Ein jahrelanger Grundsatzstreit um eine mögliche Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente wird, anders als bislang erwartet, nicht mehr 2020 geklärt werden. Dies teilte der Bundesfinanzhof der WirtschaftsWoche auf Anfrage mit. Dort sind zwei Revisionsverfahren zum Thema anhängig (X R 33/19 und X R 20/19). So werde eine „Veröffentlichung der Urteile frühestens im Frühjahr 2021 erfolgen“. Zwar strebe der Bundesfinanzhof in beiden anhängigen Verfahren eine zügige Entscheidung an. „Es kommt allerdings zu Verzögerungen, da die Beteiligten von ihrem Recht, zu den Schriftsätzen der jeweils anderen Seite Stellung zu nehmen, Gebrauch machen. Dieser Schriftsatzaustausch ist bislang noch nicht abgeschlossen“, teilte der Bundesfinanzhof mit. Selbst nach einer Entscheidungsfindung dauert es beim Bundesfinanzhof nach eigenen Angaben noch rund drei Monate, bis die schriftlichen Urteile vorliegen und veröffentlicht werden.
Den Verfahren war, neben den jeweiligen Rentnern und Finanzämtern, auch das Bundesministerium der Finanzen als weiterer Beteiligter beigetreten.
Bisher wurde basierend auf Aussagen des Bundesfinanzhofs angenommen, dass der jahrelange Rechtsstreit um die mögliche Doppelbesteuerung vom Bundesfinanzhof noch 2020 geklärt werden könnte. Gestritten wird darum, ob es beim Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Renten zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung kommt. Betroffen könnten laut Berechnungen alle seit 2015 neu in Ruhestand gegangenen Rentner sein. Das Problem verschärft sich aber noch, mit Höhepunkt beim Rentenbeginn erst 2040.
Wie Rentner bis zur endgültigen Klärung eine mögliche Doppelbesteuerung stoppen können, haben wir hier beschrieben.
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