Cum-Ex-Prozess Richter taxiert Profite des Haupt-Angeklagten auf 15 Millionen Euro

Der angeklagte britische Börsenhändler erklärt seine Bereitschaft, Geld aus den Cum-Ex-Geschäften zurückzuzahlen. Die erste Rate soll bald fließen.

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Zickler leitet die Verhandlung in Bonn. Quelle: dpa

Einer der beiden im Bonner Cum-Ex-Prozess angeklagten britischen Aktienhändler will anfangen, seine Steuerschulden zurückzahlen. „Wie bereits zuvor angekündigt habe ich mich – unabhängig von irgendeiner strafrechtlichen Schuld – entschlossen das Geld zurückzuzahlen, was ich erhalten habe“, sagte der Angeklagte am Dienstag vor dem Landgericht Bonn, wo der erste Strafprozess um die umstrittenen Aktiendeals läuft.

„Wir sind noch dabei, die exakte Summe zu bestimmen. Aber ein Anfangsbetrag von drei Millionen Euro steht bereit, um ausgezahlt zu werden.“ Der Vorsitzende Richter begrüßte die Ankündigung.

Insgesamt dürften die Schulden des Angeklagten deutlich höher liegen. In einer ersten Beispielrechnung bezifferte das Gericht am Dienstag den Profit, den der Angeklagte aus den Deals erhalten habe, auf rund 14,7 Millionen Euro. Allerdings fehlten noch eine Reihe von Angaben für eine genaue Berechnung, erklärte das Gericht.

Bei „Cum-Ex“-Geschäften wurden rund um den Dividendenstichtag Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand ein Milliardenschaden.

Vor dem Bonner Landgericht angeklagt ist noch ein weiterer britischer Aktienhändler. Den beiden werden 33 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung und ein Versuch im Zeitraum von 2006 bis 2011 vorgeworfen wird. Sie sollen damit einen Steuerschaden von 447,5 Millionen Euro mitverursacht haben. Beide haben bereits während der Ermittlungen eng mit den Ermittlungsbehörden kooperiert.

Neben den beiden angeklagten Börsenhändler müssen fünf Finanzinstitute mit hohen Forderungen rechnen. Sie sind nicht angeklagt, sondern sogenannte Einziehungsbeteiligte und können für den entstandenen Schaden zur Kasse gebeten werden. In Bonn steht nicht das Steuerrecht im Vordergrund, sondern die Frage, ob die Deals eine Straftat waren.

Die Hamburger Bank M.M. Warburg, deren Tochter Warburg Invest, die New Yorker Bank BNY Mellon, die Fondsgesellschaft Hansainvest und die französische Großbank Société Générale sollen für den Großteil des Schadens von insgesamt rund 400 Millionen Euro geradestehen. Der größte Anteil entfiele auf Warburg. Die wiederum wehrt sich allerdings gegen die Forderungen.

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