Bundesgerichtshof BGH verhandelt über Haftung für Kundenbewertungen auf Amazon

Der Verband Sozialer Wettbewerb fordert, dass der Verkäufer eines Muskel-Tapes für Kundenbewertungen auf Amazon haftet. Jetzt muss der BGH entscheiden.

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Nach Ansicht des Verbands Sozialer Wettbewerb unerlaubte Amazon-Bewertungen beschäftigen den BGH. Quelle: dpa

Irreführende Kundenbewertungen auf der Online-Handelsplattform Amazon beschäftigen seit Donnerstag den Bundesgerichtshof (BGH). Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe haben zu entscheiden, ob den Verkäufer des betroffenen Produkts eine Haftung trifft. Das Urteil wird erst in nächster Zeit verkündet, wie der Senatsvorsitzende Thomas Koch bei Verhandlungsende sagte.

In dem Fall hatten mehrere Käufer eines Muskel-Tapes geschrieben, es helfe schnell gegen Schmerzen. Diese Wirkung ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) hatte den Händler deshalb schon vor längerem darauf verpflichtet, mit dieser Behauptung nicht mehr zu werben.

Durch die Kundenbewertungen sieht der Verband diese Unterlassungserklärung verletzt – der Händler habe die Löschung veranlassen oder das Produkt ganz von der Seite nehmen müssen. In den Vorinstanzen hatte die Klage des VSW keinen Erfolg.

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