„Cum-Ex“-Ausschuss scheitert BGH lehnt Kanzleidurchsuchung ab

Die Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer soll in dubiose Aktiendeals verstrickt sein. Der Ausschuss, der diese nun aufarbeiten soll, ist vor dem BGH gescheitert. Die Geschäftsräume bleiben unzugänglich.

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Die Räumlichkeiten der Großkanzlei bleiben dem Untersuchungsausschuss verschlossen. Quelle: dpa

Karlsruhe Schlappe für den Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung dubioser „Cum-Ex“-Aktiendeals: Die Abgeordneten sind mit ihrem Versuch gescheitert, die Durchsuchung von Geschäftsräumen einer renommierten Steuerkanzlei und die Herausgabe von Unterlagen zu erzwingen. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) lehnt die Anordnung dieser Maßnahmen ab, wie am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Antragsteller hätten „nicht hinreichend dargetan“, dass diese Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein könnten, hieß es. Der Ausschuss hatte den BGH eingeschaltet, um sich gegen die Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer durchzusetzen. Er wirft dieser vor, eine dominante Rolle bei den Geschäften gespielt und Unterlagen zurückgehalten zu haben.

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