Dieselskandal Porsche SE kämpft im VW-Anlegerprozess an zwei Fronten

Die Strafverfolger fokussieren Porsche SE in der Aufklärung der Dieselaffäre weiter. Der VW-Hauptaktionär bleibt damit eine weitere Musterbeschuldigte.

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Das Oberlandesgericht Braunschweig verhandelt seit zwei Jahren über eine Musterklage der Fondsgesellschaft Deka Investment der Sparkassen wegen erlittener Kursverluste durch den VW-Dieselskandal. Quelle: dpa

VW-Hauptaktionär Porsche SE wird sich im Mammutprozess um Anlegerforderungen im Dieselskandal an zwei Gerichtsorten stellen müssen. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Braunschweig erklärte am Dienstag, er tendiere dazu, dass sich an der Beteiligung der Porsche SE (PSE) in dem Braunschweiger Verfahren durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs nichts geändert habe. Die PSE gelte solange als weitere Musterbeschuldigte, wie auch nur eines der gegen sie gerichteten Verfahren ausgesetzt sei.

Der Bundesgerichtshof hatte unlängst entschieden, dass es gegen die Porsche SE zu einer Musterklage auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal kommen könne. Die Richter widersprachen damit dem Oberlandesgericht Stuttgart, dem zufolge es zusätzlich zu dem schon gegen Volkswagen und die Porsche SE im Braunschweig laufenden Kapitalanleger-Musterverfahren kein solches Verfahren gegen die Holding geben sollte. Über die Porsche SE halten die Familien Porsche und Piech die Mehrheit an dem Wolfsburger Autokonzern.

Das Oberlandesgericht Braunschweig verhandelt seit zwei Jahren über eine Musterklage der Fondsgesellschaft Deka Investment der Sparkassen wegen erlittener Kursverluste durch den VW-Dieselskandal. Insgesamt gibt es in Braunschweig 1835 ausgesetzte Einzelverfahren, der Streitwert beläuft sich nach Gerichtsangaben aktuell auf etwas mehr als vier Milliarden Euro. Diese Kläger müssen im Falle eines Urteils zugunsten der Deka ihre Ansprüche jeweils beim Landgericht durchsetzen.

Das Verfahren vor dem Braunschweiger Oberlandesgericht dürfte sich noch länger hinziehen, da die Beteiligten über Grundsatzfragen bisher nicht hinausgekommen sind. Die Zahl der Feststellungsziele hat sich im bisherigen Verlauf auf rund 470 mehr als verdoppelt. Richter Christian Jäde sagte am neunten Verhandlungstag mit Blick auf die Verfahrensdauer, niemand im Saal werde eine Prognose abgeben können, die auch nur einigermaßen verlässlich wäre. „Es ist davon auszugehen, dass wir uns auch im nächsten Jahr hier treffen, um Detailarbeit zu machen.“

Mehr: Zetsches teures Erbe: Daimler zahlt Milliarden im Dieselskandal.

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