Dienstwagenrechner So wirkt sich der Firmenwagen auf Ihr Gehalt aus

Ein Firmenwagen ist nicht nur ein Statussymbol, er hat auch steuerliche Folgen. Diese können Arbeitnehmer mit diesem Rechner vorab berechnen.

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Wer das Auto auch privat nutzen darf, muss dies als geldwerten Vorteil versteuern. Quelle: dpa

Frankfurt Ein Dienstwagen, den Arbeitnehmer auch privat nutzen dürfen, kann ein schönes Extra vom Chef sein. Komplett kostenfrei ist diese Annehmlichkeit aber nicht, denn der Fiskus wertet das als sogenannten geldwerten Vorteil – und diesen müssen Arbeitnehmer versteuern.

Daran ist wohl nicht zu rütteln, doch im vergangenen Jahr hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein Urteil gesprochen, das für viele Dienstwagennutzer zumindest etwas Entlastung bringt: Wer sich an den Kosten für den Firmenwagen beteiligen muss, konnte bisher nur pauschale Zuzahlungen steuerlich geltend machen. Nach einem BFH-Urteil (Az. VI R 2/15) werden auch individuelle Zuzahlungen wie Benzinkosten anerkannt. Sie mindern den geldwerten Vorteil. In der Steuererklärung für 2017 kann das nun erstmals geltend gemacht werden.

Wer über diese Änderung jubelt, weiß meist schon ganz genau, wie sich sein Firmenwagen auf die persönliche Steuerlast auswirkt. Jene Arbeitnehmer, die noch überlegen, ob sie im nächsten Gespräch mit dem Chef einen Firmenwagen fordern wollen, sollten vorab die steuerlichen Folgen prüfen. Hierzu bieten sich Berechnungs-Tools wie der Firmenwagenrechner der WirtschaftsWoche an.

Grundsätzlich gibt es zwei Methoden, um den geldwerten Vorteil zu versteuern: Arbeitnehmer können entweder die 1-Prozent-Regel anwenden oder ein Fahrtenbuch führen. Bei Ersterer muss pro Monat ein Prozent des inländischen Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung versteuert werden. Hier kommt es also nicht darauf an, zu welchen Konditionen das Auto tatsächlich gekauft wurde, sondern wie viel es laut Liste anfangs wert ist.

Wer beispielsweise einen Wagen im Wert von 40.000 Euro fährt, muss mit der 1-Prozent-Regel monatlich 400 Euro versteuern. Hinzu kommen die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte. Dafür werden pro Kilometer 0,03 Prozent des Listenpreises angesetzt.

Bei einer Entfernung von 20 Kilometern sähe die Berechnung so aus: 40.000 Euro x 0,03 Prozent x 20 (Anzahl der Kilometer) = 240 Euro. Der Privatanteil summiert sich in diesem Fall also schon auf 640 Euro pro Monat. Davon kann allerdings noch die Entfernungspauschale abgezogen werden. Bei 20 Arbeitstagen läge diese bei 20 Kilometern x 20 Tagen x 0,30 Euro = 120 Euro.

Wer sich dagegen für ein Fahrtenbuch entscheidet, muss darin sämtliche Fahrten dokumentieren und jeweils vermerken, ob sie beruflich oder privat veranlasst waren. Für jede einzelne Dienstfahrt müssen Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende der Fahrt, das Reiseziel sowie der Reisezweck und der aufgesuchte Geschäftspartner notiert werden. Bei Privatfahrten genügen jeweils die Kilometerangaben.

Welche Methode für den Arbeitnehmer günstiger ist, lässt sich pauschal schwer sagen. Nach Ansicht von Steuerexperten wie Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler lohnt sich die Fahrtenbuchmethode immer dann, wenn das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt wird. Unvorteilhaft kann die Versteuerung mit der 1-Prozent-Regelung insbesondere bei Gebrauchtwagen sein. Auch dann wird für die Berechnung des geldwerten Vorteils nämlich der ursprüngliche Bruttolistenneupreis angesetzt.

Firmenwagenrechner nutzen

Bei dem Firmenwagenrechner können Interessierte zunächst zwischen der 1-Prozent-Regel und dem Fahrtenbuch wählen. Für die Berechnung per 1-Prozent-Regel müssen sie den Bruttolistenpreis des Wagens kennen, die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte („Entfernung (einfach)“) angeben und einen möglichen monatlichen Selbstbehalt nennen. Nötig sind außerdem Angaben zum Bruttolohn, zur Steuerklasse sowie zu Freibeträgen und zur Art der Kranken- und Rentenversicherung.

Wer dagegen die Steuerlast beim Führen eines Fahrtenbuchs berechnen will, muss weitere Informationen liefern. Interessierte müssen zunächst wissen, wie der Wagen im Unternehmen abgeschrieben wird – anteilig über mehrere Jahre („prozentual“) oder auf einen Schlag („absolut“).

Außerdem muss angegeben werden, wie viele Kilometer mit dem Wagen insgesamt pro Jahr gefahren werden und wie viele davon auf private Fahrten zurückgehen. Daneben müssen auch die Kosten für Autoversicherung, Kfz-Steuer, Kraftstoff und Inspektionen beziehungsweise Reparaturen angegeben werden. Je mehr Informationen eingegeben werden, desto genauer kann das Ergebnis des Dienstwagen-Rechners ausfallen.

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