Coronakrise FDP will Steuernachteile für Kurzarbeiter abschaffen

Finanzämter verlangen von Kurzarbeitern bislang eine Steuererklärung. Eine Gesetzesinitiative der FDP will diese Regel in der Coronakrise aussetzen Quelle: imago images

Mit einem Antrag im Bundestag will die FDP die Steuerregeln bei Kurzarbeit dieses Jahr ändern. Bislang droht Millionen Kurzarbeitern bald eine böse Überraschung.

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Steuernachteile für Kurzarbeiter sollen in der Coronakrise vermieden werden, fordert die FDP. Einen entsprechenden Antrag, der der WirtschaftsWoche vorab vorlag, will sie am Donnerstag im Bundestag zur Abstimmung stellen. Dabei geht es darum, dass Kurzarbeiter bislang zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und durch den Bezug von Kurzarbeitergeld einen höheren Steuersatz auf ihr übriges Einkommen zahlen müssen. Die FDP will diese Regel für das Jahr 2020 abschaffen.

So sollten „die negativen finanziellen Folgen für die Bürgerinnen und Bürger“ in der Coronakrise vermieden werden, heißt es in der Begründung des Antrags. „Die bestehende Regel ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu erklären“, sagt Markus Herbrand, FDP-Steuerexperte und Mitglied im Finanzausschuss des Bundestags. „Viele die jetzt notgedrungen Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld oder Krankengeld erhalten, wissen in der Regel nicht, dass sie allein deshalb zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und dass das in der Regel mit Nachzahlungen verbunden ist.“ Eine Änderung sei dringend geboten. „Andernfalls wirkt das für die Betroffenen wie reine Schikane“, sagt Herbrand. Zudem drohe den Finanzämtern eine große Belastung, weil „eine hohe Zahl zusätzlicher Steuererklärungen über die Finanzbehörden hereinbrechen“. Aufwand und Ertrag stünden dabei in keinem Verhältnis. Jetzt seien „Augenmaß und Verstand“ gefragt.

Bei einer Anhörung im Bundestagsfinanzausschuss am Montag hatten Experten bereits Kritik an den geltenden Regeln geäußert. So forderte auch die deutsche Steuergewerkschaft, dass der Progressionsvorbehalt – also die Berücksichtigung eigentlich steuerfreier Einkünfte bei der Berechnung des Steuersatzes – für das Kurzarbeitergeld 2020 ausgesetzt werden solle. Der Bundestag wird am Donnerstag zu einem Corona-Steuerhilfegesetz beraten. Während einige Änderungen beim Gesetzentwurf noch berücksichtigt wurden, soll es nach bisherigem Stand aber bei Progressionsvorbehalt und Abgabepflicht für die Kurzarbeit bleiben. Mit ihrem Antrag will die FDP das verhindern.

Es geht um Details, die sonst allenfalls Steuerfachleute interessieren. Nun aber sind sie plötzlich für Millionen Deutsche relevant. Bis zu zehn Millionen Menschen könnten dieses Jahr von Kurzarbeit betroffen sein, zeigen die jüngsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zur angemeldeten Kurzarbeit in den Monaten März und April. Wie viele von ihnen letztlich wirklich in Kurzarbeit gegangen sind, steht erst in einigen Monaten fest.

Beziehen Steuerzahler in einem Jahr mehr als 410 Euro an steuerfreien Lohnersatzleistungen, müssen sie eine Steuererklärung abgeben. Zu diesen Lohnersatzleistungen zählt auch das Kurzarbeitergeld. Selbst wenn Kurzarbeiter sonst keine Steuererklärung abgeben, weil sie als Alleinstehende ohne größere, steuerlich relevante Ausgaben davon keinen Vorteil haben, greift für sie nun also plötzlich die Abgabepflicht. Und sie müssen sich auf Steuernachzahlungen einrichten – wegen des steigenden Steuersatzes auf das übrige Einkommen. Dabei müssen sich viele Kurzarbeiter ja ohnehin schon finanziell einschränken.

Im Einzelfall, etwa bei Ehepaaren mit zwei Einkommensbeziehern, kann die Steuerregel für das Kurzarbeitergeld im Vergleich zu anderen Jahren sogar positiv wirken. Doch das ist eher die Ausnahme. In der Regel droht Kurzarbeitern eine Steuernachzahlung, mit der viele überhaupt nicht rechnen.

Es ist ein Thema, das noch für viel Unmut sorgen könnte – sollte es nicht zu einer Gesetzesänderung kommen. Die entstehende Steuerersparnis sei „konjunkturpolitisch und zur gesamtgesellschaftlichen Krisenbewältigung wünschenswert“, schreibt die FDP in der Begründung ihres Antrag.

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