BGH zu Früchtetee Was Sie zum Urteil wissen müssen

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"Das Urteil ist ei wichtiger Erfolg für Verbraucher"

Warum ging das Ganze jetzt noch mal zum BGH?

Der BGH musste den Luxemburger Spruch in deutsches Recht umsetzen. Das hat er getan, indem er die Verpackung des Felix-Himbeer-Tees als irreführende Werbung untersagte und das landgerichtliche Urteil zugunsten der Verbraucherschützer wieder herstellte.

Hat der BGH jetzt einen Schlussstrich gezogen?

In diesem fast vier Jahre dauernden Rechtsstreit ja. „Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für Verbraucher und ein Schritt zu mehr Wahrheit und Klarheit auf Lebensmittelverpackungen. Die Hersteller müssen sicherstellen: Das, was draufsteht, muss auch drin sein“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Handelt es sich um einen Einzelfall?

Nein - ob deutscher Käse in griechischer Aufmachung, Formfleisch statt abgebildeter Hähnchenbrust, Quarkcreme ohne Quark oder Erdbeerjoghurt ohne Erdbeeren - Verbraucherschützer beanstanden immer wieder ähnliche Fälle.

Was sind die Folgen für den Verbraucher?

Teekanne hatte schon vorsorglich reagiert und nach eigenen Angaben seit längerem unmissverständliche Hinweise wie „aromatisierter Früchtetee mit Himbeer- und Vanillegeschmack“ auf den Verpackungen. Nach Einschätzung der Verbraucherorganisation foodwatch müssen Hersteller nach dem BGH-Urteil jetzt „massenhaft Etiketten retuschieren oder Rezepturen überarbeiten“.

Sind Verbraucher jetzt sicher?

Nein, es heißt noch immer: Augen auf beim Einkauf. Laut foodwatch sind viele Produkte im Handel, „die vorne mit großen Früchten locken, diese aber gar nicht oder nur in homöopathischen Dosen enthalten“. Auch wenn die Rechtsprechung die Verbraucherrechte stärke, würden „Täuschung und Irreführung im Supermarkt weiterhin die Regel und leider nicht die Ausnahme bleiben“.

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