Dieselskandal Anlegerklagen im VW-Dieselskandal werden nicht gebündelt

Die Prozesse der Schadensersatzklagen und Anlegerklagen im Dieselskandal werden zwischen den Landgerichten Stuttgart und Braunschweig aufgeteilt.

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VW-Dieselskandal: Anlegerklagen werden nicht gebündelt Quelle: dpa

Hamburg Im Rechtsstreit um Anlegerklagen wegen Schadensersatzansprüchen im Dieselskandal gegen Volkswagen und dessen Großaktionär Porsche hat das Oberlandesgericht eine wichtige Entscheidung getroffen. Demnach ist für Schadensersatzansprüche wegen Verletzungen der Pflicht zur Börseninformation ausschließlich das Landgericht Braunschweig zuständig.

Für Ansprüche gegen die Porsche sei dies hingegen das Landgericht Stuttgart, teilte das Braunschweiger OLG am Montag mit. Gegen den Teilentscheid in dem Kapitalanleger-Musterverfahren könne Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Zuvor hatte das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass dort nicht in einem separaten Musterprozess über Anlegerklagen gegen die Porsche SE verhandelt werden solle. Die Schadensersatzklagen von Anlegern sollten deshalb ausgesetzt werden, bis in dem schon laufenden Musterprozess gegen Volkswagen vor dem Oberlandesgericht Braunschweig eine Entscheidung gefallen sei.

Das Oberlandesgericht Braunschweig verhandelt seit fast einem Jahr über eine Musterklage der Fondsgesellschaft Deka Investment der Sparkassen wegen erlittener Kursverluste durch den VW-Dieselskandal.

Insgesamt gibt es knapp 1700 vergleichbare Fälle, die Summe der Forderungen beläuft sich auf insgesamt neun Milliarden Euro. Davon liegen Forderungen von etwa vier Milliarden Euro beim Landgericht Braunschweig. Diese Kläger können im Falle eines Urteils zugunsten der Deka ihre Ansprüche dort durchsetzen.

Mehr: Die Bundesregierung ist massiver Kritik ausgesetzt. Grund dafür sind die geheimen Papiere des Kraftfahrtbundesamts, die das Handelsblatt veröffentlicht hat.

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