rechte von Pauschaltouristen gestärkt (Az. X ZR 166/18). Im Streit mit dem Reiseveranstalter um finanziellen Ausgleich müssen sie sich nicht selbst mit den ausländischen Bauvorschriften auseinandersetzen. Darum haben sich die Gerichte im Prozess zu kümmern. Nun muss das Oberlandesgericht Celle, das zuvor die Klage abgewiesen hatte, den Fall erneut behandeln.

Welche Rechte haben Pauschaltouristen bei Unfällen?

Genauso wie ein verdreckter Pool oder Kakerlaken-Scharen im Zimmer kann eine Verletzung ein Reisemangel sein. Ist das der Fall, kann der Urlauber vom Veranstalter – je nach Schwere der Beeinträchtigung – ganz oder teilweise den Reisepreis zurückfordern. Außerdem kommen Schadenersatz „wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit“ und Schmerzensgeld in Betracht. Der Kläger wollte alle drei Ansprüche durchsetzen: Er verlangte von Tui insgesamt rund 6800 Euro. Die Reise hatte für vier Erwachsene und zwei Kinder gut 3600 Euro gekostet.


Wie viel Sicherheit ist ausreichend?

„Der Urlauber darf darauf vertrauen, dass der Veranstalter wirklich alles unternimmt, damit die Reise erfolgreich und ohne Unfälle verläuft“, erläutert Reiseexperte Felix Methmann vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). „Aber er muss auch darauf achten, dass er sich selbst vernünftig verhält. Wenn auf einem Kreuzfahrtschiff Sturm herrscht, muss ich mich festhalten.“

Was heißt das konkret?

Dazu gibt es inzwischen eine Vielzahl an – manchmal auch widersprüchlichen – Gerichtsentscheidungen. Rutscht ein Urlauber auf nassen Fliesen am Pool aus oder stolpert er nachts auf dem Weg zum Strand, fällt das unter „allgemeines Lebensrisiko“. So etwas kann einem überall passieren. Auch nach einem Affenbiss in der Hotelanlage gab es wegen der aufgestellten Warnschilder kein Geld. Einen Sturz über eine viel zu niedrige Balkonbrüstung müsste sich dagegen der Veranstalter zuschreiben lassen. Der BGH wertete es auch als Reisemangel, dass eine Frau einen Stöckelschuh an den Kopf bekam, als andere Urlauber bei einem Spiel anfingen, ihre Schuhe Richtung Bühne zu werfen. Die Animateurin hätte die Gefahr erkennen müssen.

Was gilt für Unfälle mit Glastüren?

2006 bekam eine Urlauberfamilie Schmerzensgeld. Damals hatte der Veranstalter allerdings mit „kindgerechter Ausstattung“ geworben, und es ging um die Eingangstür zum Apartment. Der BGH beanstandete deshalb, dass die Tür weder aus bruchsicherem Glas noch irgendwie gekennzeichnet war. Die Balkontür, um die es jetzt geht, hatte zwei Warnmarkierungen: eine kleine Krone in Augenhöhe eines Erwachsenen und einen Punkt von sechs bis sieben Zentimetern Durchmesser auf Hüfthöhe. Das Landgericht Hannover und das Oberlandesgericht (OLG) Celle waren sich einig, dass das reicht, damit ein „durchschnittlich aufmerksamer Hotelbesucher“ die Tür bemerkt – und auch ein Kind.

Hier ist der Urlaub 2019 besonders günstig
Platz 10: Spanien (1,14 Euro) Urlaub geht ins Geld. Um möglichst viel aus dem Budget herauszuholen, buchen viele bevorzugt Reiseziele in denen sie besonders viel für ihr Geld bekommen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Kantar-Emnid-Umfrage im Auftrag der Postbank. Gemessen an der Kaufkraft eines Euro im Urlaubsland im Vergleich zur Kaufkraft in Deutschland sind einige Länder besonders günstig. Demnach ist eine Reise nach Spanien grundsätzlich. Für einen Euro erhalten Deutsche dort einen Gegenwert von rund 1,14 Euro gemessen am hiesigen Preisniveau. Allerdings sind dies Durchschnittswerte, Metropolen wie Barcelona (im Bild) sind vergleichsweise teuer, etwa bei den Übernachtungskosten. Quelle: imago images
Lissabon Quelle: imago images
Platz 8: Griechenland (1,25 Euro) Ein weiteres, günstiges Reiseziel in Europa ist Griechenland. Der deutsche Urlauber bekommt hier für einen Euro ungefähr einen Gegenwert von 1,25 Euro. Quelle: imago images
Platz 7: Tschechien (1,45 Euro) Tschechien ist ein relativ günstiges Reiseziel. Ein Besuch in Prag lohnt sich also auch für Sparfüchse, noch günstiger wird es im Umland. Quelle: imago images
Platz 6: Slowenien (1,45 Euro) In Slowenien kann man sparsam Urlaub machen. Das Preisniveau ist für Deutsche relativ gut, unser Euro hat dort einen Kaufkraft von 1,45 Euro. Quelle: imago images
Platz 5: Litauen (1,59 Euro) Ein weiterer Tipp für den günstigen Urlaub ist der baltische Staat Litauen. Im Bild die mittelalterliche Wasserburg Trakai. Urlauber aus Deutschland können in Litauen mit einem Euro für 1,59 Euro einkaufen. Quelle: imago images
Platz 4: Mexiko (1,61 Euro) Wer außerhalb Europas günstig Urlaub machen möchte, sollte nach Mexiko fliegen. Wer dort einen Euro ausgibt, erhält Waren und Dienstleistungen, die bei uns 1,61 Euro kosten würden. Quelle: imago images


Müssen Touristen sich generell Sorgen machen?

Der vzbv sieht Urlauber durch das Pauschalreiserecht gut geschützt. Methmann kritisiert aber, dass sich Leute, die nur eine Tagesreise oder ein Ferienhaus ohne Flug buchen, seit einer Reform Mitte 2018 nicht mehr darauf berufen können. „Wenn diesen Reisenden etwas passiert, haben sie weniger Rechte als früher. Diese Änderung muss dringend rückgängig gemacht werden.“ Wer sich seine Reise allein organisiert, muss sich ohnehin mit dem jeweiligen Anbieter streiten.

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