Corona-Streit mit Versicherung „War schnell klar, dass man sich weiteres Papier sparen kann“

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„Mit etwas Glück im Sommer ein Urteil in erster Instanz“

Allianz-Chef Oliver Bäte findet starke Worte für die Auswirkungen der Corona-Epidemie auch für die Versicherungsbranche: Er vergleicht sie mit der Explosion eines Atomkraftwerks. Es werde nur eine kleine Weile treten, bis die Branche enorme Verluste verzeichne. Und wenn die Allianz alle Schäden bezahle, könne auch sie in Schieflage geraten. Ficht Sie das nicht an?
Als Anwalt bin ich zunächst einmal Vertreter einer Partei. Es ist meine Aufgabe, erreichbare Ziele zu verfolgen. Natürlich nimmt man wahr, dass in allen Branchen perspektivisch mit Problemen, womöglich auch gravierenden, zu rechnen ist. Das kann für einen einzelnen Prozessfall keine Rolle spielen. Wahrscheinlich haben die Versicherer nicht mit so einer Pandemie gerechnet, aber das ist Chance und Risiko im gesamten Versicherungsgeschäft.

Die Entscheidung für flächendeckende Betriebsschließungen haben Politiker als Präventivmaßnahme getroffen. Wäre deshalb nicht der Staat der bessere Adressat für Entschädigungen? Und zwar auf Grund § 65 des Infektionsschutzgesetzes, in dem „eine Entschädigung in Geld“ für so genannte „Nichtstörer“ vorgesehen ist?
Das Infektionsschutzgesetz ist eher ausgestaltet für Einzelfälle. Ich bin zwar kein Experte im Bereich des Infektionsschutzgesetzes, aber ich bin einigermaßen sicher, dass die dort in Betracht kommenden Leistungen immer nur eine Entschädigung für Verluste sein können. Nicht aber entgangenen Gewinn aus betrieblicher Betätigung ersetzen. Für mich besteht ein Vorrang der Inanspruchnahme der Versicherer, weil das eine konkrete vertragliche Grundlage hat.

Ihre Klage liegt nun beim Landgericht in Bochum. Wie geht es weiter?
Verfahren bei den Kammern für Handelssachen am Landgericht Bochum, wo auch dieser Rechtsstreit läuft, werden in aller Regel schnell bearbeitet. Da haben wir Glück. Mit ganz großer Wahrscheinlichkeit wird es zudem hier gar nicht um Sachverhaltsfragen gehen, die häufig Verfahren in die Länge ziehen können. Es geht vielmehr um eine ganz punktuell zu greifende und zu entscheidende Rechtsfrage: Ist dieser Fall ein Fall, der unter den Deckungsschutz der Versicherung fällt? Deswegen rechne ich mit etwas Glück im Sommer mit einem Urteil in erster Instanz.

Es ist nicht davon auszugehen, dass ein Urteil der ersten Instanz akzeptiert wird, oder? Egal, wer Recht bekommt.
Dass ein solches Urteil noch nicht das Evangelium ist, ist klar. Es gibt immer eine zweite und im Notfall eine dritte Instanz. Aber es gilt der Grundsatz: Je eher man anfängt, desto eher ist man fertig.

Bis ein abschließendes Urteil in letzter Instanz gefällt wird, kann es für manchen Kläger zu spät sein. Erwarten Sie die Bereitschaft zu einem Vergleich?
Der Mandant hat es natürlich leichter. Wenn da ein deutlich attraktiveres Angebot kommt, könnte man es annehmen - bevor man Jahre herumstreitet. Von Seiten des Richters oder der zuständigen Richterin wird das sicherlich angeregt werden. Ich vermute aber, das die größeren Schwierigkeiten bei der Allianz liegen.

Wegen der flächendeckenden Wirkung?
Von so einem Vergleich würden ja wahrscheinlich sehr viele weitere Versicherungsnehmer profitieren. Auch solche, die sich nicht so schnell zu einem Rechtsstreit entschließen konnten. Deshalb stelle ich mir vor, dass sie sich damit sehr schwer tun werden. Jedenfalls in der ersten Instanz.

Ein Urteil hätte aber auch Multiplikator-Wirkung. So oder so.
Dass im Moment keiner sicher voraussagen kann, wie die Verfahren ausgehen, liegt in der Natur der Sache. Es gibt ja keine Paradefälle, auf die man sich in der Rechtsprechung beziehen könnte.

Also könnte es ein wegweisendes Urteil geben?
Das könnte so kommen.

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