Credit-Suisse-Skandal Für die Selbstanzeige ist es zu spät

Bei vielen deutschen Kunden der Credit Suisse stehen derzeit die Steuerfahnder vor der Tür. Sprecher der Bank raten zur Selbstanzeige. Dafür dürfte es jedoch schon zu spät sein.

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Welche Promis schon verurteilt wurden
900.000 Euro hinterzogene Steuern: Der Sänger Freddy Quinn hatte seinen Hauptwohnsitz jahrelang in der Schweiz, lebte aber überwiegend bei seiner Hamburger Lebensgefährtin Lilly Blessmann. Die deshalb in Deutschland fälligen Steuern, zwischen 1998 und 2002 immerhin rund 900.000 Euro, hat der Österreicher nach eigenem Eingeständnis aber nie bezahlt. Er habe sich nie mit finanziellen Dingen beschäftigt, rechtfertigte sich der Musiker vor Gericht. Außerdem beglich er sofort seine Steuerschuld, so dass im Prozess 2004 die verhängte Haftstrafe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Hinzu kam ein Bußgeld über 150.000 Euro. Quelle: ap
970.000 Euro hinterzogene Steuern: Klaus Zumwinkel verlor wegen einer Steueraffäre seinen Job als Vorstandschef der Deutschen Post. Ermittler der Bochumer Staatsanwaltschaft durchsuchten vor laufenden Fernsehkameras im Februar 2008 das Privathaus des Topmanagers. Die Staatsanwaltschaft warf Zumwinkel vor, über die LGT Bank Geld in eine Stiftung nach liechtensteinischem Recht geschleust und so den deutschen Fiskus um fast eine Million Euro betrogen zu haben. Mitte Februar 2008 trat der Post-Chef zurück und wurde knapp ein Jahr später zu zwei Jahren Haft auf Bewährung plus Zahlung einer Geldstrafe von einer Millionen Euro verurteilt. Quelle: dpa
1,96 Millionen DM hinterzogene Steuern: Der frühere Verfassungsschutzchef und Ex-Verteidigungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls war eine Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre. Er räumte ein, vom Geschäftsmann Karlheinz Schreiber 3,8 Millionen Mark erhalten zu haben. Schreiber habe das Geld für ihn in der Schweiz verwaltet. Ausgehändigt worden seien ihm 873.000 Mark. Das Landgericht Augsburg erklärte ihn 2005 der Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung für schuldig und verurteilte ihn zu zwei Jahren und drei Monaten Haft. Pfahls kam nach gut 13 Monaten frei, musste aber Ende 2011 erneut wegen Bankrotts und Betrugs in Haft. Quelle: dapd
1,7 Millionen Euro hinterzogene Steuern: Um weniger Steuern zu zahlen, verlegte Tennis-Star Boris Becker Anfang der 90er-Jahre seinen Wohnsitz von München nach Monaco. Tatsächlich aber lebte er weiter überwiegend in Bayerns Metropole und nicht im Fürstentum. Das Landgericht München verurteilte ihn deshalb 2002 wegen Steuerhinterziehung von 1,7 Millionen Euro zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 500.000 Euro Geldstrafe. Becker räumte eigene Fehler ein – was das Gericht ebenso strafmildernd berücksichtigte wie die Tatsache, dass Becker vor Prozessbeginn rund 3,1 Millionen Euro Steuern nachgezahlt hatte. Quelle: dapd
22,6 Millionen DM hinterzogene Steuern: Der frühere Springreiter Paul Schockemöhle hatte große Summen über Stiftungen in Liechtenstein am deutschen Fiskus vorbeigeschleust. 1996 wurde er deshalb zu elf Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt und musste 22,6 Millionen Mark Steuern nachzahlen. Schockemöhle wurde zum Verhängnis, dass dem Liechtensteiner Treuhänder Herbert Batliner Teile seiner Kundendatei gestohlen und den deutschen Steuerbehörden zugespielt wurden. Der Ex-Sportler, dem für eine erfolgreiche Selbstanzeige keine Zeit mehr blieb, verklagte Batliner später wegen der Datenpanne – ohne Erfolg. Quelle: dpa
203 Millionen Euro hinterzogene Steuern: Das Landgericht München verurteilte den Geschäftsführer des VIP Medienfonds 3, Andreas Schmid, 2007 wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Schmid hatte versucht, den Fiskus um 203 Millionen Euro zu prellen, indem er beim Finanzamt zu Unrecht „gewinnmindernde Aufwendungen“ geltend machte. Der Angeklagte wusste, dass nur 20 Prozent der Aufwendungen für die Filmproduktion verwendet, aber 80 Prozent zugunsten des Fonds angelegt wurden. Kurioserweise war nicht Schmid selbst Nutznießer der Steuerersparnis. Profitiert haben vielmehr zum größten Teil die Anleger des Medienfonds. Quelle: obs

