Dieselskandal VW-Kunde bekommt nach OLG-Urteil keinen Schadenersatz

In Braunschweig ist ein Kläger mit einer Schadenersatzforderung für seinen Diesel-Pkw gescheitert. Die Verbraucherplattform MyRight will in Revision gehen.

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Nach Angaben eines VW-Sprechers gibt es mittlerweile 22 Urteile von Oberlandesgerichten, die zugunsten von Volkswagen oder den Händlern entschieden wurden. Quelle: dpa

Braunschweig Das Oberlandesgericht Braunschweig hat der Hoffnung eines VW-Kunden auf Schadenersatz für sein Dieselauto einen Dämpfer erteilt. Die Berufung sei zwar zulässig, aber unbegründet, sagte die Richterin am Dienstag.

Der Kläger war zuvor mit seiner Forderung auf Rückzahlung des Kaufpreises von rund 41.000 Euro oder zumindest Schadenersatz für sein 2010 gekauftes Auto beim Landgericht Braunschweig gescheitert.

Die Abweisung der Berufung (Az.: 7 U 134/17) ist das erste Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig im Zuge des Abgas-Skandals.

Nach Angaben eines VW-Sprechers gibt es damit mittlerweile 22 Urteile von Oberlandesgerichten, die zugunsten von Volkswagen oder den Händlern entschieden wurden. Zudem gebe es zahlreiche andere Entscheidungen auf OLG-Ebene, von denen die Mehrheit zugunsten von Volkswagen oder den Händlern ergangen sind.

Der Autobauer rechnet dennoch damit, dass dies das erste Diesel-Verfahren gegen Volkswagen sein wird, welches vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird. Direkt nach dem Urteil kündigte die Verbraucherplattform MyRight an, in Revision zu gehen.

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