Bundesgerichtshof BGH kippt Bankgebühr für Zinsobergrenze

Banken dürfen bei einem Darlehen keine Gebühr für eine garantierte Zinsobergrenze verlangen. Ein Grund: die Preisgestaltung.

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BGH: Bundesgerichtshof kippt Bankgebühr für Zinsobergrenze Quelle: dpa

Karlsruhe Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine weitere Bankgebühr gekippt. Der Bankrechtssenat des BGH erklärte am Dienstag die sogenannte Zinssicherungsgebühr für unwirksam, mit denen sich Banken bei Darlehen mit variablem Zinssatz die Festlegung einer Obergrenze bezahlen lassen.

Mit der Zinssicherungsgebühr sichern Banken das Risiko ab, dass das Zinsniveau über den vereinbarten Zinshöchstsatz steigt und sie deshalb Verluste hinnehmen müssen. Die Gebühr werde aber völlig unabhängig von der Laufzeit erhoben und auch bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung nicht anteilig erstattet, führte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger aus.

Die Zinssicherungsgebühr, auch Zinscap genannt, sei deshalb nicht vergleichbar mit dem Disagio. Letzteres werde bei vorzeitiger Rückzahlung anteilig erstattet und sei damit laufzeitabhängig, erklärte Ellenberger in der Urteilsbegründung. Die Gebühr unabhängig von der Laufzeit zu erheben, benachteilige den Kunden unangemessen.

Geklagt hatte eine Verbraucherschutzorganisation gegen die Deutsche Apotheker- und Ärztebank. Bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Klausel beanstandet. Dieses Urteil wurde nun vom BGH bestätigt. (AZ: XI ZR 790/16)

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