Die Scheinversicherungen der Credit Suisse machen ihren Besitzern Ärger. Die auf den Bermudas beheimatete Credit Suisse Life, Tochter der Schweizer Bank Credit Suisse, hat deutschen Anlegern die zwielichtigen Produkte verkauft. Mit den als steuerfreie Versicherungen getarnten Konten mogelte das Unternehmen viele Millionen Euro am Finanzamt vorbei. Um auf der sicheren Seite zu sein, mussten die Kunden allerdings unterschreiben, sich selbst um die Steuersituation zu kümmern, wie ein Sprecher der Bank dem Handelsblatt sagte. Der Schwarze Peter lag also beim Käufer, nicht beim Händler.

Durch einen Tipp seitens der Credit Suisse ist die Steuerfahndung Wuppertal aufmerksam geworden, die ihre Mitarbeiter jetzt zu rund 7000 Kunden der Credit Suisse Life schickt - die Mehrheit seien Deutsche, heißt es bei der Bank. Sie hat die Produkte für ihre deutschen Kunden inzwischen aus dem Sortiment genommen und rät ihnen zur Selbstanzeige, um das Schlimmste zu verhindern.

So erstatten Steuersünder Selbstanzeige

Der auf Steuerrecht spezialisiert Berliner Rechtsanwalt Andreas Böhm macht Steuersündern da allerdings wenig Hoffnung. "Soweit es schon zu Durchsuchungen gekommen ist, ist die Selbstanzeige höchstwahrscheinlich wirkungslos", sagt er. Sobald ein Amtsträger zur Ermittlung einer Steuerstraftat erschienen ist, trete eine Sperre ein. Wer den Behörden also schon aufgefallen ist, braucht nicht mehr zu Kreuze zu kriechen.

Die Selbstanzeige ist nach Paragraph 371 Absatz zwei der Abgabenordnung (AO) unwirksam, wenn

  • die Steuerhinterziehung den Behörden schon bekannt war (Tatentdeckung) und der Täter dies wusste oder damit rechnen konnte
  • die Behörden bereits ein Ermittlungsverfahren nach Paragraph 196 AO angeordnet haben
  • die Steuerfahnder schon vor der Tür standen
  • bereits ein Straf- oder Bußgeldverfahren bekannt gegeben wurde
  • die Steuerhinterziehung die Summe von 50.000 Euro (pro Tat) übersteigt (§ 370 Absatz 1) - in diesem Fall sieht Paragraph 398a AO eine Sonderregelung für Selbstanzeigen vor.

Vor der Selbstanzeige sollten diese Kriterien zusammen mit einem Fachmann überprüft werden. Straffreiheit gibt es nämlich nur, wenn die Tat noch nicht entdeckt ist. Wer eine falsche beziehungsweise fehlerhafte Selbstanzeige stellt, weckt eher schlafende Hund und gibt dem Finanzamt die Informationen, die zu einem Entdecken der Tat führen. Korrekturen sind dann nicht mehr möglich.

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