Bundesgerichtshof Vermieter darf Nebenkosten nicht zwei Jahre zu spät fordern

Der Bundesgerichtshof zweifelt daran, dass ein Vermieter Nebenkosten ein bis zwei Jahre später nachfordern darf. Eine Hausverwaltung hatte die Abrechnungen zu spät erstellt. Das Urteil wird für den Nachmittag erwartet.

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Wie lange darf der Vermieter Nebenkosten nachfordern? Quelle: dpa

Karlsruhe Der Bundesgerichtshof (BGH) zweifelt daran, dass ein Vermieter ein bis zwei Jahre zu spät Nebenkosten nachfordern darf. Grund für die Verzögerung war in dem Streitfall, den die Karlsruher Richter am Mittwoch verhandelten, dass die Hausverwaltung keine ordnungsgemäßen Abrechnungen für die Jahre 2010 und 2011 erstellt hatte.

Die Wohnungseigentümer, zu denen der Vermieter zählt, beauftragten zwar schließlich einen neuen Verwalter – allerdings erst Mitte 2013. Dem Senat dauerte dies wohl zu lange. „Dass das nicht eher gegangen wäre, ist schwer nachvollziehbar“, sagte die Vorsitzende Karin Milger. Ein Urteil wollte der Senat am Nachmittag verkünden. (Az. VIII ZR 249/15)

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