Düsseldorfer Tabelle Geänderte Richtlinie 2024 – so viel kostet der Unterhalt pro Monat

Düsseldorfer Tabelle 2024 Quelle: imago images

Die neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt für 2024 zeigt die Richtwerte für getrennte Eltern an. Wie stark verändern sich die Beträge für Unterhaltspflichtige? Ein aktueller Überblick.

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Wenn sich Eltern trennen oder scheiden lassen, muss für gewöhnlich ein Elternteil dem anderen Unterhalt für das Kind zahlen. Das Geld bekommt derjenige Elternteil, bei dem das Kind wohnt. Die Düsseldorfer Tabelle gibt Richtwerte an, die dabei helfen können, den Kindesunterhalt festzulegen. Diese monatliche Zahlung soll den laufenden und notwendigen Lebensunterhalt des Kindes decken. Dazu zählen die Kosten für Wohnung, Ernährung sowie Kleidung, Schulbedarf und auch Spielsachen.

Düsseldorfer Tabelle 2024: So hoch ist der Kindesunterhalt in Deutschland 

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Für den Unterhaltsbedarf ist die Düsseldorfer Tabelle eine anerkannte Richtlinie und gibt den Mindestunterhalt für minderjährige Kinder an. Die Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) regelmäßig mit dem Deutschen Familiengerichtstag aktualisiert.

Wovon hängt der Kindesunterhalt der Düsseldorfer Tabelle ab?

Die Düsseldorfer Tabelle soll eine Richtlinie sein, die den monatlichen Unterhaltsbedarf aufzeigt. Dabei berücksichtigt sie das eigene Einkommen der unterhaltspflichtigen und unterhaltsberechtigten Personen und das Alter des Kindes. Daraus wurden Einkommensstufen der Unterhalts- und Altersstufen gebildet. Je nachdem, wie viele Kinder unterhaltsberechtigt sind, können Abschläge oder auch Zuschläge anfallen, da dann eine Einstufung in eine niedrigere oder höhere Gruppe vorgenommen wird.

Wer muss Unterhalt zahlen?

Zum sogenannten Barunterhalt nach § 1612a BGB ist der Elternteil verpflichtet, bei dem das gemeinsame minderjährige Kind sich nicht ständig aufhält. Auch für bereits volljährige Kinder, die in der Ausbildung sind oder aktuell studieren, sind beide Elternteile verpflichtet Unterhalt zu zahlen.

Was ist der Mindestunterhalt und steigt der Kindesunterhalt in der Düsseldorfer Tabelle 2024?

Der Mindestunterhalt soll das Existenzminimum des Kindes sichern und wurde durch das Oberlandesgericht Düsseldorf 2023 angehoben. Auch 2024 gibt es eine Erhöhung. Laut der Düsseldorfer Tabelle 2024 liegt der monatliche Mindestbedarf bei einem Nettoeinkommen bis 2100 Euro für Kinder bis zum fünften Lebensjahr bei 480 Euro. Für Kinder zwischen dem sechsten und elften Lebensjahr liegt der Betrag ab 2024 bei 551 Euro. Für Kinder zwischen dem zwölften und 17. Lebensjahr liegt der Mindestunterhalt 2024 bei 645 Euro. 689 Euro muss man für Kinder ab 18 Jahren zahlen. 

Nachdem die Beträge seit dem Jahr 2022 erheblich gestiegen sind, steigen sie nun erneut. Bereits infolge der Veröffentlichung der neuen Mindestunterhaltsverordnung des Bundes (§ 1612a Absatz 1, BGB), die als Grundlage der Düsseldorfer Tabelle gilt, wurde davon ausgegangen, dass die Beträge in diesem Jahr um mehr als neun Prozent gegenüber 2023 und um 20 Prozent im Vergleich mit dem Jahr 2022 steigen. Dies hat sich nun bestätigt. In Zahlen beträgt die Erhöhung verglichen mit dem Vorjahr rund 9,8 Prozent. 

Übrigens: Für die genauen Berechnungsgrundlagen muss man noch einige Schritte weiterschauen: Die Mindestunterhaltsverordnung als Grundlage der Düsseldorfer Tabelle orientiert sich wiederum am sogenannten sächlichen Existenzminimum. Das wird vom Bund regelmäßig neu festgelegt und ist Teil des sogenannten Existenzminimumberichts, den die Bundesregierung herausgibt.

Wie viel Unterhalt muss ich nach der Düsseldorfer Tabelle 2024 bezahlen?

