Systematische „Abbruchjäger“ auf Ebay, die sich nur an Online-Auktionen beteiligen, um anschließend auf Schadenersatz klagen zu können, verhalten sich rechtsmissbräuchlich. Das stellte erstmals der Bundesgerichtshof (BGH) klar. Über die Schadenersatz-Klage eines als „Abbruchjäger“ verdächtigen Mannes urteilten die Karlsruher Richter allerdings gar nicht, sondern wiesen sie aus formalen Gründen als unzulässig ab.
„Abbruchjäger“ schlagen Profit daraus, dass Verkäufer auf Ebay eine Auktion nur im Ausnahmefall abbrechen dürfen. Sie beteiligen sich ohne tatsächliches Interesse an der Ware mit kleinem Einsatz an vielen Auktionen, um Anbieter bei einem unzulässigen Rückzieher zu verklagen.
In dem konkreten Fall forderte der nicht zum Zug gekommene Bieter 4899 Euro Schadenersatz für ein inzwischen anderweitig verkauftes gebrauchtes Motorrad. Die Klage ist unzulässig, weil nicht er selbst geklagt hatte, sondern der Betrieb seines Vaters, in dessen Namen er das Ebay-Konto eingerichtet hatte. Damit geht er am Ende leer aus.
Die verrücktesten Ebay-Auktionen
Der bisher teuerste über Ebay verkaufte Artikel ist eine Luxus-Jacht. Für 168 Millionen Dollar ging sie 2006 an den russischen Milliardär Roman Abramowitsch. Den vorherigen Rekord hielt seit 2001 ein Gulfstream-Privatjet für 4,9 Millionen Dollar.
Der Hof Liebon bei Bautzen ist als „Ebay-Dorf“ bekannt. Liebon, aus einem Wohnhaus und mehreren Stallgebäuden bestehend, wurde 2009 als ganzes Dorf zur Auktion gestellt. Bei der Online-Versteigerung fand es nicht direkt einen Käufer. Besitzer Andreas Reitmann erwarb das Anwesen erst später.
Eine „Superman“-Ausgabe wechselte 2014 für 3,2 Millionen Dollar den Besitzer.
Ein Käsesandwich, auf dem man mit etwas gutem Willen ein Frauengesicht erkennen konnte (interpretiert als das Antlitz der Gottesmutter Maria), wurde 2004 für 28 000 Dollar verkauft.
Dem Hersteller Levi's war 2001 eine seiner Hosen aus dem 1880er Jahren über 46 532 Dollar wert.
Ein VW Golf, den einst Joseph Kardinal Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI. fuhr, wurde bei Ebay 2005 für 188 936,88 Euro von einem US-US-Kasino gekauft. Verkäufer war ein Zivildienstleistender, der den Gebrauchtwagen für knapp 10 000 Euro erworben hatte. Als die Amerikaner zwei Jahre später den Golf wieder versteigern wollten, wurde der von ihnen verlangte Mindestpreis verfehlt.
In der Vorinstanz hatte das Landgericht Görlitz die Klage des Bieters als rechtsmissbräuchlich abgewiesen – unter anderem weil er seine wahre Identität hinter zahlreichen Accounts und E-Mail-Adressen versteckt und das Motorrad erst ein halbes Jahr später eingefordert hatte. Die BGH-Richter wiesen ausdrücklich darauf hin, dass sie in dieser Wertung durch das Berufungsgericht keinen Rechtsfehler sehen.
Ebay begrüßte das, bedauerte jedoch, dass „vom BGH keine klaren Kriterien aufgestellt wurden, um die erforderliche Rechtssicherheit zu schaffen“. Das Unternehmen werde „weiterhin Bieter sanktionieren, wenn wir handfeste Anhaltspunkte für ein missbräuchliches Verhalten feststellen können“, erklärte eine Sprecherin.
BGH entscheidet: Eigenangebote bei Ebay sind unzulässig
Ebay-Verkäufer, die unerlaubterweise um die eigene Ware mitbieten und den Preis in die Höhe treiben, kann das teuer zu stehen kommen. Einem Mitbieter sprach der Bundesgerichtshof (BGH) am gleichen Tag nach einer so manipulierten Auktion 16.500 Euro Schadenersatz zu. Der Mann hatte 1,50 Euro für einen gebrauchten VW Golf geboten.
Mit dem Verkäufer, der von einem zweiten Konto selbst mitbot, steigerte er sich dann über eine automatische Ebay-Funktion bis zu einem Kaufpreis von 17.000 Euro in die Höhe. Die Karlsruher Richter erklärten die Eigengebote des Anbieters sämtlich für unzulässig - und damit die 1,50 Euro zum höchsten gültigen Gebot zum Auktionsende.
Weil das Auto im Wert von 16 500 Euro inzwischen anderweitig verkauft ist, steht dem Bieter Schadenersatz zu, wie der BGH entschied. Dass der Mann in der Vergangenheit schon massenhaft Ebay-Verkäufer verklagt hatte, spielte für die Beurteilung des Falls keine Rolle.