Nach einem Todesfall eines Angehörigen, denken Menschen nicht in erster Linie an nun an einzureichende Anträge oder bevorstehende Amtsgänge. Ein kurzer Überblick darüber, welche Schritte man nach dem Tod eines Angehörigen man nicht versäumen sollte.
Das muss nach einem Todesfall erledigt werden - die Checkliste
1: Totenschein
Wenn der Angehörige zu Hause verstorben ist, müssen Sie zuerst einen Arzt kontaktieren, um den Totenschein zu bekommen. Im Krankenhaus übernimmt die Klinik das. Nur dann kann die Sterbeurkunde beantragt werden.
2: Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde ist spätestens am dritten Werktag nach dem Tod zu beantragen. Dafür ist der Totenschein, Personalausweis und Geburtsurkunde sowie Heiratsurkunde beziehungsweise Scheidungsurteil und manchmal auch die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Partners erforderlich. Das Standesamt am Ort des Sterbens ist dafür zuständig. Da die Sterbeurkunde an mehreren Ämtern benötigt wird, sollten Sie sich diese gleich in mehrfacher Form ausstellen lassen.
3: Testament
Sie sollten das Testament dem Nachlassgericht – also dem Amtsgericht am Wohnort des Verstorbenen vorlegen.
4: Versicherungs- und Bankenunterlagen
Alle Versicherungs- und Bankunterlagen sind nach dem Tod relevant. Mit einer Kontovollmacht über den Tod hinaus stellen Sie klar, dass Angehörige leichter auf ein Konto zugreifen und die anfallenden Kosten begleichen können.
Versicherungen:
Es ist wichtig, die Versicherungsunternehmen bei einem Todesfall direkt zu kontaktieren, da die sich vorbehalten, die Todesursache zu prüfen. Wenn Sie das zu spät machen, kann es zu Komplikationen bei der Auszahlung der Versicherungssumme kommen. Dem Versicherer reicht im Normalfall erst einmal eine telefonische Nachricht. Die Unterlagen, die den Versicherungsfall nachweisen, müssen Sie kopieren und per Einschreiben an das Unternehmen schicken. Wenn es sich bei der Todesursache um einen Unfall handelt, ist die Versicherung innerhalb von 48 Stunden darüber in Kenntnis zu setzen. Nach Ablauf der Frist muss die Unfallversicherung nicht mehr zahlen.
Die allgemeinen Versicherungen wie beispielsweise die Haftpflichtversicherung enden mit dem Tod. Wenn Sie die Versicherer informieren, erstattet diese die Beiträge ab dem Zeitpunkt des Todesfalls. Die Hausratsversicherung endet zwei Monate nach dem Tod, wenn der Erbe die Wohnung und Einrichtung nicht übernimmt. Die Kfz- und Wohngebäudeversicherung werden auch auf den Erben übertragen.
Konto bei der Bank:
In Deutschland gibt es ein zentrales Kontenregister, an das sich Erben wenden können, wenn sie einen Überblick über die Konten des Verstorbenen haben wollen. Indem Sie die einzelnen Bankenverbände anschreiben, übersehen Sie auch kein Konto. Die Banken dürfen dabei aber jeweils nur Auskunft über das bei ihr eröffnete Konto geben.
Bei der Sparkasse können Sie sich an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband wenden. Sie sollten aber immer eine Kopie des Erbscheins oder Testaments beifügen. Wenn Sie Ihre Postanschrift und den Wohnort des Verstorbenen angeben, bekommen Sie Post von jedem Geldinstitut, bei dem der Verstorbene ein Konto hat.
Die Volks- und Raiffeisenbank bietet den Service Kontonachforschung an. Der Regionalverband beantwortet die Anfrage. Allerdings können dafür Kosten anfallen. Auch hier sollten Sie Ihr Erbe nachweisen.
Bei privaten Banken wie der Commerzbank können Sie sich an den Bundesverband deutscher Banken wenden. Nachdem Sie das Erbe nachgewiesen haben, leitet der Verband ein Nachforschungsverfahren ein. Sie dürfen dann drei Bundesländer benennen, in denen Sie Konten vermuten. Die Verbände leiten die Daten dann an alle Mitgliedsbanken weiter. Sofern eine Geschäftsverbindung zum Verstorbenen bestand, setzen sich die Bankhäuser direkt mit dem Erben in Verbindung.
Für Daten bei öffentlichen Banken wie zum Beispiel Landesbanken oder Förderbanken wie die KfW wenden Sie sich bitte an die jeweilige Bank.
