Bitcoins "Mehr Kunden können mit Bitcoins zahlen"

Mit Bitcoins lässt sich nur selten im Geschäft bezahlen. Auch, weil es für Händler zu teuer war, sie in Euro umzutauschen. Doch das ändert sich jetzt. Das könnte den Bitcoin-Umsatz in Deutschland ankurbeln

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Bitcoin-Expertin Anka Hakert Quelle: PR

WirtschaftsWoche: Frau Hakert, die digitale Währung Bitcoin galt in Deutschland bislang eher als Gegenstand oder Wertanlage denn als Zahlungsmittel, Händler mussten deshalb Umsatzsteuer abführen, wenn sie bei der Abrechnung am Monatsende Bitcoins aus Kundenzahlungen gegen Euro tauschten. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass bei einer Bitcoin-Zahlung keine Umsatzsteuer mehr anfallen darf. Was bedeutet das für Händler und Kunden?

Anka Hakert: Insbesondere für den deutschen Standort ist die Entscheidung unheimlich wichtig. Die Ansicht der deutschen Finanzverwaltung, dass Umsätze mit Bitcoins in Höhe des Verkaufswerts der Bitcoins umsatzsteuerpflichtig sind, hat das Bitcoin-Geschäft in Deutschland gelähmt.

Zur Person

Das hat auch viele Unternehmer davon abgehalten, Bitcoins als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Die Entscheidung des EuGH schafft hier endlich Klarheit und eröffnet den Unternehmen die Möglichkeit, ohne Umsatzsteuerlast Bitcoins anzunehmen, um dann wieder in Euro umzutauschen.

Wertet der EuGH Bitcoins somit zum Zahlungsmittel auf?

Bitcoins wurden als virtuelle Währung geschaffen, um sie wie gesetzliche Zahlungsmittel einsetzen zu können. Sie sind aber kein gesetzliches Zahlungsmittel, da für sie kein gesetzlicher Annahmezwang besteht. Hieran ändert auch die Entscheidung des EuGH nichts. Gleichwohl hat der EuGH durch seine Entscheidung die Zahlungsfunktion von Bitcoins abseits der Spekulationsgeschäfte wieder mehr in den Vordergrund gerückt.

Viele Unternehmen haben bisher während des Verkaufsprozesses unmittelbar Bitcoins der Kunden in Euro zurückgetauscht, bevor sie auf ihrem Konto eingingen. Wird dieser Umweg über Dienstleister wie Bitpay nun überflüssig?

Nein, ganz im Gegenteil. Gerade weil die Frage der Umsatzbesteuerung endlich geklärt ist, werden deutlich mehr Unternehmen als bisher ihren Kunden die Bezahlung mit Bitcoins ermöglichen. Viele Unternehmen möchten aber kein eigenes Bitcoin-Konto einrichten und werden sich sicherlich auch in Zukunft solcher Dienstleister bedienen.

Wer mit dem Verkauf von Bitcoins Kursgewinne erzielt, musste bislang bei einer Haltedauer unter einem Jahr Steuern darauf zahlen in Höhe des persönlichen Steuersatzes. Könnte die neue Entscheidung Einfluss darauf haben, wie Veräußerungsgewinne besteuert werden müssen?

Die Haltedauer von einem Jahr gilt nur bei einem privaten Verkauf im Rahmen der Einkommensteuer. Die Entscheidung des EuGH betrifft allein die Umsatzsteuer. Sie könnte aber gleichwohl mittelbar Auswirkungen auf die Einkommensteuer haben, da der EuGH Bitcoins aufgrund ihrer Zahlungsfunktion den gesetzlichen Zahlungsmitteln annähert.

Der Währungstausch unterliegt auch den privaten Veräußerungsgeschäften, nicht der Abgeltungsteuer. Hieran ändert sich also nichts. Wenn Fremdwährungen als bloßes Zahlungsmittel eingesetzt werden, stellt sich aber die Frage, ob überhaupt eine steuerpflichtige Veräußerung vorliegt. Die Rechtsprechung und Finanzverwaltung nimmt dies bei Fremdwährungsguthaben bislang an. Bei Bitcoins könnte dies neu diskutiert werden.

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