




Die Scheinversicherungen der Credit Suisse machen ihren Besitzern Ärger. Die auf den Bermudas beheimatete Credit Suisse Life, Tochter der Schweizer Bank Credit Suisse, hat deutschen Anlegern die zwielichtigen Produkte verkauft. Mit den als steuerfreie Versicherungen getarnten Konten mogelte das Unternehmen viele Millionen Euro am Finanzamt vorbei. Um auf der sicheren Seite zu sein, mussten die Kunden allerdings unterschreiben, sich selbst um die Steuersituation zu kümmern, wie ein Sprecher der Bank dem Handelsblatt sagte. Der Schwarze Peter lag also beim Käufer, nicht beim Händler.
Durch einen Tipp seitens der Credit Suisse ist die Steuerfahndung Wuppertal aufmerksam geworden, die ihre Mitarbeiter jetzt zu rund 7000 Kunden der Credit Suisse Life schickt - die Mehrheit seien Deutsche, heißt es bei der Bank. Sie hat die Produkte für ihre deutschen Kunden inzwischen aus dem Sortiment genommen und rät ihnen zur Selbstanzeige, um das Schlimmste zu verhindern.
So erstatten Steuersünder Selbstanzeige
Eine Selbstanzeige kann persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter erstattet werden. Achtung: Eine Vollmacht kann nicht nachgereicht werden.
Auch wenn es keine Formvorschriften gibt. Papier ist angesagt. Die Anzeige sollte schriftlich erfolgen und den Eingangsstempel des Finanzamtes tragen. Denn das erleichtert im Falle eines Falles die Beweisführung.
Adressat ist das Finanzamt, nicht die Staatsanwaltschaft. Wer aber sicher gehen will und eine Durchsuchung oder ähnliches befürchtet, kann auch dem Staatsanwalt eine Kopie schicken.
Alles muss angegeben werden. Wirklich alles. Gradmesser hierfür: Der Fiskus muss mit den Angaben ohne langwierige Nachforschungen in der Lage sein, die Steuer festzusetzen.
Gerade wer Geld aus der Schweiz weiß waschen will, sollte mit Wartezeiten rechnen. Denn es müssen bei der eidgenössischen Bank Zins- und Erträgnis-Aufstellungen angefordert werden. Meistens dauert es dann zwei bis drei Monate bis die Papiere da sind. Und dann müssen die Unterlagen auch noch ausgewertet werden.
Straffreiheit gibt es nur bei pünktlicher Zahlung. In einer bestimmten Frist, die recht knapp sein kann, müssen die hinterzogenen Steuern nachgezahlt werden. Klappt das nicht, droht Strafe.
Eben wegen dieser schnellen Zahlungsverpflichtung, sollten Betroffene sich vorbereiten. Die finanziellen Mittel sollten verfügbar sein, sonst kann die Sache ins Auge gehen.
Wer sich nicht wirklich gut auskennt, sollte einen Fachmann hinzuziehen. Kleine Fehler in einer Selbstanzeige können sich später böse rächen. Es gibt genügend Anwälte, die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben.
Nicht bei jeder Unehrlichkeit ist eine Selbstanzeige angesagt. Sind die falschen oder unterbliebenen Angaben nicht „steuerlich erheblich", so entfällt auch die Grundlage für eine strafbare Steuerhinterziehung. Und dann ist eine Selbstanzeige gar nicht nötig.
Der auf Steuerrecht spezialisiert Berliner Rechtsanwalt Andreas Böhm macht Steuersündern da allerdings wenig Hoffnung. "Soweit es schon zu Durchsuchungen gekommen ist, ist die Selbstanzeige höchstwahrscheinlich wirkungslos", sagt er. Sobald ein Amtsträger zur Ermittlung einer Steuerstraftat erschienen ist, trete eine Sperre ein. Wer den Behörden also schon aufgefallen ist, braucht nicht mehr zu Kreuze zu kriechen.
Die Selbstanzeige ist nach Paragraph 371 Absatz zwei der Abgabenordnung (AO) unwirksam, wenn
- die Steuerhinterziehung den Behörden schon bekannt war (Tatentdeckung) und der Täter dies wusste oder damit rechnen konnte
- die Behörden bereits ein Ermittlungsverfahren nach Paragraph 196 AO angeordnet haben
- die Steuerfahnder schon vor der Tür standen
- bereits ein Straf- oder Bußgeldverfahren bekannt gegeben wurde
- die Steuerhinterziehung die Summe von 50.000 Euro (pro Tat) übersteigt (§ 370 Absatz 1) - in diesem Fall sieht Paragraph 398a AO eine Sonderregelung für Selbstanzeigen vor.
Vor der Selbstanzeige sollten diese Kriterien zusammen mit einem Fachmann überprüft werden. Straffreiheit gibt es nämlich nur, wenn die Tat noch nicht entdeckt ist. Wer eine falsche beziehungsweise fehlerhafte Selbstanzeige stellt, weckt eher schlafende Hund und gibt dem Finanzamt die Informationen, die zu einem Entdecken der Tat führen. Korrekturen sind dann nicht mehr möglich.