BGH zu Tauschbörsen Eltern dürfen Kinder decken, müssen aber zahlen

Eltern sind nicht verpflichtet, ihre Kinder anzuschwärzen, wenn diese über den Hausanschluss Internet-Tauschbörsen nutzen. Das hat der BGH entschieden. Wenn sie die Kinder nicht verraten, müssen sie aber zahlen.

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Von der Musikindustrie als illegal erachtete Tauschbörsen landen immer wieder vor Gericht. Quelle: dpa

Karlsruhe Eltern müssen im Zweifel dafür gerade stehen, wenn ihre Kinder über den Familienanschluss illegale Internet-Tauschbörsen nutzen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden hat, sind sie zwar nicht verpflichtet, ihre Kinder in einem solchen Fall anzuschwärzen. Geben sie in einem Schadenersatz-Prozess den Namen aber nicht preis, kann das dazu führen, dass sie als Anschlussinhaber selbst für die verletzten Urheberrechte geradestehen müssen.

Ein Elternpaar aus München ist damit in letzter Instanz dazu verurteilt, mehr als 3500 Euro Schadenersatz und Abmahnkosten zu zahlen. Eines seiner drei volljährigen Kinder hatte unerlaubterweise ein Musikalbum in eine Tauschbörse hochgeladen.

Die Eltern wissen nach eigener Aussage, welches ihrer drei volljährigen Kinder dahintersteckt, wollen aber den Namen nicht sagen. Münchner Gerichte haben sie deshalb dazu verurteilt, aus eigener Tasche mehr als 3500 Euro Schadenersatz und Abmahnkosten zu zahlen. Dagegen wehren sie sich in Karlsruhe – und haben nun verloren. Zentrale Frage ist, ob ihre Pflichten als Inhaber des Internetanschlusses so weit reichen, dass sie die eigenen Kinder verraten müssten. Dem hat der Senat nun widersprochen.

Aufseiten der Eltern warnte BGH-Anwalt Herbert Geisler davor, eine ganze Familie in „Sippenhaft“ zu nehmen. Es sei niemandem zuzumuten, seine Kinder „ans Messer zu liefern“. Die Eltern hätten im Prozess erläutert, warum sie selbst als Täter nicht infrage kämen. Im Zweifel müsse die Plattenfirma die Klage eben auf die drei Kinder erweitern und selbst herausfinden, wer denn nun der Schuldige sei.

BGH-Anwalt Christian Rohnke hielt für das Label dagegen, dass das völlig unrealistisch sei. Es gehe überhaupt nicht darum, das verantwortliche Kind als Straftäter zu bezichtigen. Die Frage sei, wer innerhalb der Familie für den Schaden aufkomme. Solange jemand zahle, könnten die Eltern auch schweigen. Es gehe auch nicht um existenzgefährdende Beträge. Tausende Urheberrechtsverstöße in Tauschbörsen gefährdeten aber die Unternehmen in ihrer Existenz. (Az. I ZR 19/16)

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