Bundesfinanzhof Poker-Gewinn bleibt umsatzsteuerfrei

Ende eines zehnjährigen Rechtsstreits: Das Oberste Finanzgericht urteilte am Donnerstag, dass auch bei berufsmäßigen Pokerspielern keine Umsatzsteuer auf Gewinne fällig wird. Andere Steuern können aber anfallen.

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Auch bei berufsmäßigen Poker-Spielern stellt ein Gewinn keine unternehmerische Tätigkeit dar. Umsatzsteuer muss also nicht abgeführt werden, so der Bundesfinanzhof. Quelle: Reuters

München Der Bundesfinanzhof erfreut Profi-Zocker: Berufsmäßige Pokerspieler müssen keine Umsatzsteuer auf ihre Preisgelder und Spielgewinne zahlen, wie Deutschlands höchstes Finanzgericht entschieden hat. Damit hat ein in der Szene bekannter Spieler aus Nordrhein-Westfalen nach knapp zehnjährigem Streit endgültig gegen sein Finanzamt gewonnen. Der Fiskus wertete nämlich das Pokerspiel als „unternehmerische Tätigkeit“ und verlangte dementsprechend Umsatzsteuer.

Doch der Bundesfinanzhof sieht das anders: Preisgelder und Spielgewinne beim Poker sind demnach kein Lohn für eine umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung – denn der Spieler kassiert nicht grundsätzlich für die Teilnahme am Spiel, sondern nur fürs Gewinnen.

Da auch Steuerstreitigkeiten dem Steuergeheimnis unterliegen, macht der Bundesfinanzhof grundsätzlich keine Angaben zu den Klägern oder den Summen, um die es geht. Der Fall hatte jedoch in der Pokerszene Aufsehen erregt, laut früheren Berichten auf „Pokerworld24“ und „Pokerolymp“ ging es um Spielgewinne von knapp 90.000 Euro.

Das Urteil bedeutet jedoch nicht, dass Pokern grundsätzlich steuerfrei wäre: Wenn ein Spieler Antrittsgeld allein für die Teilnahme an einem Turnier erhält, erbringt er damit laut Bundesfinanzhof tatsächlich eine umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung für den Veranstalter. Und abgesehen davon weist der Bundesfinanzhof in der Mitteilung eigens darauf hin, dass für Pokergewinne die Einkommensteuer fällig werden kann.

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