5: Ausweise und Urkunden
Sie müssen verschiedenen Ämtern Personalausweis, Stammbuch, Geburtsurkunde sowie andere Personenstands-Urkunden des Verstorbenen vorlegen.
6: Angehörige
Mit engen Angehörigen und Freunden sollte das weitere Vorgehen besprochen werden. Im Normalfall können diese einige Tage Sonderurlaub beim Arbeitgeber beantragen.
7: Bestatter
Manchmal hat der Verstorbene bereits einen Vorsorgevertrag mit einem Beerdigungsinstitut abgeschlossen. Das sollte zunächst überprüft werden. Ansonsten können Sie einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Das Bestattungsinstitut kann dann Aufgaben übernehmen. Der Erbe übernimmt nach dem Bundesgesetzbuch die Kosten.
8: Erbschein
Wenn Sie auf die Konten des Gestorbenen zugreifen wollen, müssen Sie sich als rechtmäßiger Erbe ausweisen. Sie brauchen dazu einen Erbschein vom zuständigen Amtsgericht. Das dauert aber mehrere Wochen und kostet eine drei- bis vierstellige Summe. Vorher sollten Sie sich klar sein, ob Sie das Erbe antreten oder ausschlagen wollen. Für die Entscheidung haben Sie sechs Wochen Zeit.
9: Mietwohnung
Wenn der Verstorbene allein in einer Mietwohnung lebte, können Sie entweder die Wohnung weiter nutzen oder die Wohnung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Innerhalb des Zeitraums müssen Sie die Miete weiterzahlen. Wenn der Verstorbene aber den Haushalt mit einem Ehegatten oder Lebenspartner teilte, geht das Mietverhältnis auf diesen über.
Außerdem sollten Sie die Energieversorger und Telefonanbieter über den Todesfall informieren. Entweder können Sie die Verträge kündigen oder auf die im Haushalt lebenden Angehörigen ummelden. Das Gleiche gilt für Rundfunkbeiträge und Internet.
10: Verträge
Zeitungsabos, Vereinsmitgliedschaften und andere Verträge sollten Sie ebenfalls rechtzeitig kündigen. Einen Überblick erhalten Sie auf den Kontoauszügen des Verstorbenen.
11: Pflegeheim
Der Vertrag im Pflegeheim endet grundsätzlich mit dem Sterbetag. Es gibt vertragliche Abmachungen, wie lange das Heim das Eigentum des Toten aufbewahrt. Sie sollten mit der Heimleitung absprechen, bis wann Sie das Zimmer räumen müssen.
12: Krankenkasse
Ein weiterer Punkt auf der Checkliste bei einem Todesfall ist, dass Sie den Verstorbenen bei der Krankenkasse und Pflegeversicherung abmelden und die Versicherungskarte zurückgeben müssen. Mit dem Tod eines Hauptversicherten endet auch die Familienversicherung. Die Angehörigen sollten sich in dem Fall bei der Krankenkasse informieren, wie sie nun versichert sind.
13: Witwen- oder Witwerrente
Verwitwete Partner müssen erst einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen, um eine Hinterbliebenenrente zu erhalten. Der hinterbliebene Partner bekommt in den ersten drei Monaten nach dem Tod die Rente des Verstorbenen in voller Höhe. Dieser Vorschuss kann innerhalb eines Monats beim Rentenversicherungsträger, bei dem der verstorbener Partner versichert war. War der Partner bei der Deutschen Rentenversicherung versichert, wenden Sie sich an diese. Warten Sie länger, bekommen Sie den Betrag erst, wenn die Rentenversicherung die Witwenrente berechnet hat.
14: Finanzamt
Das Finanzamt ist für die Erbschaftssteuer zuständig. Innerhalb von drei Monaten muss es über das Erbe informiert werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Testament von einem Notar oder Gericht eröffnet wurde und der Nachlass keine Immobilien, Grundstücke, Anteile an Kapitalgesellschaften sowie Betriebs- oder Auslandsvermögen enthält. Erben von alleinstehenden Verstorbenen müssen noch eine Einkommensteuererklärung für die Zeit bis zum Todestag machen. Wenn der Verstorbene verheiratet war, dann ist das die Aufgabe des verwitweten Partners.
15: Soziale Medien
Im Todesfall sollten die Profile in den sozialen Medien besser gelöscht werden. Wenn Sie die Zugangsdaten nicht kennen, können Sie sich an das jeweilige Unternehmen wenden.
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