Cum-Cum-Geschäfte Steuer-Schlupflöcher vor dem Aus

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Spielarten der Wertpapierleihe

Gerne bessern börsengehandelte Indexfonds, die als besonders kostengünstig gelten, ihre Performance etwa mit der Wertpapierleihe auf. Die Luxemburger und irischen Indexfonds der Deutsche Bank-Tochter db x-trackers enthalten die Dividenden nach Angaben der Gesellschaft abzüglich der jeweils üblichen Quellensteuern. Soweit Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg oder Irland (dem Auflageland der ETFs der Deutschen AWM) vorliegen, lässt man sich die Quellensteuer erstatten.

Die in Frankfurt beheimatete Universal Investment, mit 24,7 Milliarden Euro sechstgrößte Fondsanbieter in Deutschland, bietet eine Dividenden-Dienstleistung im Internet vollmundig an: „Wir sind spezialisiert auf kundenindividuelle Lösungen. So ist es zum Beispiel auch für steuerpflichtige Anleger möglich, Wertpapiere über den Dividendentermin zu verleihen und ordentliche Erträge zu erzielen. Für steuerbefreite Anleger bieten wir die Wertpapierleihe über den Dividendentermin mit einer Kompensationszahlung an.“ Auf Nachfrage teilt Pressesprecher Henning Stegmayer mit, dass dieser Hinweis nicht mehr aktuell sei und geändert werde. An Dividendengestaltungen beteilige man sich nicht. Das ist vielleicht besser so.

Anleger verdient mit

Sobald eine Steuerspar-Variante gewählt wird, die nur den Zweck erfüllt, einen Steuervorteil zu erlangen und keinen anderen wirtschaftlichen Nutzen für die Beteiligten hätte, hat der Fiskus mit dem Paragrafen 42 der Abgabenordnung eine starke Waffe, um sie kalt zu stellen. Allerdings haben die Investmentfonds als Treuhänder den klaren Auftrag, Geld für die Anleger zu verdienen. „Und eine Steueroptimierung fällt für sie durchaus unter die Dispositionsfreiheit“, sagt ein Branchenkenner und meint, dass dies auch der Bundesfinanzhof als oberstes Gericht in Finanzfragen in Deutschland billige. Die ausländischen Treuhänder kann der Fiskus also kaum vor Gericht zerren. Anders sieht es bei denen aus, die sich in Deutschland als Dienstleister anbieten, um die Dividenden-Deals abzuwickeln. Für sie könnte es bei der nächsten Betriebsprüfung ungemütlich werden.

Diskriminierte Ausländer fordern Geld

Ungemach winkt aber auch heimischen Finanzämtern. Denn viele ausländische Treuhänder haben den Spieß längst umgedreht: Sie fordern nämlich vom deutschen Finanzamt eine Erstattung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden. Und sie haben dafür einen guten Grund: Denn 2012 hat der Europäische Gerichtshof zugunsten der Bank Santander und gegen Frankreich entschieden, dass das Land gegen die EU-Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Französische Investmentfonds kassieren Dividenden steuerfrei, ausländische aber zahlen Steuern – ähnlich ist es in Deutschland. Deutsche Investmentfonds und deren Anleger haben nach dieser Entscheidung hohe Steuerrückzahlungen aus Frankreich erhalten. Jetzt drehen aber die ausländischen Anleger, die bisher ihre Kapitalertragsteuer stets brav auf die Dividenden gezahlt hatten, den Spieß um und fordern vom deutschen Fiskus Rückerstattungen. Der deutsche Staat hat damit ein gewaltiges Haushaltsrisiko am Hals, auch das will er mit einem neuen Investmentsteuergesetz beseitigen, das europatauglicher sein soll.

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