Bundesfinanzhof "Turnierbridge ist gemeinnützig"

Der Bundesfinanzhof hat höchstrichterlich entschieden, das Kartenspiel Bridge steuerlich zu begünstigen. Werden bald auch Doppelkopf, Rommé und Canasta wie Sport behandelt? Es lohnt ein Blick in die Urteilsbegründung.

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Was wird aus Rommé, Canasta und Doppelkopf? Werden deren Verbände nun auch um den Gemeinnützigkeitsstatus kämpfen? Quelle: Fotolia

Bridge-Spieler in ganz Deutschland können sich freuen. In einem bisher unbeachteten Urteil hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass Bridge-Vereine steuerlich zu begünstigen sind. Damit stellt das höchste deutsche Steuergericht das Blattspiel auf eine (Steuer-)Stufe mit Schach. In der Urteilsbegründung, die das in München ansässige Gericht soeben veröffentlichte, schreiben die Richter: „Die Förderung von Turnierbridge ist für gemeinnützig zu erklären.“ Geklagt hatte ein Dachverband von Bridge-Vereinen, die das Kartenspiel in Deutschland pflegen und fördern. Dabei gibt es auch ein Ligasystem mit Kreis-, Regional- und Bundesliga. Auslöser des Gerichtsstreits war, dass die nordrhein-westfälische Finanzbehörde Steuern vom Bridge-Verband kassieren wollte, dieser aber dagegen vorging.

Der Bundesfinanzhof begründet die Gemeinnützigkeit damit, dass Turnierbridge zwar nicht unter klassische Sportarten falle. Allerdings gelte Schach seit Jahren als Sport. Und  Turnierbridge weise erhebliche Ähnlichkeiten zu Schach auf, sagen die Richter,  weil es „die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet ebenso fördert wie Sport“. Schach werde auch deswegen als Sport gefördert, so das höchste Steuergericht, weil es „aufgrund der Spielmodalitäten weitestgehend von Zufallselementen befreit“ sei. (Also keine Zockerei - Anmerkung des Autors). Weiter erklärt der BFH: „Zudem erfordert Turnierbridge, ebenso wie Schach, erhebliche intellektuelle Anstrengungen sowie hohe Merk-, Konzentrations- und Kombinationsfähigkeiten.“  In ihrer ausführlichen Begründung verweisen die Richter überdies darauf, dass Bridge als „Recognized Member“ in das Internationale Olympische Komitee (IOC) aufgenommen worden sei.

Der juristische  Erfolg der Bridgespieler wirft nun Fragen auf. Was wird aus Rommé, Canasta und Doppelkopf? Werden deren Verbände nun auch um den Gemeinnützigkeitsstatus kämpfen? Wie sieht es mit den „erheblichen intellektuellen Anstrengungen sowie hohe Merk-, Konzentrations- und Kombinationsfähigkeiten“ bei ihrem Kartensport aus? Möglicherweise müssen sich die Richter bald mit entsprechenden Kartenspielsets versorgen und diese in ihrer Münchner Dienstresidenz testen. Es sei denn, die Finanzämter gewähren von sich aus freiwillig die Steuerbegünstigung. Zumindest bei einem populären Kartenspiel besteht derzeit keine Chance: Turnierpoker gilt als gewerbliche Tätigkeit.

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