Nach einer Trennung oder einer Scheidung muss für gemeinsame Kinder ein Unterhalt gezahlt werden. Die Düsseldorfer Tabelle hilft dabei herauszufinden, wie viel Unterhalt fällig wird. Dafür schauen Sie einfach in der Düsseldorfer Tabelle nach Ihrer Einkommensgruppe unter Nettoeinkommen und dem Alter des Kindes. Daraus kann der monatliche Unterhalt abgelesen werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Einkommensgruppen sich zum Jahr 2024 ebenfalls neuern. Unter anderem sieht die Tabelle vor, dass die Einkommensgruppen erst ab einem höheren Nettoeinkommen beginnen. Unter anderem beginnt die zweite Einkommensgruppe nun bei 2.100 Euro statt zuvor 1.900 Euro. Das heißt, dass die Beträge für den Unterhalt zwar ansteigen, jedoch erst ab einem höheren Einkommen fällig werden.

Düsseldorfer Tabelle 2024: Unterhaltszahlungen nach Nettoeinkommen und Altersstufen

StufeNettoeinkommen

Altersstufen in Jahren

Bedarfskontrollbetrag

0-5

6-11

12-17

Ab 18

1.Bis 2.100€

480€

551€

645€

689€

1.200/1.450€
2.2.101€ bis 2.500€

504€

579€

678€

724€

1.750€
3.2.501€ bis 2.900€

528€

607€

710€

758€

1.850€
4.2.901€ bis 3.300€

552€

634€

742€

793€

1.950€
5.3.301€ bis 3.700€

576€

662€

774€

827€

2.050€
6.3.701€ bis 4.100€

615€

706€

826€

882€

2.150€
7.4.101€ bis 4.500€

653€

750€

878€

938€

2.250€
8.4.501€ bis 4.900€

692€

794€

929€

993€

2.350€
9.4.901€ bis 5.300€

730€

838€

981€

1.048€

2.450€
10.5.301€ bis 5.700€

768€

882€

1.032€

1.103€

2.550€
11.5.701€ bis 6.400€

807€

926€

1.084€

1.158€

2.850€
12.6.401€ bis 7.200€

845€

970€

1.136€

1.213€

3.250€
13.7.201€ bis 8.200€

884€

1.014€

1.187€

1.268€

3.750€
14.8.201€ bis 9.700€

922€

1.058€

1.239€

1.323€

4.350€
15.9.701€ bis 11.200€

960€

1.102€

1.290 €

1.378€

5.050€


Allerdings muss die Kindergeldanrechnung beachtet werden: Die Hälfte des Kindergeldes wird auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet. Das gilt bis zum Erreichen der Volljährigkeit. Nach dem Erreichen der Volljährigkeit des Kindes wird sogar der volle Kindergeldbetrag angerechnet. Das Kindergeld beträgt auch in 2024 einheitlich 250 Euro pro Kind.

Der geänderte Unterhalt kann in der folgenden Tabelle abgelesen werden.

Düsseldorfer Tabelle 2024: Unterhaltszahlungen nach Kindergeldanrechnung

StufeNettoeinkommen

Altersstufen in Jahren

0-5

6-11

12-17

Ab 18

1.Bis 2.100€

355€

426€

520€

439€

2.2.101 bis 2.500€

379€

454€

553€

474€

3.2.501 bis 2.900€

403€

482€

585€

508€

4.2.901 bis 3.300€

427€

509€

617€

543€

5.3.301 bis 3.700€

451€

537€

649€

577€

6.3.701 bis 4.100€

490€

581€

701€

632€

7.4.101 bis 4.500€

528€

625€

753€

688€

8.4.501 bis 4.900€

567€

669€

804€

743€

9.4.901 bis 5.300€

605€

713€

856€

798€

10.5.301 bis 5.700€

643€

757€

907€

853€

11.5.701 bis 6.400€

682€

807€

959€

908€

12.6.401 bis 7.200€

720€

845€

1.011€

963€

13.7.201 bis 8.200€

759€

889€

1.062€

1.018€

14.8.201 bis 9.700€

797€

933€

1.114€

1.073€

15.9.701 bis 11.200€

835€

977€

1.165€

1.128€

Was ist der Bedarfskontrollbetrag?

Der in der Düsseldorfer Tabelle enthaltene Bedarfskontrollbetrag hat die Aufgabe zwischen Unterhaltspflichtigen und Unterhaltsberechtigten eine gleichmäßige Einkommensverteilung zu gewährleisten. Dadurch soll vermieden werden, dass der Unterhaltspflichtige finanziell benachteiligt wird. Für die erste Gruppe der Unterhaltspflichtigen ist der Bedarfskontrollbetrag identisch mit dem Eigenbedarf. Ab Gruppe 2 ist er nicht mehr identisch und soll zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den unterhaltsberechtigten Kindern für eine ausgewogene Einkommensverteilung sorgen.

