Cloud-Daten Erleichterung für Unternehmererben beim digitalen Nachlass

Cloud-Speicher Quelle: imago images

Unternehmererben können die Herausgabe des digitalen Nachlasses des Verstorbenen verlangen. Zu diesem Schluss kommt ein IT-Rechtsexperte nach einem Urteil gegen Apple in einem ganz anders gelagerten Fall.

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Am vergangenen Mittwoch hat das Landgericht Münster ein Urteil gegen den IT-Giganten Apple gefällt: Der iPhone-Hersteller und Cloudspeicher-Anbieter muss den Erben eines gestorbenen Anwenders Zugang zu dessen Daten- und Dokumentsammlung im Online-Speicher iCloud gewähren.

Im konkreten Fall erhoffen sich die Erben Erkenntnisse darüber, wie es zum Tod des Apple-Kunden aus dem Münsterland kam. Nach Angaben der Bielefelder Rechtsanwaltskanzlei Brandi, die die Erben vor Gericht vertrat, starb der Familienvater während einer Reise im Ausland. Apple habe den Wunsch der Angehörigen, Zugang zu den in der iCloud gespeicherten Daten zu erhalten, außergerichtlich abgelehnt.

Nun muss Apple den Erben Zugang zu den Daten gewähren. Aber das Urteil mit dem Aktenzeichen 014 O 565/18 dürfte auch Folgen für die Wirtschaft, insbesondere für familiengeführte Unternehmen haben. Denn viele Mittelständler nutzen die günstigen und jederzeit und allerorts verfügbaren Cloud-Speicher gerne für geschäftliche Zwecke, weil es ihnen den Unterhalt einer eigenen IT-Infrastruktur erspart. Bislang galt es aber als strittig, ob die Erben eines verstorbenen Unternehmers einen rechtlichen Anspruch auf das digitale Datenerbe haben.

Erben dürfen dem jüngsten Urteil nach aber grundsätzlich die Zugangsdaten zum Cloudspeicher eines Verstorbenen verlangen. Nach Ansicht des Anwalts und IT-Rechtsexperten Christoph Ritzer von der Großkanzlei Norton Rose Fulbright in Frankfurt hat das Urteil aus Münster weitreichende Folgen. Denn vielen Unternehmern und Geschäftsführern sei nicht bewusst, dass der digitale Nachlass geregelt werden müsse, damit auch Nachfolger Zugang zu den gespeicherten Daten erlangen können. Das Landgericht Münster eröffne nun die Möglichkeit, über den rein zivilrechtlichen Anspruch der Erben einen Zugriff zu erhalten.

„Das iCloud-Urteil aus Münster schafft mehr Rechtssicherheit für Erben von Familienunternehmern. Diese können von Cloud-Providern die Herausgabe der Zugangsdaten des Kundenkontos und damit den Zugriff auf sämtliche dort gespeicherte Inhalte verlangen“, betont Ritzer. Nach seiner Erfahrung standen Erben bisher oft vor dem Dilemma, dass das sogenannte postmortale Persönlichkeitsrecht des Betroffenen einen Zugriff auf die digital gespeicherten Informationen wie Fotos, Dokumente und Nachrichten nicht zuließ. „Das konnte im Falle eines Unternehmensinhabers oder leitenden Managers existenzbedrohende Konsequenzen haben, wenn wichtige vertragliche Bestätigungen nur in der Cloud gespeichert waren“, erläutert Ritzer. „Jetzt ist klar, dass Erben die gleichen Rechte geltend machen können, die schon dem verstorbenen Unternehmer zugestanden hatten.“

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