Wie hoch ist der Eigenbedarf bzw. Selbstbehalt bei Unterhaltszahlung?

Der Eigenbedarf, auch Selbstbehalt genannt, richtet sich nach dem Existenzminimum und wurde auf 1450 Euro festgelegt, wenn Unterhalt für schulpflichtige Kinder bis zu deren 21. Geburtstag gezahlt wird. Dies gilt allerdings nur, wenn der Unterhaltspflichtige arbeitet und damit erwerbstätig ist. Bei Erwerbslosigkeit bleiben 1200 Euro monatlich übrig. Für Unterkunft, Nebenkosten und Heizung sind 520 Euro von den 1200 Euro vorgesehen. Im Gegensatz zum Bedarfskontrollbetrag dient der Selbstbehalt dem Unterhaltspflichtigen als finanzielle Absicherung.

Muss ich Kindesunterhalt rückwirkend bezahlen?

Prinzipiell kann Unterhalt nicht rückwirkend eingeklagt werden. Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn der Unterhaltspflichtige von einem Anwalt auf seine Unterhaltspflicht hingewiesen oder eine Klage eingereicht wurde, muss ab diesem Monat Unterhalt gezahlt werden. Dann muss der Kindesunterhalt auch rückwirkend bezahlt werden. Ebenfalls kann Unterhalt rückwirkend geltend gemacht werden, wenn der Unterhaltspflichtige sich in Verzug befindet und dies gemahnt wurde.

Kann ich den Kindesunterhalt von der Steuer absetzen?

In der Steuererklärung kann Unterhalt als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Für das Jahr 2024 sind das zunächst 11.604 Euro  der Betrag soll im Laufe des Jahres noch einmal rückwirkend angepasst werden auf 11.784 Euro (2023: 10.908 Euro) – die in Anspruch genommen werden können. Der Höchstbetrag entspricht dabei dem Grundfreibetrag des jeweiligen Jahres. Allerdings kann der Höchstbetrag auch nur angegeben werden, wenn von Januar an Unterhalt gezahlt wird.

Für die steuerliche Berücksichtigung gibt es jedoch eine Voraussetzung: Bekommen der Unterhaltspflichtige oder der andere Partner Kindergeld oder profitieren vom steuerlichen Kinderfreibetrag für das Kind, wird der Unterhalt nicht steuermindernd berücksichtigt. Damit spielt der Steuerabzug meist nur bei volljährigen Kindern eine Rolle, wenn für diese kein Kindergeld mehr fließt. Bei eigenen Einkünften des Kindes kann der bei der Steuer berücksichtigte Unterhalt zudem gekürzt werden. 

Dementsprechend sind mit Blick auf das Kindergeld und dessen Anrechnung also folgende Konstellationen üblich:

  1. Das unterhaltspflichtige Kind ist nicht volljährig. Dann besteht in der Regel ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag, damit ist kein Steuerabzug der Unterhaltszahlung möglich. Das Kindergeld wird in der Regel hälftig vom zu zahlenden Unterhalt abgezogen.
  2. Das unterhaltspflichtige Kind ist volljährig und es besteht noch Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag, etwa wegen einer Erstausbildung. Dann wird das Kindergeld voll verrechnet. Ein Steuerabzug des gezahlten Unterhalts ist auch hier nicht möglich.
  3. Das unterhaltspflichtige Kind ist volljährig und es besteht kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag mehr. Da der Anspruch entfällt, wird nichts verrechnet, es ist aber ein steuerlicher Ansatz des gezahlten Unterhalts als Außergewöhnliche Belastung möglich (im Rahmen der Höchstbeträge)

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Wie aussagekräftig ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eher eine allgemeine Richtlinie, sie hat keine Gesetzeskraft, ist also nicht rechtlich bindend. Allerdings wird sie bundesweit von Gerichten herangezogen, wenn es um die Unterhaltsberechnung für Kinder geht. Auch dem Unterhaltspflichtigen und dem Unterhaltsbeziehenden kann sie helfen und als Unterhaltsrichtlinie dienen, da sie Aufschluss über die Unterhaltshöhe gibt.

Transparenzhinweis: Dieser Artikel erschien erstmals im Januar 2022 bei der WirtschaftsWoche. Wir haben ihn aktualisiert und zeigen ihn aufgrund des Leserinteresses erneut.

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